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LG Dresden, 24.09.2019 - 8 O 906/19 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Dresden, 24.09.2019 - 8 O 906/19
- OLG Dresden, 26.05.2020 - 4 U 2522/19
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 26.05.2020 - 4 U 2522/19
Bereicherungsrechtlicher Anspruch einer Kfz-Versicherung bei irrtümlicher …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 24.09.2019, Az 8 O 906/19, abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 13.411,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.03.2018 zu zahlen.