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   LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10   

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https://dejure.org/2010,7965
LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10 (https://dejure.org/2010,7965)
LG Dortmund, Entscheidung vom 21.10.2010 - 2 O 10/10 (https://dejure.org/2010,7965)
LG Dortmund, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 2 O 10/10 (https://dejure.org/2010,7965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wissentliche Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters i.S.d. Bedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung aufgrund fehlender Rückführungsmöglichkeit eines von ihm aufgenommenen Massekredits wegen Masseunzulänglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine wissentliche Pflichtverletzung eines Insolvenzverwalters bei Nichtrückführbarkeit eines Massekredits wegen Fehleinschätzung der Zahlungsflüsse der Insolvenzschuldnerin

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 2413 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    Die Bindungswirkung des Haftpflichturteils kann soweit gehen, dass der Versicherungsnehmer es hinnehmen muss, wenn das Gericht im Haftpflichtprozess einen Tatbestand feststellt, der zugleich versicherungsrechtlich einen Risikoausschluss ausfüllt (BGH VersR 2001, 1103 unter II 2 d).

    Denn darlegungs- und beweispflichtig für die Verwirklichung der subjektiven Tatbestandsmerkmale des Risikoausschlusses ist der beklagte Versicherer (BGH VersR 2001, 1103 unter II 3).

    Wissentlich im Sinne von A § 4 Nr. 4 AVB-I bedeutet dolus directus (BGH VersR 2001, 1103; VersR 1991, 176; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994), bedingter Vorsatz reicht nicht aus (BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe VersR 2005, 1681).

    Denn diese dem Kläger von der Beklagten vorgeworfene Pflichtverletzung ist nicht Gegenstand des Haftpflichturteils und kann deshalb von der Beklagten auch nicht herangezogen werden, um einen Risikoausschluss zu begründen (BGH VersR 2001, 1103).

  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die zugrunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut überprüft werden können (BGH VersR 2007, 641; 2004, 590).

    Das Landgericht Münster hat weder eine wissentliche Pflichtverletzung positiv festgestellt (was im Übrigen für den Bindungsprozess wegen fehlender Voraussetzungsidentität (vgl. dazu BGH r+s 2007, 241; r+s 2004, 232; OLG Hamm r+s 2002, 323; Schimikowski, r+s 2006, 7/9; Wendt, r+s 2006, 45/50) unbeachtlich wäre noch hat es umgekehrt eine wissentliche Pflichtverletzung durch den Kläger ausgeschlossen, sondern sich auf die Feststellung der für die Haftpflichtfrage ausreichenden Fahrlässigkeit der Pflichtverletzung beschränkt.

  • LG Münster, 22.04.2009 - 14 O 432/08

    Schadensersatzforderung wegen einer pflichtwidrigen Begründung von

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    Mit Urteil vom 22.04.2009 verurteilte das Landgericht Münster (AZ: 14 O 432/08) den Kläger zur Zahlung von 28.255,85 EUR.

    Die den Versicherungsfall auslösende Pflichtverletzung des Klägers steht aufgrund seiner rechtskräftigen Verurteilung im Haftpflichtprozess (Urteil des Landgerichts Münster vom 22.04.2009 - 14 O 432/08 -) fest.

  • BGH, 24.01.2007 - IV ZR 208/03

    Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    Damit wird verhindert, dass die im Haftpflichtprozess getroffene Entscheidung und die zugrunde liegenden Feststellungen im Deckungsprozess erneut überprüft werden können (BGH VersR 2007, 641; 2004, 590).

    Das Landgericht Münster hat weder eine wissentliche Pflichtverletzung positiv festgestellt (was im Übrigen für den Bindungsprozess wegen fehlender Voraussetzungsidentität (vgl. dazu BGH r+s 2007, 241; r+s 2004, 232; OLG Hamm r+s 2002, 323; Schimikowski, r+s 2006, 7/9; Wendt, r+s 2006, 45/50) unbeachtlich wäre noch hat es umgekehrt eine wissentliche Pflichtverletzung durch den Kläger ausgeschlossen, sondern sich auf die Feststellung der für die Haftpflichtfrage ausreichenden Fahrlässigkeit der Pflichtverletzung beschränkt.

