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   LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12   

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https://dejure.org/2013,14992
LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12 (https://dejure.org/2013,14992)
LG Dresden, Entscheidung vom 22.05.2013 - 2 S 311/12 (https://dejure.org/2013,14992)
LG Dresden, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 2 S 311/12 (https://dejure.org/2013,14992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtungsklage: Zustellung vorrangig an die Verwaltung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtungsklage: Zustellung vorrangig an die Verwaltung! (IMR 2013, 351)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 170/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Ausschluss des Verwalters als

    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Dem steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. März 2012 (V ZR 170/11, zitiert nach juris) nicht entgegen, weil der Bundesgerichtshof keine Aussagen dazu trifft, ob auch an die einzelnen Miteigentümer zugestellt werden kann im Hinblick auf § 167 ZPO.

    Die Zustellung an den Verwalter hat nur zu unterbleiben, wenn Gründe vorliegen, die die konkrete Gefahr annehmen lassen, der Verwalter werde die Wohnungseigentümer nicht sachgerecht informieren (vgl. zur Notwendigkeit einer konkreten Gefahr: BGH NZM 2012, 387, zitiert nach juris, dort Rn. 9, LG Dresden ZMR 2010, 629, 630).

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.04.2010 - 14 T 2469/10

    Streitwertfestsetzung in einer Wohnungseigentumssache: Bildung von

    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Anfechtung der Beschlüsse zur Wahl des Beirates (Beschlüsse Nr. 10 / 11): Als Gesamtinteresse ist hier pauschal für die Wahl jedes Beirates 1.000,00 (vgl. dazu LG Nürnberg-Fürth ZMR 2012, 207, zitiert nach juris, dort Rn. 41 ff, Then in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl. 2011, § 49 a GKG, Rn. 18), insgesamt somit 2.000,00 Euro anzusetzen, so dass der Streitwert 2.000,00 Euro x 0, 296 = 592, 00 Euro beträgt.
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 105/11

    Wohnungseigentum: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Abberufung des

    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Bestellung der Verwaltung (Beschlüsse Nr. 20 / 21): Hier ist die Verwaltervergütung für die Laufzeit des Vertrages anzusetzen (vgl. BGH ZWE 2012, 221, zitiert nach juris, dort Rn. 18 ff.).
  • BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme

    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Da entgegen § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG nur zwei Beiräte gewählt wurden, waren die Beschlüsse unwirksam und anfechtbar (vgl. BGH ZWE 2010, 215 zitiert nach juris, dort Rn. 4 ff.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl. 2010, § 29 Rn. 11).
  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Diese Klage ist unbegründet, da die Wohnungseigentumsgemeinschaft ein vom Gericht nur eingeschränkt zu überprüfendes Ermessen hat, in welcher Höhe eine Sonderumlage erhoben wird (vgl. etwa OLG München ZWE 2009, 27, zitiert nach juris, dort Rn. 68; Spielbauer in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl. 2011, § 28 Rn. 26).
  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 140/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Fristwahrende Klage auf Ungültigerklärung eines

    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Denn selbst wenn die Klage den Namen des Verwalters entgegen § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG nicht enthält, ist sie wirksam (Klein, aaO., § 44 Rn. 8, BGH ZWE 2011, 176, zitiert nach juris, dort Rn. 11; Then in Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl. 2011, § 44 Rn. 6, 2. Absatz).
  • LG Dresden, 09.12.2009 - 2 S 184/09
    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Die Zustellung an den Verwalter hat nur zu unterbleiben, wenn Gründe vorliegen, die die konkrete Gefahr annehmen lassen, der Verwalter werde die Wohnungseigentümer nicht sachgerecht informieren (vgl. zur Notwendigkeit einer konkreten Gefahr: BGH NZM 2012, 387, zitiert nach juris, dort Rn. 9, LG Dresden ZMR 2010, 629, 630).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Im Übrigen hätte es, da es ein neuer Verwalter gewählt werden sollte, mehrerer vorher eingeholter und geprüfter Angebote bedurft (BGH ZWE 2011, 317, zitiert nach juris, dort Rn. 12).
  • BGH, 05.10.1994 - XII ZR 53/93

