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LG Dortmund, 28.06.2017 - 2 O 106/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- versicherungsrechtsiegen.de
Krankheitskostenvollversicherung - Behandlung lebensbedrohliche Erkrankung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12
Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei …
Auszug aus LG Dortmund, 28.06.2017 - 2 O 106/15
Bei einer lebensbedrohenden Erkrankung ist die Behandlung bereits dann vertretbar, wenn sie als wahrscheinlich geeignet angesehen werden konnte, auf eine Verhinderung der Verschlimmerung der Erkrankung oder zumindest auf ihre Verlangsamung hinzuwirken (BGH Beschluss vom 30.10.2013 - IV ZR 307/12- NJW-RR 2014, 295).Einem solchen Ansatz steht nicht entgegen, dass eine Behandlungsmethode noch nicht in der medizinischen Literatur nach wissenschaftlichem Standard dokumentiert und bewertet worden ist (BGH Beschluss vom 30.10.2013 IV ZR 307/12, NJW-RR 2014, 295).
- BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01
Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der …
Auszug aus LG Dortmund, 28.06.2017 - 2 O 106/15
Hierbei kommt es - mit Ausnahme ganz unverhältnismäßiger Kosten- auf Kostengesichtspunkte nicht an (vgl. BGH NJW 2003, 1596).
- LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14
Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei …
Insofern kann dahingestellt bleiben, ob die Verspätung der Verletzungsanzeige dadurch geheilt wird, dass die Beklagte ihrerseits ihre Lizenzbereitschaft nicht ausreichend schnell erklärt hat (vgl. hierzu LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/15 Rn. 208 und 215 bei Juris, wonach eine verspätete Verletzungsanzeige jedenfalls dann folgenlos bleibt, wenn der angebliche Verletzer hieraufhin nicht in angemessener Zeit seine Lizenzwilligkeit erklärt, da die grundsätzliche Entscheidung, eine Lizenz nehmen zu wollen oder nicht, auch unter den Druck einer Klage getroffen werden könne). - LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 126/14
Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Wiederherstellung des …
Insofern kann dahingestellt bleiben, ob die Verspätung der Verletzungsanzeige dadurch geheilt wird, dass die Beklagte ihrerseits ihre Lizenzbereitschaft nicht ausreichend schnell erklärt hat (vgl. hierzu LG Mannheim, Urteil vom 27.11.2015 - 2 O 106/15 Rn. 208 und 215 bei Juris, wonach eine verspätete Verletzungsanzeige jedenfalls dann folgenlos bleibt, wenn der angebliche Verletzer hieraufhin nicht in angemessener Zeit seine Lizenzwilligkeit erklärt, da die grundsätzliche Entscheidung, eine Lizenz nehmen zu wollen oder nicht, auch unter den Druck einer Klage getroffen werden könne). - LG Arnsberg, 17.11.2016 - 8 O 134/15 Auch seien ihnen zuvor keine entsprechenden Informationen durch Dritte zugetragen worden, insbesondere nicht durch den Beklagten zu 5) oder den Nebenintervenienten Dr. G. Dies ergebe sich auch aus einem vom Landgericht B am 13.11.2015 verkündeten Urteil in einer anderen Sache (I-2 O 106/15 LG B).