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   LG Dortmund, 22.11.2006 - 22 O 105/05   

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https://dejure.org/2006,26610
LG Dortmund, 22.11.2006 - 22 O 105/05 (https://dejure.org/2006,26610)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22.11.2006 - 22 O 105/05 (https://dejure.org/2006,26610)
LG Dortmund, Entscheidung vom 22. November 2006 - 22 O 105/05 (https://dejure.org/2006,26610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herleitung eines Vorkaufsrechtes i.F.e. gemischten Schenkung bei Erfassung auch von kaufvertragsähnlichen Vertragsgestaltungen; Vorliegen einer gemischten Schenkung bei einem Grundstückskauf mit familiärem Hintergrund; Möglichkeit zur Auslösung des Vorkaufsfalls durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2006 - 22 O 105/05
    Von einer gemischten Schenkung ist auszugehen, wenn die Parteien das objektive Missverhältnis von Zuwendung und Gegenleistung kennen und sich darüber einig sind, dass der Mehrwert unentgeltlich zugewendet werden soll (BGH NJW 1972, 1709; 1987, 890 (892)).Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

    Zwar trifft die Beweislast für das Vorliegen einer gemischten Schenkung grundsätzlich denjenigen, der sich auf das Vorliegen einer gemischten Schenkung beruft (Palandt, BGB, 65. Aufl., § 516 Rn. 20); besteht aber zwischen Leistung und Gegenleistung ein objektives, über ein geringes Maß deutlich hinausgehendes Missverhältnis, so streitet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer gemischten Schenkung (BGH NJW 1987, 890, 892, NJW 1982, 82).

  • KG, 18.06.1999 - 15 U 3743/98
    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2006 - 22 O 105/05
    Eine solche löst einen Vorkaufsfall nicht aus (RGZ 101, 99 (101), 125, 123 (125); KG MDR 2000, 147 f. zu § 4 RSG).
  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2006 - 22 O 105/05
    Von einer gemischten Schenkung ist auszugehen, wenn die Parteien das objektive Missverhältnis von Zuwendung und Gegenleistung kennen und sich darüber einig sind, dass der Mehrwert unentgeltlich zugewendet werden soll (BGH NJW 1972, 1709; 1987, 890 (892)).Diese Voraussetzungen sind erfüllt.
  • RG, 15.12.1920 - V 320/20

    Gemischte Schenkung; Vorkaufsrecht

    Auszug aus LG Dortmund, 22.11.2006 - 22 O 105/05
    Eine solche löst einen Vorkaufsfall nicht aus (RGZ 101, 99 (101), 125, 123 (125); KG MDR 2000, 147 f. zu § 4 RSG).
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