  • BGH, 18.07.2001 - IV ZR 24/00

    Widerruf eines dem Versicherungsnehmer günstigen Vergleichs durch den

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    In diesem Fall muss der Versicherer seine eigenen Interessen hintan stellen (BGH VersR 2001, 1150).
  • OLG Köln, 22.09.2008 - 20 W 43/08

    Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts;

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    Denn eine Pflichtverletzung, die schlechterdings nur vorsätzlich begangen werden kann, bedarf keiner weiteren Darlegung und keines weiteren Beweises hinsichtlich des Vorsatzes (OLG Hamm r+s 2007, 279; OLG Karlsruhe VersR 2006, 783; OLG Köln VersR 2009, 58).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89

    Umfang des subjektiven Risikoausschlusses

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    Wissentlich im Sinne von A § 4 Nr. 4 AVB-I bedeutet dolus directus (BGH VersR 2001, 1103; VersR 1991, 176; OLG Saarbrücken VersR 1992, 994), bedingter Vorsatz reicht nicht aus (BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe VersR 2005, 1681).
  • OLG Hamm, 07.03.2007 - 20 U 132/06

    Haftungsausschluss bei vorsätzlicher Pflichtverletzung des Architekten wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    Denn eine Pflichtverletzung, die schlechterdings nur vorsätzlich begangen werden kann, bedarf keiner weiteren Darlegung und keines weiteren Beweises hinsichtlich des Vorsatzes (OLG Hamm r+s 2007, 279; OLG Karlsruhe VersR 2006, 783; OLG Köln VersR 2009, 58).
  • BGH, 17.12.2004 - IX ZR 185/03

    Haftung des Insolvenzverwalters bei Nichteintreten der Annahmen eines

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Verwalter den Beweis im Allgemeinen nur führen, wenn er eine plausible Liquiditätsrechnung erstellt und diese bis zum Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeit ständig überprüft und aktualisiert (vgl. BGH ZIP 2005, 311 ff.).
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 20 U 151/01

    Gewährung von Versicherungsschutz aus einer Privathaftpflichtversicherung wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 21.10.2010 - 2 O 10/10
    Das Landgericht Münster hat weder eine wissentliche Pflichtverletzung positiv festgestellt (was im Übrigen für den Bindungsprozess wegen fehlender Voraussetzungsidentität (vgl. dazu BGH r+s 2007, 241; r+s 2004, 232; OLG Hamm r+s 2002, 323; Schimikowski, r+s 2006, 7/9; Wendt, r+s 2006, 45/50) unbeachtlich wäre noch hat es umgekehrt eine wissentliche Pflichtverletzung durch den Kläger ausgeschlossen, sondern sich auf die Feststellung der für die Haftpflichtfrage ausreichenden Fahrlässigkeit der Pflichtverletzung beschränkt.
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2005 - 12 U 227/04

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

  • OLG Karlsruhe, 15.12.2005 - 12 U 150/05

    Berufshaftpflichtversicherung: Einbeziehung eines nach den Bedingungen generell

  • OLG Karlsruhe, 24.09.2009 - 12 U 47/09

    Rechtsanwaltshaftpflichtversicherung: Wissentliche Pflichtverletzung des

  • OLG Saarbrücken, 08.05.1991 - 5 U 69/90

    Anforderungen an eine wissentliche Pflichtverletzung

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 4 U 5/18

    Einwand der wissentlichen Pflichtverletzung bei Haftung des Insolvenzverwalters

    Etwas anderes dürfte aber dann gelten, wenn ein Liquiditätsplanung vorgenommen wurde, die sich lediglich als inhaltlich fehlerhaft erweist und der Versicherer nicht darlegt und gegebenenfalls beweist, dass der Insolvenzverwalter die Fehlerhaftigkeit erkannt hat (vgl. insoweit LG Dortmund, Urteil vom 21. Oktober 2010 - 2 O 10/10 -, Rn. 29, juris).
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