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   LG Dresden, 08.10.2008 - 4 S 247/08   

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https://dejure.org/2008,23398
LG Dresden, 08.10.2008 - 4 S 247/08 (https://dejure.org/2008,23398)
LG Dresden, Entscheidung vom 08.10.2008 - 4 S 247/08 (https://dejure.org/2008,23398)
LG Dresden, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 4 S 247/08 (https://dejure.org/2008,23398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • urteile-network.de PDF

    Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Haftungsbeschränkung, Mietwagenkosten, Schadenminderungspflicht / Auswahlverschulden, Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

  • captain-huk.de

    Dem Unfallopfer ist kein Wechsel zum Mietwagenangebot des Haftpflichtversicherers zuzumuten

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Dresden, 08.10.2008 - 4 S 247/08
    Die Eignung von Listen und Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf nur der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (Urteil des BGH vom 11.03.2008, VI ZR 164/07, Leitsatz 1; zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus LG Dresden, 08.10.2008 - 4 S 247/08
    Wo, bei wem und zu welchen Konditionen er einen Mietwagen anmietet, darf ihm nicht aufgezwungen werden (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.11.1999, VI ZR 219/98, Rn. 26, zitiert nach Juris).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Dresden, 08.10.2008 - 4 S 247/08
    Im Hinblick hierauf ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der Ersatz der vollen Haftungsbefreiung im Einzelfall gerechtfertigt (Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.02.2005, VI ZR 74/04,2. Leitsatz; zitiert nach Juris).
  • LG Krefeld, 13.08.2009 - 3 S 41/08

    Erstattung von Mietwagenkosten; Berechnung von Mietwagenkosten anhand eines

    Zudem beruht der Mietpreisspiegel des Frauenhofer-Instituts teilweise auf der Erhebung von Daten über das Internet, wobei sich außerdem (teilweise) Abschläge aufgrund einer notwendigen Vorbuchzeit finden (OLG Köln 03.03.2009 Az 24 U 6/08; LG Dresden 08.10.2008 Az 4 S 247/08).
  • AG Calw, 15.05.2009 - 7 C 61/09
    Schließlich ist zu beobachten, dass dieser "Marktpreisspiegel" Durchschnittspreise für sehr viel weiträumigere Postleitzahlengebiete zusammenfasse als dies bei der Schwackeliste 2007 der Fall ist, die nach den ersten 3 Ziffern differenziert (Landgericht Dresden, Urteil vom 8.10.2008 Aktenzeichen 4 S 247/08).
  • LG Dresden, 20.11.2009 - 4 S 121/09

    Der Geschädigte muss nicht auf ein Mietwagenangebot der Gegenseite eingehen

    Daraus folgt, dass vorliegend mit dem Verweis auf den "Fraunhofer Mietpreisspiegel" keine tauglichen Tatsachen für Mängel der konkret entscheidenden Schätzgrundlage aufgezeigt werden (LG Dresden, Urteil vom 08.10.2008, Az.: 4 S 247/08).
  • LG Krefeld, 31.05.2010 - 3 S 14/10

    Verletzung der Schadensminderungspflicht durch Unterlassen einer Nachfrage nach

    Zudem beruht der Mietpreisspiegel des X Instituts teilweise auf der Erhebung von Daten über das Internet, wobei sich außerdem (teilweise) Abschläge aufgrund einer notwendigen Vorbuchzeit finden (OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, 24 U 6/08; LG Dresden, Urteil vom 08.10.2008, 4 S 247/08, zit. bei juris.de).
  • AG Frankfurt/Main, 02.01.2009 - 29 C 1452/08
    Im Übrigen teilt das Ge­richt die Bedenken des Landgerichts Dresden im Urteil vom 14.10.2008, Az. 4 S 247/08 , gegen den Marktpreisspiegel des Fraunhofer Instituts und nimmt insoweit Bezug auf die Ausführungen in den dortigen Urteilsgründen.
  • LG Mannheim, 11.12.2009 - 1 S 127/09
    Sie hat auch die entsprechende Studie nicht vollständig vorgelegt, so dass die Kammer nicht beurteilen kann, ob diese Preise, die, wie dies in der Rechtsprechung mehrfach ersichtlich wird (Vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2009. Az.: 3 U 30/09; OLG Köln, Urteil vom 03.03.2009, Az.: 24 U 6/08 und LG Dresden Urteil vom 08.10.2008, Az.: 4 S 247/08), eine Vorbuchungszeit von einer Woche voraussetzen, ein Umstand, der bei der Anmietung eines Unfallersatzwagens regelmäßig nicht gegeben ist.
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