Rechtsprechung
LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
In dem Zusenden unerwünschter Werbe-E-Mails ist ein Eingriff in dieses Recht zu sehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07).Das Sichten und Aussortieren unerwünschter E-Mails ist schließlich mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden (so auch BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07; AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).
Sie ist bei der Beurteilung der Generalklauseln des Bürgerlichen Gesetzbuches heranzuziehen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07 m.w.N.).
Der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bezieht sich auf den Betrieb als solchen, ist also betriebsbezogen (BGH NJW 2009, 2958).
- AG Düsseldorf, 14.07.2009 - 48 C 1911/09
Verwendung des confirmed Opt-In bei der Versendung von Newslettern und Beweislast …
Auszug aus LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
Das Sichten und Aussortieren unerwünschter E-Mails ist schließlich mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden (so auch BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07; AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).Einen Rechtsanwalt trifft grundsätzlich die Pflicht, jede einzelne E-Mail sorgfältig auf ihren Inhalt zu kontrollieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden (vgl. AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).
Dies kann dazu führen, dass die Speicherkapazität durch besagte unerwünschte E-Mail überschritten wird und infolgedessen andere E-Mails nicht mehr beim Empfänger ankommen, sondern zurückgeschickt werden (vgl. AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).
- LG Hagen, 10.05.2013 - 1 S 38/13
Zum Unterlassungsanspruch bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Auszug aus LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
Dies liefe auf eine "Widerspruchslösung" hinaus, die mit der Gesetzeslage nicht zu vereinbaren wäre (vgl. auch LG Hagen, Urteil vom 10.05.2013, Az. 1 S 38/13). - BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Auszug aus LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
Das Unternehmen soll in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, in seinem Funktionieren geschützt werden (vgl. BGHZ 29, 65 ff.).