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   LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04 AktG   

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LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04 AktG (https://dejure.org/2007,21904)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29.11.2007 - 18 O 59/04 AktG (https://dejure.org/2007,21904)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29. November 2007 - 18 O 59/04 AktG (https://dejure.org/2007,21904)
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  • LG Dortmund, 18.05.2005 - 18 AktE 3/03
    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
    Aus diesem Anlass kam es zur Einleitung des Spruchstellenverfahrens 18 AktE 3/03 LG Dortmund = I-26 W 3-06 AktE OLG Düsseldorf, in dem die außenstehenden Aktionäre eine gerichtliche Höherfestsetzung der ihnen angebotenen Barabfindung und des Ausgleichsbetrages gemäß §§ 304, 305 AktG begehrten.

    c) Die Höhe des aus Anlass des vorausgegangenen Unternehmensvertrages in dem Spruchstellenverfahren 18 AktE 3/03 LG Dortmund mit 122, 00 EUR pro (altem) Anteil festgesetzten Abfindungsbetrages hat bei der Bemessung der angemessen Barabfindung gemäß § 327 b AktG außer Betracht zu bleiben.

  • OLG München, 26.10.2006 - 31 Wx 12/06

    Barabfindung der Minderheitsaktionäre nach Ertragswert des Unternehmens bei

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenen Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304; BGH AG 2003, 627, 628; OLG München, BeckRS 2006, 13711 ff.).

    b) Der Wert der Anteile der Minderheitsaktionäre kann auch nicht aus dem Barwert des im voraufgegangenen Spruchstellenverfahren rechtskräftig auf 8, 00 EUR (brutto) festgesetzten festen Ausgleichs definiert werden (so auch: OLG München, BeckRS 2006, 13711 m. w. N. zum insoweit bestehenden Streitstand).

  • OLG Hamburg, 03.08.2000 - 11 W 36/95
    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
    In Rechtsprechung und Lehre (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NZG 2001, Seite 471; OLG Düsseldorf AG 1999, Seite 321; BayObLG AG 1995, Seite 509; Großfeld, Unternehmungs- und Anteilsbewertung, 4. Aufl., Seite 203) anerkannt ist, dass der sogenannte Liquidationswert die Untergrenze des Unternehmenswertes darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 26 W 7/06

    Keine Berücksichtigung einer Abfindungsoption aus zwischenzeitlich beendetem

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
    Denn bei der Abfindung gemäß § 305 AktG handelt es sich nicht um ein wertpapiermäßig in der Aktie verkörpertes Mitgliedschaftsrecht, sondern um einen schuldrechtlichen Anspruch (OLG Düsseldorf WM 2006, Seite 2219, 2223).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
    Auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 147, Seite 108) hat entschieden, dass die Abfindung der außenstehenden Aktionäre grundsätzlich unter Berücksichtigung des an der Börse gebildeten Verkehrswerts der Aktie zu erfolgen hat.
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenen Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304; BGH AG 2003, 627, 628; OLG München, BeckRS 2006, 13711 ff.).
  • BGH, 04.03.1998 - II ZB 5/97

    Rechtsfolgen des Beitritts eines Unternehmens zu einem Beherrschungsvertrag

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
    Zu ermitteln ist der Grenzpreis, zu dem der außenstehende Aktionär ohne Nachteil aus der Gesellschaft ausscheiden kann (BGHZ 138, Seite 136, 140).
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenen Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304; BGH AG 2003, 627, 628; OLG München, BeckRS 2006, 13711 ff.).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

    Berechnung des Ausgleichs für abzuführenden Gewinn

    Auszug aus LG Dortmund, 29.11.2007 - 18 O 59/04
    Angemessen ist eine Abfindung, die dem ausscheidenen Aktionär eine volle Entschädigung dafür verschafft, was seine Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, die also dem vollen Wert seiner Beteiligung entspricht (BVerfGE 14, 263, 284; 100, 289, 304; BGH AG 2003, 627, 628; OLG München, BeckRS 2006, 13711 ff.).
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