Rechtsprechung
   LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,37604
LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05 (https://dejure.org/2008,37604)
LG Dresden, Entscheidung vom 18.07.2008 - BSRH 50/05 (https://dejure.org/2008,37604)
LG Dresden, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - BSRH 50/05 (https://dejure.org/2008,37604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,37604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine strafrechtliche Rehabilitierung bei Maßnahmen der Kreis- oder Landesbodenkommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 07.09.1995 - 1 Ws (Reha) 58/95

    Strafrechtliche Maßnahmen deutscher Stellen im Sinne des

    Auszug aus LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 679 und Beschluss vom 6.6.2002, 2 Ws (Rena) 12/02, juris; OLG Dresden VIZ 2004, 551-552) kommt eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nur in Betracht, wenn das, jeweils in-Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist.

    Dafür ist allerdings nicht zwingend erforderlich, dass die angegriffenen Anordnungen in einem formellen Strafverfahren ergangen sind (vgl. OLG Brandenburg, VIZ 1995, 679, 680).

    Eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG kommt gleichwohl nicht in Betracht, denn diese Vorschrift ist - wie das gesamte Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz - generell nur dann anwendbar, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist ( OLG Brandenburg VIZ 1995, 679; OLG Dresden Beschluss vom 23. März 2004 - 4 Ws 13/04 - und vom 29.4.2004 - 4 Ws 93/03 ).

  • OLG Dresden, 29.04.2004 - 4 Ws 93/03

    Rehabilitierungfähigkeit von Entscheidungen der Kommission für Beschlagnahmen und

    Auszug aus LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg VIZ 1995, 679 und Beschluss vom 6.6.2002, 2 Ws (Rena) 12/02, juris; OLG Dresden VIZ 2004, 551-552) kommt eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG nur in Betracht, wenn das, jeweils in-Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist.

    Eine Rehabilitierung auf der Grundlage des § 1 Abs. 5 StrRehaG kommt gleichwohl nicht in Betracht, denn diese Vorschrift ist - wie das gesamte Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz - generell nur dann anwendbar, wenn das jeweils in Rede stehende staatliche Handeln seinerzeit als spezifisch strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen worden ist ( OLG Brandenburg VIZ 1995, 679; OLG Dresden Beschluss vom 23. März 2004 - 4 Ws 13/04 - und vom 29.4.2004 - 4 Ws 93/03 ).

  • OLG Brandenburg, 08.11.1994 - 1 Ws (Reha) 66/94

    Anspruch auf Rehabilitation wegen Verurteilung durch ein sowjetisches Tribunal;

    Auszug aus LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05
    Strafcharakter hat eine Maßnahme dann, wenn ein inhaltlicher und thematischer Zusammenhang zwischen ihr und dem Vorwurf einer nach Recht oder Rechtspräxis der Sowjetzone oder der DDR strafbaren oder wenigstens von den Behörden als strafwürdig angesehenen Handlung bestand (Bruhns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 1 Rdnr. 185; OLG Brandenburg VIZ 1995, 255).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05
    Das gilt selbst dann, wenn die deutschen Stellen die mit dem Einverständnis der Besatzungsmacht geschaffenen Enteignungsgrundlagen exzessiv ausgelegt und willkürlich angewendet haben (vgl. BVerfGE 84, 90; BVerwGE 99, 288 ).
  • OLG Dresden, 27.04.2004 - 4 Ws 4/04

    Fähigkeit der Rehabilitierung von im Zuge der Bodenreform ergangenen

    Auszug aus LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05
    Die Bodenreform ist danach vielmehr verwaltungsrechtlicher Natur, die auch nicht dadurch in Frage gestellt wird, dass die diesbezüglichen Regelungen zum Teil an Umstände anknüpfen, die sich gleichzeitig als strafbares Verhalten darstellen (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 550 [OLG Dresden 27.04.2004 - 4 Ws 4/04] ).
  • BVerfG, 06.04.1999 - 2 BvR 2279/97

    Keine Einbeziehung der Opfer des Fürstenenteignungsgesetzes in die Regelungen des

    Auszug aus LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05
    Dass für eine strafrechtliche Maßnahme im Sinne von § 1 StrRehaG ein Bezug zu individuellem Verhalten erforderlich ist, entspricht auch der Rechtsprechung, des Bundesverfassungsgerichts, (vgl. BVerfG VIZ 1999, 499).
  • BVerwG, 13.02.1995 - 7 C 53.94

    Besatzungsrechtliche Enteignung gem. Liste 3

    Auszug aus LG Dresden, 18.07.2008 - BSRH 50/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BVerwG NJW 1995, 1303 [BVerwG 13.02.1995 - 7 C 53/94] ) müssen der sowjetischen Besatzungsmacht auch die von den zuständigen deutschen Stellen entwickelte Enteignungspraxis zugerechnet werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht