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   LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 512/03   

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https://dejure.org/2009,45173
LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 512/03 (https://dejure.org/2009,45173)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28.05.2009 - 2 O 512/03 (https://dejure.org/2009,45173)
LG Dortmund, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 2 O 512/03 (https://dejure.org/2009,45173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherten gegen die Kirchliche Zusatzversorgungskasse auf Berechnung einer Startgutschrift nach dem Entgelt bei Vollbeschäftigung der Jahre 2000 bis 2002; Zulässigkeit der Umstellung der Gesamtversorgung auf das neue Punktemodell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 512/03
    Der Kläger ist der Auffassung, das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24.09.2008 ( Aktenzeichen IV ZR 134/07 ) sei auf seinen Fall nicht übertragbar , weil die Satzung der VBL hinsichtlich der Übergangsregelungen für die rentennahen Jahrgänge anders ausgestaltet wäre.

    Die Umstellung der Gesamtversorgung auf das neue Punktemodell als solche ist rechtlich zulässig (BGH, Urteil vom 14.11.2007, Aktenzeichen IV ZR 74/06 = BGHZ 174, 127 ff.; BGH, Urteil vom 24.09.2008, Aktenzeichen IV ZR 134/07 = BGHZ 178, 101 ff.; BAG BB 2008 1954 (für die Systemumstellung bei der KZVK), jeweils m. w. N. und ausführlicher Begründung).

    Der Bundesgerichtshof hat die Übergangsregelungen in der Satzung der VBL für die rentennahen Jahrgänge für wirksam gehalten (BGH, Urteil vom 24.09.2008, a.a.O.).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 512/03
    Die Umstellung der Gesamtversorgung auf das neue Punktemodell als solche ist rechtlich zulässig (BGH, Urteil vom 14.11.2007, Aktenzeichen IV ZR 74/06 = BGHZ 174, 127 ff.; BGH, Urteil vom 24.09.2008, Aktenzeichen IV ZR 134/07 = BGHZ 178, 101 ff.; BAG BB 2008 1954 (für die Systemumstellung bei der KZVK), jeweils m. w. N. und ausführlicher Begründung).
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