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   LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20   

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https://dejure.org/2020,10639
LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20 (https://dejure.org/2020,10639)
LG Dresden, Entscheidung vom 06.04.2020 - 2 T 200/20 (https://dejure.org/2020,10639)
LG Dresden, Entscheidung vom 06. April 2020 - 2 T 200/20 (https://dejure.org/2020,10639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Betreuungsverfahren - persönliche Anhörung während der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren während der Corona-Krise ... - Corona-Virus

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1980
  • FamRZ 2020, 1039
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der

    Auszug aus LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20
    a) Auch wenn die Anhörung als zentrales Element der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Amtsermittlung nach § 26 FamFG (vgl. BGH XII ZB 258/15, Beschluss vom 2.3.2016) grundsätzlich durch die zur Entscheidung berufenen Richter zu erfolgen hat, war hier die Anhörung durch den beauftragten Richter genügend (vgl. BGH XII ZB 358/16, Beschluss vom 22.3.2017, FamRZ 2017, 996 BGH XII ZB 72/18, Beschluss vom 11.7.2018, FamRZ 2018, 1594).
  • BGH, 02.03.2016 - XII ZB 258/15

    Betreuungssache: Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe im Rahmen einer

    Auszug aus LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20
    a) Auch wenn die Anhörung als zentrales Element der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Amtsermittlung nach § 26 FamFG (vgl. BGH XII ZB 258/15, Beschluss vom 2.3.2016) grundsätzlich durch die zur Entscheidung berufenen Richter zu erfolgen hat, war hier die Anhörung durch den beauftragten Richter genügend (vgl. BGH XII ZB 358/16, Beschluss vom 22.3.2017, FamRZ 2017, 996 BGH XII ZB 72/18, Beschluss vom 11.7.2018, FamRZ 2018, 1594).
  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16

    Unterbringungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des

    Auszug aus LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20
    Allerdings darf die Anhörung nicht unterbleiben, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz des anhörenden Richters bestehen (vgl. dazu BGH Beschluss vom 22.6.2017, - V ZB 146/16, NJW-RR 2017, 1090).
  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 260/16

    Betreuerbestellung für bestimmte Aufgabenkreise: Beurteilung des

    Auszug aus LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20
    Angesichts der Schwere der Erkrankung und der fehlenden Kommunikationsfähigkeiten der Betroffenen war ein weiteres Eingehen auf die Begründung für die einzelnen Aufgabenkreise hier nicht notwendig (vgl. dazu BGH XII ZB 260/16, Beschluss vom 22.3.2017).
  • AG Dresden, 23.03.2020 - 404 XVII 80/20

    Corona-bedingtes Absehen von der persönlichen Anhörung

    Auszug aus LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20
    Wegen der weiteren Begründung wird auf den amtsgerichtlichen Beschluss verwiesen, der auch unter BeckRS 2020, 4228 zugänglich ist.
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18

    Unterbringungssache: Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der

    Auszug aus LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20
    a) Auch wenn die Anhörung als zentrales Element der Gewährung rechtlichen Gehörs und der Amtsermittlung nach § 26 FamFG (vgl. BGH XII ZB 258/15, Beschluss vom 2.3.2016) grundsätzlich durch die zur Entscheidung berufenen Richter zu erfolgen hat, war hier die Anhörung durch den beauftragten Richter genügend (vgl. BGH XII ZB 358/16, Beschluss vom 22.3.2017, FamRZ 2017, 996 BGH XII ZB 72/18, Beschluss vom 11.7.2018, FamRZ 2018, 1594).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Das Unterbleiben der Anhörung könne aber aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Einzelfall gerechtfertigt sein, insbesondere wenn der Betroffene nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert und ausreichender Infektionsschutz nicht möglich sei (vgl. LG Darmstadt FamRZ 2020, 946, 947; LG Dresden NJW 2020, 1980 f.; LG Freiburg NJW 2020, 2122, 2123; LG Mühlhausen Beschluss vom 15. April 2020 - 1 T 50/20 - juris Rn. 22 ff.; LG Wuppertal Rpfleger 2020, 404, 405; BeckOK FamFG/Günter [Stand: 1. Juli 2020] § 278 Rn. 13a f.; Beckmann FamRZ 2020, 735 ff.; Braun FamRZ 2020, 737 ff.; Dodegge BtPrax 2020, 79, 82 f.; Schwedler/Glaab MedR 2020, 457, 458).
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