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   LG Dresden, 27.01.1997 - 12 O 4504/96   

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LG Dresden, 27.01.1997 - 12 O 4504/96 (https://dejure.org/1997,11995)
LG Dresden, Entscheidung vom 27.01.1997 - 12 O 4504/96 (https://dejure.org/1997,11995)
LG Dresden, Entscheidung vom 27. Januar 1997 - 12 O 4504/96 (https://dejure.org/1997,11995)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Verpflichtung des Bahnbetreibers zur Leistung von Schadensersatz und Schmerzensgeld im Fall des Sturzes eines Fahrgastes in der Straßenbahn; Schutzpflichten des Straßenbahnführers beim Anfahren

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; HpflG § 1
    Alleinige Schadenstragung durch Fahrgast wegen Nichtfesthaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 204
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

    Das Festhalten mit nur einer Hand ist im übrigen grundsätzlich unschädlich, weil dies nach der zutreffenden herrschenden Meinung genügt (BGH VersR 1976, 932 [933 unter II 2]; NJW 1993, 654 = NZV 1993, 215 = zfs 1993, 77 = r+s 1993, 97 = SP 1993, 108 = DAR 1993, 103; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1402 [1403]; Senat a.a.O. sowie Beschl. v. 09.08.2007 - 10 W 2088/07; LG Kassel VersR 1995, 111; LG Dresden VersR 1999, 204; a.A. OLG Düsseldorf VersR 1972, 1171 [1172] für den Fall einer Treppe in einem Doppeldeckerbus; VersR 1983, 760 generell; OLG Koblenz r+s 2000, 498 = VRS 99 [2000] 247 für Festhalten mit der - schwächeren - linken Hand).
  • OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
    In Würdigung all dieser Umstände, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Klägerin unter Außerachtlassung der nächstliegenden Eigenvorsorge keinen der zwei in nächster Nähe zu ihrem Einstieg liegenden freien Sitzplätze eingenommen hat, liegt ein so hohes Maß an Selbstverschulden vor, dass eine demgegenüber möglicherweise noch den Beklagten zuzurechnende Betriebsgefahr als Beitrag zur Verursachung des Sturzes der Klägerin so sehr in den Hintergrund tritt, dass sie ganz außer Ansatz bleiben muss (vgl. auch z.B. OLG Stuttgart, VersR 1971, 674 f.; OLG Hamm, r+s 1993, 335 f.; LG Düsseldorf, VersR 1992, 844; LG Dresden, VersR 1999, 204 f.).
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