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   LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06   

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https://dejure.org/2009,27455
LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06 (https://dejure.org/2009,27455)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26.01.2009 - 12 O 264/06 (https://dejure.org/2009,27455)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26. Januar 2009 - 12 O 264/06 (https://dejure.org/2009,27455)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer instabilen Fraktur des 3. Lendenwirbelkörpers nach einem Reitunfalls i.R.e. therapeutischen Reitstunde für behinderte Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2; BGB § 833 S. 1
    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer instabilen Fraktur des 3. Lendenwirbelkörpers nach einem Reitunfalls i.R.e. therapeutischen Reitstunde für behinderte Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Wuppertal, 14.03.2005 - 35 C 66/05

    Umfang der gerichtliche Überprüfbarkeit der von einem Rechtsanwalt bestimmten

    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    Für die Annahme einer unbilligen Bestimmung müsste deshalb klar ersichtlich sein, dass die durch die Klägerin vorgenommene Festsetzung den beiderseitigen Interessen, den Kriterien aus § 14 I S. 1 und 2 RVG und der Üblichkeit widerspricht (AG Wuppertal, Urteil vom 14.03.2005 - 35 C 66/05).

    § 14 II RVG findet bei der Geltendmachung des Gebührenanspruchs gegenüber dem Schädiger keine Anwendung (AG Wuppertal, Urteil vom 14.03.2005 - 35 C 66/05; zum insoweit gleichlautenden § 12 II BRAGO: OLG Hamm, r+s 1992, 376).

  • OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Reitunfalls; Haftung

    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    Die bloße Teilnahme am Reitunterricht, bei dem typischerweise das Risiko besteht, dass der Reiter vom Pferd fällt, begründet für sich allein noch kein Mitverschulden (BGH, NJW 1982, 2158; OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2000 - 13 U 166/99).

    Es handelt sich aber um Berufstiere, wenn ein Idealverein seine Pferde für therapeutisches Reiten einsetzt und damit gerade seinen satzungsmäßigen Zweck verfolgt (OLG Frankfurt, VersR 1995, 1362; offengelassen von OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2000 - 13 U 166/99).

  • OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93

    Haftungsfreistellung für den Tierhalter: Einsatz von Pony durch einen Idealverein

    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    Es handelt sich aber um Berufstiere, wenn ein Idealverein seine Pferde für therapeutisches Reiten einsetzt und damit gerade seinen satzungsmäßigen Zweck verfolgt (OLG Frankfurt, VersR 1995, 1362; offengelassen von OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2000 - 13 U 166/99).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    Denn sie muss ihren Antrag nicht, soweit sich der Schaden beziffern lässt, in einen Leistungs- und im Übrigen in einen Feststellungsantrag aufspalten, wenn ein Teil des Schadens schon entstanden und mit der Entstehung eines weiteren Schadens jedenfalls nach dem klägerischen Vortrag zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02).
  • OLG Hamm, 27.01.1991 - 13 U 230/90

    Verantwortlichkeit eines Haftpflichtversicherers ; Regulierung eines Schadens;

    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    § 14 II RVG findet bei der Geltendmachung des Gebührenanspruchs gegenüber dem Schädiger keine Anwendung (AG Wuppertal, Urteil vom 14.03.2005 - 35 C 66/05; zum insoweit gleichlautenden § 12 II BRAGO: OLG Hamm, r+s 1992, 376).
  • BGH, 11.07.1989 - VI ZR 234/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    Der Feststellungsanspruch kann in Fällen dieser Art nur verneint werden, wenn aus der Sicht der Klägerin bei verständiger Beurteilung kein Grund bestehen kann, mit Spätfolgen immerhin zu rechnen; es ist nicht erforderlich, dass die Klägerin von dem späteren Schaden eine bestimmte Vorstellung hat (BGH, Urteil vom 11.07.1989 - VI ZR 234/88).
  • OLG Köln, 29.06.1993 - 9 U 237/92

    Schadenersatzansprüche; Versicherungsnehmer; Versicherer; Rechtsanwalt; PVV;

    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    Das zudem für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderliche rechtliche Eigeninteresse ergibt sich aus dem Interesse eines Versicherungsnehmers, den Versicherungsvertrag möglichst "schadensfrei" zu halten, etwa im Hinblick auf die Kündigungsbefugnis des Rechtsschutzversicherers (OLG Köln, Urteil vom 29.06.1993 - 9 U 237/92).
  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 3 U 59/03

    Tierhalterhaftung: Entlastungsbeweis bei Reitunfall während des Reitunterrichts

    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    Die erforderliche Sorgfalt ist beachtet, wenn der der Reitunterricht so organisiert und durchgeführt wird, dass die Reitschüler nicht in stärkerem Maße gefährdet werden, als dies bei jedem Reitunterricht naturgemäß der Fall ist (OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 3 U 59/03).
  • LG Saarbrücken, 03.03.2005 - 14 O 458/04
    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    Zudem ist nach herrschender Meinung bei der Bestimmung der Gebührenhöhe eine gewisse Toleranzgrenze zu berücksichtigen, die gemeinhin bei 20% angesiedelt wird (LG Saarbrücken, Urteil vom 03.03.2005 - 14 O 458/04).
  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80

    Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden

    Auszug aus LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06
    Zwar sind Reitpferde eines Idealvereins, die im Wesentlichen nur den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, grundsätzlich keine Berufstiere (BGH, NJW 1982, 763, 1589).
  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 9/85

    Tierhalterhaftung wegen eines Reitunfalls - Anspruch auf Schmerzensgeld und

  • OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 128/05

    Tierhalterhaftung: Kein Haftungsausschluss für nebenberufliche Reitlehrerin; kein

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