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   LG Duisburg, 01.10.2010 - 10 O 401/09   

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https://dejure.org/2010,31534
LG Duisburg, 01.10.2010 - 10 O 401/09 (https://dejure.org/2010,31534)
LG Duisburg, Entscheidung vom 01.10.2010 - 10 O 401/09 (https://dejure.org/2010,31534)
LG Duisburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 10 O 401/09 (https://dejure.org/2010,31534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen eine Privatbank aus abgetretenem Recht wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zu einem D-Zertifikat; Anspruch eines Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Schadensersatz wegen einer Verletzung einer Pflicht zur Information ...

  • picr.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 398; WpHG § 31
    Schadensersatzanspruch gegen eine Privatbank aus abgetretenem Recht wegen einer fehlerhaften Anlageberatung zu einem D-Zertifikat; Anspruch eines Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Schadensersatz wegen einer Verletzung einer Pflicht zur Information ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Duisburg, 01.10.2010 - 10 O 401/09
    Bei unterlassenen Aufklärungen über Rückvergütungen wird das Verschulden der beratenden Bank vermutet (BGH, NJW 2009, 2298).

    Diese Vermutung gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH NJW 2009, 2298).

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Duisburg, 01.10.2010 - 10 O 401/09
    Zwischen dem Zedenten und der Beklagten wurde - auch ohne ausdrückliche Abrede - ein Beratungsvertrag geschlossen, denn der Zedent nahm bei einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe der Beklagten in Anspruch, die sich wiederum auf das Anliegen des Zedenten einließ (vgl. BGHZ 123, 126, 128; BGHZ 100, 117, 122).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Duisburg, 01.10.2010 - 10 O 401/09
    Zwischen dem Zedenten und der Beklagten wurde - auch ohne ausdrückliche Abrede - ein Beratungsvertrag geschlossen, denn der Zedent nahm bei einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe der Beklagten in Anspruch, die sich wiederum auf das Anliegen des Zedenten einließ (vgl. BGHZ 123, 126, 128; BGHZ 100, 117, 122).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Duisburg, 01.10.2010 - 10 O 401/09
    Eine Aufklärung über die Vergütung für die Bank ist notwendig, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenkonflikt der Bank bei der Beratung offen zu legen (BGH NJW 2007, 1876; BGH BeckRS 2009, 86793).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus LG Duisburg, 01.10.2010 - 10 O 401/09
    Eine Aufklärung über die Vergütung für die Bank ist notwendig, um dem Kunden einen insofern bestehenden Interessenkonflikt der Bank bei der Beratung offen zu legen (BGH NJW 2007, 1876; BGH BeckRS 2009, 86793).
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