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LG Dresden, 02.11.2018 - 9 O 1650/16 |
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Verfahrensgang
- LG Dresden, 02.11.2018 - 9 O 1650/16
- LG Dresden, 29.11.2018 - 9 O 1650/16
- OLG Dresden, 15.01.2020 - 5 U 8/19
- BGH, 04.03.2021 - III ZR 18/20
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 15.01.2020 - 5 U 8/19 Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 02.11.2018 (9 O 1650/16) wird zurückgewiesen.
Dieses Urteil sowie das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 02.11.2018 (9 O 1650/16) sind vorläufig vollstreckbar.
Gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtene Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 29.11.2018 (9 O 1650/16) Bezug.
die Beklagte zu 1) unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dresden vom 29.11.2018, - 9 O 1650/16 -, zu verurteilen, an die Kläger als Gesamtgläubiger 1.787.953,28 EUR (davon 10.000,00 EUR gesamtschuldnerisch mit dem Beklagten zu 2) zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;.