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   LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15   

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https://dejure.org/2016,79323
LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15 (https://dejure.org/2016,79323)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26.04.2016 - 12 O 232/15 (https://dejure.org/2016,79323)
LG Dortmund, Entscheidung vom 26. April 2016 - 12 O 232/15 (https://dejure.org/2016,79323)
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  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
    In dem Zusenden unerwünschter Werbe-E-Mails ist ein Eingriff in dieses Recht zu sehen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07).

    Das Sichten und Aussortieren unerwünschter E-Mails ist schließlich mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden (so auch BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07; AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).

    Sie ist bei der Beurteilung der Generalklauseln des Bürgerlichen Gesetzbuches heranzuziehen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden (BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07 m.w.N.).

    Der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bezieht sich auf den Betrieb als solchen, ist also betriebsbezogen (BGH NJW 2009, 2958).

  • AG Düsseldorf, 14.07.2009 - 48 C 1911/09

    Verwendung des confirmed Opt-In bei der Versendung von Newslettern und Beweislast

    Auszug aus LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
    Das Sichten und Aussortieren unerwünschter E-Mails ist schließlich mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden (so auch BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZR 218/07; AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).

    Einen Rechtsanwalt trifft grundsätzlich die Pflicht, jede einzelne E-Mail sorgfältig auf ihren Inhalt zu kontrollieren, um Haftungsrisiken zu vermeiden (vgl. AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).

    Dies kann dazu führen, dass die Speicherkapazität durch besagte unerwünschte E-Mail überschritten wird und infolgedessen andere E-Mails nicht mehr beim Empfänger ankommen, sondern zurückgeschickt werden (vgl. AG Düsseldorf, MMR 2009, 872).

  • LG Hagen, 10.05.2013 - 1 S 38/13

    Zum Unterlassungsanspruch bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
    Dies liefe auf eine "Widerspruchslösung" hinaus, die mit der Gesetzeslage nicht zu vereinbaren wäre (vgl. auch LG Hagen, Urteil vom 10.05.2013, Az. 1 S 38/13).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Dortmund, 26.04.2016 - 12 O 232/15
    Das Unternehmen soll in seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, in seinem Funktionieren geschützt werden (vgl. BGHZ 29, 65 ff.).
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