Rechtsprechung
LG Dresden, 29.08.2014 - 14 Qs 69/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,26553) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Auslagenentscheidung, Tod des Angeklagten, Verfahrenshindernis, Ermessen
- Burhoff online
Auslagenentscheidung, Tod des Angeklagten, Verfahrenshindernis, Ermessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschwerdebefugnis des Verteidigers nach Tod des Mandanten bezüglich Auslagenentscheidung
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Den eigenen Tod kann man dem Angeklagten nicht vorwerfen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beschwerdebefugnis des Verteidigers nach Tod des Mandanten bezüglich Auslagenentscheidung
Verfahrensgang
- AG Dresden, 07.04.2014 - 218 Ds 321 Js 29739/12
- LG Dresden, 29.08.2014 - 14 Qs 69/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 28.05.2002 - 1 Ws 132/02
Tod des Angeklagten; Entscheidung über die Kosten des Verfahrens und die …
Auszug aus LG Dresden, 29.08.2014 - 14 Qs 69/14
Die Kammer geht auch davon aus, dass der Verteidiger in Bezug auf die Auslagenentscheidung - anders als für den Fall der Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung (siehe hierzu den in diesem Verfahren ergangenen Beschluss der Kammer vom 24.06.2014, Az.: 14 Qs 44/14 und 14 Qs 65/14) - trotz des Tods des Mandaten ausnahmsweise beschwerdebefugt ist (str., ebenso OLG Celle NJW 2002, S. 3720 f. und (m.w.N.) Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 464 Rdn. 22).