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   LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17 (AktE)   

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https://dejure.org/2018,4641
LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17 (AktE) (https://dejure.org/2018,4641)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22.02.2018 - 18 O 71/17 (AktE) (https://dejure.org/2018,4641)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 18 O 71/17 (AktE) (https://dejure.org/2018,4641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beim Schwellenwert nach § 1 MitBestG sind nur in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer eines Konzerns zu berücksichtigen

  • drik.de (Tenor)

    Statusfeststellungsantrag zurückgewiesen

  • drik.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Aktienrechtliches Statusverfahren eingeleitet

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 618
  • ZIP 2018, 1076
  • NZG 2018, 468
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.07.2017 - C-566/15

    Das deutsche Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer ist mit dem

    Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17
    Dies ergibt sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 18.07.2017 (C-566/15).

    Der EuGH hat dazu ausgeführt, dass Art. 45 Abs. 2 AEUV gegenüber Art. 18 AEUV vorrangig sei, da er zu Gunsten der Arbeitnehmer ein besonderes Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit für den Bereich der Arbeitsbedingungen vorsehe (Urteil des EuGH vom 18.07.2017, C-566/15, zitiert nach juris Rn. 26).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 01.03.1979 (1 BvR 532/77 ) die Verfassungsmäßigkeit des Mitbestimmungsgesetzes bejaht hat.

    Da dem Verfassungsgericht bei seiner Entscheidung vom 01.03.1979 der Ausschussbericht Drucksache 7/4845 vorlag (1 BvR 532/77, zitiert nach juris Rn. 8 ,209 und 210), das Verfassungsgericht dann aber mit keinem Wort auf die in dem Bericht enthaltenen Ausführungen zur Nichtberücksichtigung ausländischer Arbeitnehmer bei der Ermittlung der maßgeblichen Arbeitnehmeranzahl eingeht, geht die Kammer davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diesbezüglich offensichtlich keine Bedenken im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG hatte.

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17
    Wenn die Verfassungsbeschwerde zulässig ist, kann das Verfassungsgericht von Amts wegen die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt prüfen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1964, 2 BvR 411/61, zitiert nach juris Rn. 11; Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 21. September 1976, 2 BvR 350/75, zitiert nach juris Rn. 38 und Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 4. Juni 1985, 2 BvR 1703/83, zitiert nach juris Rn. 52).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17
    Wenn die Verfassungsbeschwerde zulässig ist, kann das Verfassungsgericht von Amts wegen die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt prüfen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1964, 2 BvR 411/61, zitiert nach juris Rn. 11; Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 21. September 1976, 2 BvR 350/75, zitiert nach juris Rn. 38 und Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 4. Juni 1985, 2 BvR 1703/83, zitiert nach juris Rn. 52).
  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03

    Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur

    Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17
    Der Gesetzgeber ist nur innerhalb seines Herrschaftsbereichs an den Gleichheitssatz gebunden (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 1.Oktober 2004, 1 BvR 2221/03, zitiert nach juris Rn. 19).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus LG Dortmund, 22.02.2018 - 18 O 71/17
    Wenn die Verfassungsbeschwerde zulässig ist, kann das Verfassungsgericht von Amts wegen die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt prüfen (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1964, 2 BvR 411/61, zitiert nach juris Rn. 11; Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 21. September 1976, 2 BvR 350/75, zitiert nach juris Rn. 38 und Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 4. Juni 1985, 2 BvR 1703/83, zitiert nach juris Rn. 52).
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