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   LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18 (Kart)   

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LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18 (Kart) (https://dejure.org/2021,41511)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27.09.2021 - 8 O 4/18 (Kart) (https://dejure.org/2021,41511)
LG Dortmund, Entscheidung vom 27. September 2021 - 8 O 4/18 (Kart) (https://dejure.org/2021,41511)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II

    Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18
    Im Rahmen der Frage, ob ein Schaden dem Grunde nach eingetreten ist, ist eine Gesamtwürdigung aller für und gegen einen Schadenseintritt sprechenden Indizien vorzunehmen (vgl. BGH KZR 19/20, Rn 52 f. - LKW II - Juris).

    Die Feststellung des Schadenseintritts ist dabei nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 ZPO zu treffen, sodass für die richterliche Überzeugungsbildung eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden ist, ausreicht (BGH KZR 19/20 - LKW II - Rn 64 juris; KZR 24/17- Schiene II - Rn. 35 juris m.w.N.).

    In diese Würdigung muss jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - juris).

    Die von den Parteien vorgelegten Regressionsgutachten stellen im Rahmen dieser vorzunehmenden Abwägung ebenfalls - lediglich - Indizien für oder gegen einen Schaden dar (vgl. BGH KZR 19/20 Rn 63 - juris).

    Dem sonstigen, teils auf ältere Gutachten bezogenen Verteidigungsvorbringen der Beklagten dürfte - wie schon im Rahmen der mündlichen Verhandlung erörtert - angesichts der Ausführungen des BGH in der Entscheidung LKW II (BGH KZR 19/20, Rn 37 ff. - juris) der Erfolg versagt bleiben; der Kartellsenat hat hier im Einzelnen dargetan, warum diese Argumente als widerlegt bzw. nicht stichhaltig anzusehen sind.

    In diesem Zusammenhang sei festgehalten, dass der Kartellsenat des BGH die sich aus den älteren Parteigutachten ergebenden Aspekte aufgrund von Einzelfallbesonderheiten als widerlegt angesehen hat, ohne dass er für diese Bewertung gerichtsgutachterliche Unterstützung erforderlich gehalten hätte (vgl. insbesondere BGH KZR 19/20 Rn 37 und 43).

    Vielmehr ist eine Gesamtabwägung anhand einer näheren Auseinandersetzung mit Datengrundlage, Methodik und Ergebnis der Regressionsanalysen erforderlich (vgl. BGH KZR 19/20 Rn 68, 71 - juris), wobei die übrigen Indizien sowie der oben geschilderte Erfahrungssatz Berücksichtigung finden dürfen (BGH KZR 19/20 Rn 5, 56).

    Denn vorliegend sind sämtliche, in aller Regel für eine kartellbedingte Preissteigerung sprechenden Kernindizien (vgl. dazu die Nachweise oben und Inderst/Thomas , Schadensersatz bei Kartellverstößen, 2. Auflage 2018, S. 94 ff.) in höchstem Maße erfüllt, weshalb der zu einer tatsächlichen Vermutung führende Erfahrungssatz, wonach im Rahmen eines Kartells erzielte Preise im Schnitt über denjenigen liegen, die sich ohne die wettbewerbsbeschränkende Absprache gebildet hätten und als dessen Grundlage die wirtschaftliche Erfahrung, dass die Gründung und Durchführung eines Kartells regelmäßig einen Mehrerlös der daran beteiligten Unternehmen zur Folge hat (ständige Rspr des Kartellsenats des BGH, zuletzt BGH KZR 19/20 Rn 25 f. - juris), ganz besonderes Gewicht erhält.

    Dies führt in der Konsequenz dazu, dass aufgrund einer Gesamtabwägung die Ergebnisse der Regressionsanalyse in Frage gestellt sind, weil - auch unter dem Regime des § 287 ZPO erhebliche - Zweifel an ihrem Inhalt beziehungsweise der Stichhaltigkeit des Ergebnisses verbleiben und ihr deshalb mit der Formulierung des BGH (KZR 19/20, Rn 71) die Eignung, indiziell gegen einen Preiseffekt zu sprechen, abgesprochen werden muss.

    Dazu sieht sie sich - auch aufgrund der in der Rechtsprechung des Kartellsenats aufgestellten Grundsätze - nicht verpflichtet (vgl. insoweit BGH KZR 19/20 Rn 37, 43, 87 f.).