    Zustellung der Klage an den Konkursverwalter in Unkenntnis der Konkurseröffnung;

    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Denn nicht vom Willen des Zustellungsempfängers, sondern allein vom objektiv erkennbaren Sinn der den Prozess begründenden Erklärung des Klägers hängt es ab, wer die Stellung der beklagten Partei erlangt (Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. 2004, vor § 50 Rn. 7), ohne dass es darauf ankommt, ob dieser auch der richtige Beklagte ist (vgl. dazu BGH NJW 1994, 3232, zitiert nach juris, dort Rn.33).
  • BGH, 03.02.2012 - V ZR 44/11

    Rückwirkung der Zustellung der Klage: Demnächstige Zustellung bei Einzahlung des

    Auszug aus LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12
    Geht es um von der klagenden Partei zu vertretende Zustellungsverzögerungen, so ist das Merkmal "demnächst" nur erfüllt, wenn sich die Verzögerung in einem hinnehmbaren Rahmen hält (vgl. BGH NZM 2012, 351, zitiert nach juris, dort Rn. 7).
  • LG Stuttgart, 05.08.2015 - 10 S 10/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechtsschutzinteresse für einen

    Das Rechtsschutzinteresse an der gerichtlichen Geltendmachung eines Protokollberichtigungsanspruchs ist nur gegeben, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde (LG Dresden ZWE 2014, 54; Müller a.a.O. 8. Teil, Rn. 199) und nicht - wie der Kläger meint - immer schon dann, wenn das Protokoll unrichtige oder unvollständige Feststellungen enthält.
  • LG Frankfurt/Main, 12.10.2017 - 13 S 107/17

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Protokollberichtigung besteht jedenfalls dann

    Es entspricht einhelliger Ansicht in der Rechtsprechung, dass ein derartiges Rechtsschutzbedürfnis nur gegeben sein kann, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde (LG Dresden, ZWE 2014, 54; LG Stuttgart NZM 2015, 790; LG Hamburg ZMR 2013, 63; LG Dessau-Roßlau NZM 2012, 467).
  • LG Stuttgart, 22.07.2015 - 10 S 10/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Rechtsschutzinteresse für einen

    Das Rechtsschutzinteresse an der gerichtlichen Geltendmachung eines Protokollberichtigungsanspruchs ist nur gegeben, wenn sich die Rechtsposition des Klägers durch die begehrte Änderung verbessern oder zumindest rechtlich erheblich verändern würde (LG Dresden ZWE 2014, 54; Müller a.a.O. 8. Teil, Rn. 199) und nicht - wie der Kläger meint - immer schon dann, wenn das Protokoll unrichtige oder unvollständige Feststellungen enthält.
  • AG Kassel, 31.10.2019 - 800 C 2038/19

    WEG - Klage auf Berichtigung des Protokolls einer Eigentümerversammlung

    Grundsätzlich kann ein Miteigentümer nur dann die Berichtigung des Protokolls einer Eigentümerversammlung verlangen, wenn sich durch die Berichtigung seine Rechtsposition verbessern oder in rechtlich erheblicher Weise verändern würde (allgemeine Meinung, z.B. LG Dresden, Urteil vom 22.05.2013 - 2 S 311/12, zit. n. juris; LG Stuttgart, Urteil vom 05.08.2015 - 10 S 10/15, zit. n. juris; LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.10.2017 - 2-13 S107/17, zit. n. juris; Jenißen/Schultzky, § 24 WEG Rn. 158; Niedenführ/Kümmel, § 24 WEG Rn. 80; Bärmann/Roth, § 46 WEG Rn. 24).
  • AG Hamburg-St. Georg, 11.07.2023 - 980b C 24/22

    Rechtsschutzbedürfnis für Protokollberichtigungsantrag

    Dies ist aber dann - wie auch hier - nicht der Fall, wenn wegen Bagatellen inhaltlicher oder formeller Art Berichtigungen verlangt werden, die auf die Auslegung von Beschlüssen keine Auswirkung haben (so etwa LG Dresden, ZWE 2014, 54; Merle, in: Bärmann, WEG, 15. Aufl. 2023, § 24, Rn. 169).
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