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LG Dresden, 01.06.1993 - 42 C 111/92 |
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- BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 217/56
Kostenersatz bei Netzumstellungen
Auszug aus LG Dresden, 01.06.1993 - 42 C 111/92
Zwar hat der BGH in BGHZ 24, S. 148 ff, bei gegebener Kostentragungspflicht der Abnehmer eingeräumt, daß im Einzelfall, wenn eine Netzumstellung aus besonderen Gründen bestimmte Abnehmer außergewöhnlich hart trifft, nach Treu und Glauben Ansprüche auf Erstattung der Umstellungskosten oder eines Teilbetrages derselben bestehen können.