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   LG Dortmund, 24.05.2012 - 26 O 1/11 ThUG   

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LG Dortmund, 24.05.2012 - 26 O 1/11 ThUG (https://dejure.org/2012,45930)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24.05.2012 - 26 O 1/11 ThUG (https://dejure.org/2012,45930)
LG Dortmund, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 26 O 1/11 ThUG (https://dejure.org/2012,45930)
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  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus LG Dortmund, 24.05.2012 - 26 O 1/11
    Seit dem 27.01.2006 erfolgte die Behandlung des Betroffenen in der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund, Wilfried-Rasch-Klinik, ehe das Landgericht Arnsberg mit Beschluss vom 05.08.2010 -Az.: III StVK 658/10-unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 -Az.: 19359/04- und die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.05.2010 -Az.: 4 Ws 157/10- und 22.06.2010 -Az.: 4 Ws 180/10- die durch das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 21.10.1991 angeordnete Unterbringung des Betroffenen in der Sicherungsverwahrung für erledigt erklärte, da diese mehr als zehn Jahre vollstreckt worden sei.
  • OLG Hamm, 06.07.2010 - 4 Ws 157/10

    Sicherungsverwahrung, altes Recht, Entscheidung EGMR, Rückwirkung

    Auszug aus LG Dortmund, 24.05.2012 - 26 O 1/11
    Seit dem 27.01.2006 erfolgte die Behandlung des Betroffenen in der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund, Wilfried-Rasch-Klinik, ehe das Landgericht Arnsberg mit Beschluss vom 05.08.2010 -Az.: III StVK 658/10-unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 -Az.: 19359/04- und die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.05.2010 -Az.: 4 Ws 157/10- und 22.06.2010 -Az.: 4 Ws 180/10- die durch das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 21.10.1991 angeordnete Unterbringung des Betroffenen in der Sicherungsverwahrung für erledigt erklärte, da diese mehr als zehn Jahre vollstreckt worden sei.
  • OLG Hamm, 22.07.2010 - 4 Ws 180/10

    Sicherungsverwahrung, EGMR-Rechtsprechung, Aufhebung, Divergenzvorlage

    Auszug aus LG Dortmund, 24.05.2012 - 26 O 1/11
    Seit dem 27.01.2006 erfolgte die Behandlung des Betroffenen in der LWL-Klinik für Forensische Psychiatrie Dortmund, Wilfried-Rasch-Klinik, ehe das Landgericht Arnsberg mit Beschluss vom 05.08.2010 -Az.: III StVK 658/10-unter Bezugnahme auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17.12.2009 -Az.: 19359/04- und die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 28.05.2010 -Az.: 4 Ws 157/10- und 22.06.2010 -Az.: 4 Ws 180/10- die durch das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 21.10.1991 angeordnete Unterbringung des Betroffenen in der Sicherungsverwahrung für erledigt erklärte, da diese mehr als zehn Jahre vollstreckt worden sei.
  • DH Mannheim, 05.06.1991 - 6/91
    Auszug aus LG Dortmund, 24.05.2012 - 26 O 1/11
    Der Betroffene ist durch Urteil des Landgerichts Dortmund vom 31.10.1991 -Az.: Ks 9 Js 480/90 12 (Schw) W 6/91- wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden, zugleich wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet.
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