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   LG Dortmund, 25.01.2007 - 2 O 157/05   

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https://dejure.org/2007,29470
LG Dortmund, 25.01.2007 - 2 O 157/05 (https://dejure.org/2007,29470)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25.01.2007 - 2 O 157/05 (https://dejure.org/2007,29470)
LG Dortmund, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - 2 O 157/05 (https://dejure.org/2007,29470)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Versicherungsfähigkeit, Geisteskrankheit, Nervenleiden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    AUB 61 § 5 Abs. 1 und 2
    Versicherungsfähigkeit, Geisteskrankheit, Nervenleiden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anknüpfung an die Geisteskrankheit oder an ein schweres Nervenleiden der versicherten Person für den Wegfall der Versicherungsfähigkeit und das Erlöschen des Versicherungsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1989 - IVa ZR 189/87

    Leistungsausschluß bei Arbeitsunfähigkeit in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 25.01.2007 - 2 O 157/05
    Denn anders als beim Eintritt vollständiger dauernder Arbeitsunfähigkeit (vgl. BGH NJW-RR 1989, 604) handelt es sich beim Eintritt von Geisteskrankheit oder einem schweren Nervenleiden nicht um den Wegfall des versicherten Interesses, sondern um eine Gefahrerhöhung, die der Versicherer zum Anlass nimmt, entgegen den Regelungen in §§ 16 ff. und 23 ff. VVG unabhängig von einem Verschulden, einer Kündigung, von Fristen und Kausalität Leistungsfreiheit durch Vertragsbeendigung zu erreichen.

    Die von Grimm a.a.O. Rn. 1 vertretene Gegenauffassung, die auch bei fehlender Versicherungsfähigkeit wegen Geisteskrankheit oder schwerem Nervenleiden einen dem Grundgedanken des § 68 VVG entsprechenden Wegfall des versicherten Interesses sieht, kann sich auf BGH NJW-RR 1989, 604 nicht berufen, da diese Entscheidung ausdrücklich nur die fehlende Versicherungsfähigkeit bei dauernder völliger Arbeitsunfähigkeit betrifft und zu einem Wegfall des versicherten Interesses gelangt, weil die AUB 61 gerade die Arbeitsfähigkeit der versicherten Person versichern.

  • OLG Frankfurt, 07.06.1995 - 23 U 126/94

    Versicherungsunfähigkeit; Schweres Nervenleiden; Chorea Huntington;

    Auszug aus LG Dortmund, 25.01.2007 - 2 O 157/05
    Denn aus der Gleichstellung des schweren Nervenleidens mit Geisteskrankheit oder dauernder vollständiger Arbeitsunfähigkeit folgt, dass nur solche Nervenleiden als schwer im Sinne von § 5 Abs. 1 AUB 61 qualifiziert werden können, die progredient verlaufen oder unbeeinflussbar sind und damit zwangsläufig in einen lebensbedrohlichen Zustand, Siechtum oder gar zum Tode führen (OLG Frankfurt r + s 1997, 173 = zfs 1997, 225; Grimm Unfallversicherung 3. Aufl., § 3 Rn. 5; Prölss/Martin/Knappmann VVG 27. Aufl., § 5 AUB 61 Rn. 2; VersR-Handbuch / Mangen § 47 Rn. 113).
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