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV

    Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Erleichterungen bei der Darlegungslast zugunsten der Kartellteilnehmer - um die Effizienz des Kartelldeliktsrechts nicht zu gefährden - nur zurückhaltend zu erwägen (BGH, Urt. v. 19.5.2020 - KZR 8/18, Schienenkartell IV, Rn. 53, beck-online).
  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18
    Selbst wenn man vorliegend aber das Ergebnis der Regressionsanalyse der Beklagtenseite vom 16.10.2020 als auf zutreffender Datenlage gefertigt und in sich schlüssig akzeptiert, und dabei auch die berücksichtigten - durch die Klägerin durchaus bestrittenen - Rohdaten als wahr unterstellt, führt die Gesamtabwägung der durch die Parteien vorgebrachten Indizien gleichwohl zu dem Ergebnis, dass vom Vorliegen eines Schadens in irgendeiner Höhe (vgl. dazu LG Dortmund, 8 O 13/17 Kart = NZKart 2018, 382, Rn 92 mit Verweis auf den "ersten Schilling" nach der bekannten Formulierung von Koziol , Österreichisches Haftpflichtrecht, 3.Aufl. 1997, Rn 16/8) auszugehen ist.
  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

    Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18
    Die Feststellung des Schadenseintritts ist dabei nach den Maßstäben des § 287 Abs. 1 ZPO zu treffen, sodass für die richterliche Überzeugungsbildung eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden ist, ausreicht (BGH KZR 19/20 - LKW II - Rn 64 juris; KZR 24/17- Schiene II - Rn. 35 juris m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 30.07.2021 - 7 Kart 2/20

    Kartellschadensersatz aufgrund eines Lkw-Kartells

    Auszug aus LG Dortmund, 27.09.2021 - 8 O 4/18
    Insbesondere eine hohe Marktabdeckung - vorliegend mehr als 90% auf dem europäischen bzw. nahezu 100% auf dem deutschen Markt (vgl. zu letzterem OLG Naumburg, Urt. v. 30.07.2021- 7 Kart 2/20) - lässt regelmäßig auf kartellbedingte Preiserhöhungen schließen (vgl. dazu Bayer/Rinnen/Wandschneider , NZKart 2021, 407, 409; Hellmann/Schliffke , WUW 2021, WUW1373601, S. 7 f.; Inderst/Thomas , Schadensersatz bei Kartellverstößen, 2. Auflage 2018, S. 96 sowie Bolotova , Journal of Economic Behavior and Organization 2009, 321).
  • LG Dortmund, 30.08.2023 - 8 O 16/23
    In diese Würdigung kann damit jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt (BGH 13.4.2021, KZR 19/20, Rn 64, juris - LKW II; hierzu auch LG Dortmund, 27.9.2021, 8 O 4/18 [Kart], juris - LKW-Kartell sowie LG Dortmund, 22.6.2022, 8 O 1/20 [Kart], Rn. 91 ff., juris - Kaffeerösterkartell und instruktiv Schweitzer/Woeste , NZKart 2021, 676) bzw. hier im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubhaft gemacht worden ist.

    Das PSM-Kartell war nach bisherigem Sachvortrag ein klassisches Hardcore-Preiskartell, welches zudem rund 17 Jahre andauerte und somit angesichts der durchschnittlichen Lebensdauer von Kartellen, die nach empirischen Erfahrungen nur 5 Jahre beträgt - wobei lediglich ein geringer Prozentsatz von Kartellen länger als 10 Jahre operiert (vgl. Inderst/Thomas , Schadensersatz bei Kartellverstößen, 2. Auflage 2018, S. 170; Levenstein/Suslow , J. Econ, Lit. 2006, 43, 49 ff. sowie bereits LG Dortmund, 8 O 4/18 [Kart] -, Rn. 6, juris) - offensichtlich ein deutlich überdurchschnittlich stabiles und damit auch erfolgreiches Kartell darstellte (vgl. zur Kartelldauer als Faktor schon Bayer/Rinnen/Wandschneider , NZKart 2021, 407, 409; Coppik/Heimeshoff , Praxis der Kartellschadensermittlung, S. 75; Connor/Bolotova , International Journal of Industrial Organization 2006, 1109; Bolotova , Journal of Economic Behavior and Organization 2009, 321 sowie auch BGH, 28.1.2020, KZR 24/17, Rn. 40, juris - Schienenkartell II und LG Dortmund 27.9.2021, 8 O 4/18 [Kart], Rn. 6, juris - LKW-Kartell).

    Auch dieser Aspekt spricht dafür, dass den Zedenten aufgrund des PSM-Kartells bei ihren PSM-Bezügen ein Schaden entstanden ist (vgl. zu diesem Faktor Bayer/Rinnen/Wandschneider , NZKart 2021, 407, 409; Inderst/Thomas , Schadensersatz bei Kartellverstößen, 2. Auflage 2018, S. 96 sowie BGH, 23.9.2020, KZR 35/19, juris - Lkw-Kartell; vgl. ferner OLG Düsseldorf 23.1.2019, U (Kart) 19/17, BeckRS 2019, 12994, Rn. 51 und LG Dortmund, 27.9.2021, 8 O 4/18 Kart, Rn. 6, juris - LKW-Kartell).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass das PSM-Kartell erkennbar intensiv und nachhaltig praktiziert wurde und von hoher Kartelldisziplin gekennzeichnet war, was ebenfalls ein Indiz für einen kartellbedingten Preisaufschlag beim Bezug der PSM durch die Zedenten darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, 23.1.2019, U (Kart) 19/17, BeckRS 2019, 12994, Rn. 51; LG Dortmund 27.9.2021, 8 O 4/18 [Kart], Rn. 4, juris - LKW-Kartell).

