Rechtsprechung
LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine Berufungsbegründung; Konkrete Auseinandersetzung mit den die angefochtene Entscheidung tragenden Erwägungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 23.05.2013 - 433 C 10601/12
- LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13
- BGH, 19.05.2015 - II ZB 16/14
- BGH, 21.07.2015 - II ZR 163/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.02.2013 - II ZR 134/11
Auskunftsansprüche von Anlegern von Filmfonds in der Form von …
Auszug aus LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13
Zwar habe nach der Rechtsprechung des BGH (BGH II ZR 134/11) auch der treugeberische Anleger, der mittelbar über eine Treuhänderin an einer Publikumsgesellschaft (GmbH & Co. KG) beteiligt, einen Auskunftsanspruch, wenn er nach den vertraglichen Bestimmungen im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und zur Gesellschaft die einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung erlangt hat.Ausreichend ist auch nicht die auszugsweise Darstellung von Zitaten des BGH-Beschlusses vom 28.05.2013 - Az. II ZR 207/12 -, der insofern Bezug nimmt auf das Urteil des BGH vom 05.02.2013 - II ZR 134/11 -.
Dieses BGH-Urteil (II ZR 134/11) wurde von der Klägerin bereits in erster Instanz eingebracht.
Ausführungen hierzu, warum die Auseinandersetzung des Amtsgerichts mit dem Urteil des BGH (II ZR 134/11) vom Ergebnis her falsch sei, fehlen in der Berufungsbegründung gänzlich.
- BGH, 28.05.2013 - II ZR 207/12
Auskunftsanspruch eines mittelbaren Kommanditisten über die Namen und Adressen …
Auszug aus LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13
Hierzu zitiert die Klägerin auszugsweise einen Beschluss des BGH vom 28.05.2013 - Az. II ZR 207/12 -.Ausreichend ist auch nicht die auszugsweise Darstellung von Zitaten des BGH-Beschlusses vom 28.05.2013 - Az. II ZR 207/12 -, der insofern Bezug nimmt auf das Urteil des BGH vom 05.02.2013 - II ZR 134/11 -.
In dem von der Klägerin zitierten BGH-Beschluss (Az. II ZR 207/12) selbst, ist Anspruchsgegnerin die geschäftsführende Gesellschafterin und nicht, wie hier, die Treuhandkommanditistin.
- OLG Düsseldorf, 28.03.2013 - 6 U 118/12
Auskunftsansprüche eines Kapitalanlegers gegen die Treuhänderin einer …
Auszug aus LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13
Insoweit teilt die Kammer schon nicht die Ansicht des OLG Düsseldorf, welches in seiner Entscheidung vom 28.03.2013 (Az. I-6 U 118/12) die stillschweigende Bezugnahme auf die vorbenannten Urteile für gerade noch den an die Berufungsbegründung zu stellenden Anforderungen genügend hält.Denn das OLG Düsseldorf hat sich in seiner Entscheidung vom 28.03.2013 - Az. I-6 U 118/12 - bereits eingehend mit dieser Problematik befasst und die grundsätzliche Mangelhaftigkeit einer derartigen Berufungsbegründung dargelegt.
- BGH, 05.03.2008 - XII ZB 182/04
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Zulässigkeit der Bezugnahme auf andere …
Auszug aus LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13
Die dabei vom OLG Düsseldorf zur Begründung herangezogenen BGH-Entscheidungen (KZR 9/09) und (XII ZB 182/04) betrafen einmal den Fall, dass die Bezugnahme auf eine beigefügte Berufungsbegründungsschrift eines Parallelverfahrens ausreichend sei, wenn der Prozessbevollmächtigte erkennbar die volle Verantwortung für die Ausführungen in der Abschrift übernehmen wolle, beziehungsweise den Fall, dass die Partei nicht ausdrücklich auf das zur Begründung der Berufung geeignete frühere Vorbringen Bezug nehmen müsse, wenn sich die entsprechende Bestimmung aus den Begleitumständen ergebe. - BGH, 20.07.2010 - KZR 9/09
Berufungsbegründung: Begründung durch Bezugnahme auf eine weder beglaubigte noch …
Auszug aus LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13
Die dabei vom OLG Düsseldorf zur Begründung herangezogenen BGH-Entscheidungen (KZR 9/09) und (XII ZB 182/04) betrafen einmal den Fall, dass die Bezugnahme auf eine beigefügte Berufungsbegründungsschrift eines Parallelverfahrens ausreichend sei, wenn der Prozessbevollmächtigte erkennbar die volle Verantwortung für die Ausführungen in der Abschrift übernehmen wolle, beziehungsweise den Fall, dass die Partei nicht ausdrücklich auf das zur Begründung der Berufung geeignete frühere Vorbringen Bezug nehmen müsse, wenn sich die entsprechende Bestimmung aus den Begleitumständen ergebe. - BGH, 08.02.2007 - III ZR 148/06
Geheimhaltungsinteresse des Vermittlers von Mietverträgen für eine Ferienwohnung
Auszug aus LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13
Ein solcher lasse sich zutreffender Weise auch nicht aus §§ 675, 666 BGB herleiten, da ein Auskunftsanspruch hiernach nur in den Grenzen bestehen könne, in denen der zugrundeliegende Auftrag bestehe (BGH, NJW 2007, 1528), der begehrte Auskunftsanspruch vorliegend jedoch zulässigerweise durch § 11 Abs. 2 des Treuhandvertrages abbedungen worden sei. - BGH, 11.01.2011 - II ZR 187/09
Anspruch der Kapitalanleger auf Auskunft über Namen und Anschrift der …
Auszug aus LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13
Die vertraglichen Vereinbarungen seien nicht darauf gerichtet, durch Beitragsleistungen einen gemeinsamen Zweck zu fördern, sondern erschöpfen sich vielmehr in der Regelung des jeweiligen Treuhandverhältnisses zwischen der Beklagten und dem jeweiligen Anleger, welches sich insbesondere aus der Gesamtschau der vertraglichen Regelungen ergebe sowie aus einem Vergleich zu der der Entscheidung des BGH (BGH, NJW 2011, 921) zugrunde liegenden Sachlage. - BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11
Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
Auszug aus LG Dortmund, 27.05.2014 - 1 S 199/13
(BGH, Beschl. v. 23.10.2012 - XI ZB 25/11).
- BGH, 19.05.2015 - II ZB 16/14
Umdeutung einer Rechtsbeschwerde in eine Nichtzulassungsbeschwerde
Streitwert: 2.000 EUR Bergmann Caliebe Reichart Drescher Born Vorinstanzen: AG Dortmund, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 433 C 10601/12 - LG Dortmund, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 1 S 199/13 -.