Rechtsprechung
LG Dortmund, 31.08.2007 - 21 O 190/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler einer atypisch stillen Beteiligung; Falschberatung im Zusammenhang mit der Zeichnung einer Beitrittserklärung als atypisch stiller Gesellschafter; Haftung trotz fehlender Gesellschaftsform; Zurechnung von ...
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 31.08.2007 - 21 O 190/06
- OLG Hamm, 03.04.2008 - 4 U 147/07
- LG Dortmund, 11.03.2009 - 21 O 190/06
- OLG Hamm, 25.02.2010 - 28 U 77/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06
Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche …
Auszug aus LG Dortmund, 31.08.2007 - 21 O 190/06
§ 32 b I ZPO findet nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 30.01.2007 - X ARZ 381/06 - ) keine Anwendung, da es sich im vorliegenden Fall um Ansprüche im Zusammenhang mit einem Anlageberatungsvertrag handelte, nicht aber um Ansprüche auf Grund falscher, irreführender oder unterlassener ö f f e n t l i c h e r Marktinformationen.
- OLG Hamm, 03.04.2008 - 4 U 147/07
Unechtes Versäumnisurteil in der Berufungsinstanz - Voraussetzungen der Haftung …
Das angefochtene Urteil des Landgerichts Dortmund vom 31.08.2007 LG Dortmund 21 O 190/06) wird aufgehoben und zur anderweitigem Verhandlung und Entscheidung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen;.das angefochtene Urteil des Landgerichts Dortmund vom 31.08.2007 21 O 190/06 wird abgeändert; die Klage wird gegen den Beklagten zu 3) abgewiesen.