    Insbesondere liefert die Verfügungsbeklagte aber auch keine Erklärung im Sinne einer "theorie of no harm" (grundlegend hierzu Schweitzer/Woeste , NZKart 2021, 676 ff. sowie dies. ZweR 2022, 46 ff.; vgl. ausführlich LG Dortmund 27.9.2021, 8 O 4/18 [Kart], Rn. 16 ff., juris - LKW-Kartell), wieso über einen derart langen Zeitraum mit erheblichem organisatorischen Aufwand und größtem Risiko angesichts drohender Bußgelder ein wirkungsloses Kartell betrieben worden sein soll.

  • LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
    In diese Würdigung kann jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch Kammer, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021- 8 O 4/18 Kart und instruktiv Schweitzer/Woeste , NZKart 2021, 676).

    Diese von den Parteien vorgelegten Gutachten stellen im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung ebenfalls - lediglich - Indizien für oder gegen einen Schaden dar (vgl. BGH KZR 19/20 Rn 63 - juris); ein Gericht kann sich aus solchen Gutachten ergebende Aspekte aufgrund von Einzelfallbesonderheiten als widerlegt ansehen, ohne dass für diese Bewertung gerichtsgutachterliche Unterstützung erforderlich wäre (vgl. instruktiv BGH KZR 19/20 Rn 37 und 43 sowie zum Ganzen auch Kammer, 8 O 4/18 Kart, Rn 3, 7 - juris und zustimmend dazu etwa Huttenlauch/Dengler/Voges , WuW 2022, 259, 262 sowie Schweitzer/Woeste, aaO.).

    Zum anderen führt es auch dazu, dass die von der Kammer verfolgte "Theory of no harm" (vgl. Hinweisbeschluss vom 27.09.2021, 8 O 4/18 [Kart] = WuW 2021, 727, 729) hier nicht durch die Klägerin fruchtbar gemacht werden kann.

  • LG Dortmund, 16.02.2022 - 8 O 1/20
    In diese Würdigung muss jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch Kammer, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021- 8 O 4/18 Kart; Schweitzer/Woeste, NZKart 2021, 676).
  • LG Stuttgart, 25.04.2022 - 53 O 296/21

    Kartellschaden bei mittelbarem Erwerb in Form von Operatingleasing

    Die Klägerin vermochte der Darstellung der Beklagten keinen substantiierten Vortrag entgegen zu halten, § 138 Abs. 3 ZPO.Diese empirischen Feststellungen sind auch nicht deshalb per se in Zweifel zu ziehen, weil sie dem Erfahrungssatz oder den theoretischen Erwartungen widersprechen (so aber LG Dortmund, Beschluss vom 27.09.2021 - 8 O 4/18 (kart), juris Rn. 17ff.).
  • LG Stuttgart, 14.02.2022 - 53 O 263/21

    Leasingvermittlung beim LKW-Kartell - Schadensersatz im Rahmen des LKW-Kartells

    Diese empirischen Feststellungen sind auch nicht deshalb per se in Zweifel zu ziehen, weil sie dem Erfahrungssatz oder den theoretischen Erwartungen widersprechen (so aber LG Dortmund, Beschluss vom 27.09.2021 - 8 O 4/18 (kart), juris Rn. 17ff.).
  • LG Dortmund, 14.06.2023 - 8 O 30/15
    In diese Würdigung kann jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch Kammer, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021 - 8 O 4/18 Kart sowie Kammer, Urteil vom 22. Juni 2022 - 8 O 1/20 (Kart) -, Rn. 91 - 93, juris und instruktiv Schweitzer/Woeste, NZKart 2021, 676).
  • LG Dortmund, 27.09.2023 - 8 O 34/22
    In diese Würdigung kann jeder Umstand mit indizieller Bedeutung für oder gegen einen Preiseffekt des Kartells einbezogen werden, sofern dieser festgestellt oder von der Partei, die sich auf ihn beruft, unter Beweis gestellt worden ist (BGH, - KZR 19/20 Rn 64 - LKW II - juris; hierzu auch LG Dortmund, Hinweisbeschluss v. 27.9.2021 - 8 O 4/18 Kart - juris und instruktiv Schweitzer/Woeste , NZKart 2021, 676).
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