Rechtsprechung
LG Dortmund, 24.03.2011 - 4 S 17/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung des Patienten für Behandlungskosten
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 612
Haftung des Patienten für Behandlungskosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patient haftet für Behandlungskosten auch bei einem gemeinsamen Irrtum des Patienten und des Krankenhauspersonals hinsichtlich der Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse; Haftung eines Patienten für Behandlungskosten bei einem gemeinsamen Irrtum des Patienten und des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611
Patient haftet für Behandlungskosten auch bei einem gemeinsamen Irrtum des Patienten und des Krankenhauspersonals hinsichtlich der Kostenübernahmepflicht der Krankenkasse; Haftung eines Patienten für Behandlungskosten bei einem gemeinsamen Irrtum des Patienten und des ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 10.11.2010 - 411 C 2251/10
- LG Dortmund, 24.03.2011 - 4 S 17/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04
Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz
Auszug aus LG Dortmund, 24.03.2011 - 4 S 17/11
Deshalb ist das Amtsgericht zu Recht von einem gemeinsamen Irrtum der Parteien ausgegangen, bei dem es sich - auch hiervon geht das Amtsgericht zutreffend aus - um einen typischen Fall des Fehlens der Geschäftsgrundlage handelt, der vorliegend dazu führt, dass die Klägerin die Vergütung für die stationäre Behandlung von der Beklagten fordern kann (vgl. BGH, Urt. vom 28.04.2005, Az.: III ZR 351/04, Rn. 29 - 31).