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LG Dresden, 01.10.2015 - 9 O 1056/15 |
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- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus LG Dresden, 01.10.2015 - 9 O 1056/15
Unerheblich ist dabei auch, ob die Beklagte zu einer Belehrung über die Rechtsfolgen des § 358 Abs. 2 S 2 BGB im konkreten Fall verpflichtet war, da sie eine entsprechende Belehrung erteilt hat, musste diese jedenfalls ordnungsgemäß sein, um dem Schutzzweck der §§ 355, 358 BGB Rechnung zu tragen (BGH XI ZR 156/08). - BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06
Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …
Auszug aus LG Dresden, 01.10.2015 - 9 O 1056/15
Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 172, 147) besteht bei Zahlungen an die Bank eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinssatzes in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss. - BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11
Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Dresden, 01.10.2015 - 9 O 1056/15
Dies ist ständige Rechtsprechung (BGHZ 194, 238 Rdnr. 9).
- KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im …
Auszug aus LG Dresden, 01.10.2015 - 9 O 1056/15
Auch das Weglassen der Zwischenschrift "Widerrufsrecht" führt nach Auffassung des OLG Brandenburg (Urteil vom 19.03.2014, Az.: 4 U 64/12) sowie nach Urteil des Kammergerichts Berlin vom 22.12.2014, Az : 24 U 169/13) zu einer inhaltlichen Abänderung der Belehrung mit dem Verlust der Schutzwirkung der Musterbelehrung. - BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06
Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem …
Auszug aus LG Dresden, 01.10.2015 - 9 O 1056/15
Umgekehrt ist der Darlehensnehmer zur Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages und zu dessen marktüblicher Verzinsung verpflichtet (BGH WM 2008, 683). - OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung …
Auszug aus LG Dresden, 01.10.2015 - 9 O 1056/15
Auch das Weglassen der Zwischenschrift "Widerrufsrecht" führt nach Auffassung des OLG Brandenburg (Urteil vom 19.03.2014, Az.: 4 U 64/12) sowie nach Urteil des Kammergerichts Berlin vom 22.12.2014, Az : 24 U 169/13) zu einer inhaltlichen Abänderung der Belehrung mit dem Verlust der Schutzwirkung der Musterbelehrung.