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   LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13   

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https://dejure.org/2014,55572
LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13 (https://dejure.org/2014,55572)
LG Duisburg, Entscheidung vom 03.11.2014 - 2 O 21/13 (https://dejure.org/2014,55572)
LG Duisburg, Entscheidung vom 03. November 2014 - 2 O 21/13 (https://dejure.org/2014,55572)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung; Widerruf des Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds und dem finanzierenden Darlehensvertrag; Aufklärung des Anlageberaters über die eingeschränkte Veräußerbarkeit einer Beteiligung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Im Unterschied zum Anlagevermittler, der dem Kunden erkennbar ein bestimmtes Produkt wertend anpreist, hat der Zeuge den Kläger daher neutral und ergebnisoffen nach Ermittlung seiner individuellen Interessen beraten (vgl. zur Abgrenzung von Vermittlungs- und Beratungsvertrag: BGH NJW-RR 1993, 1114 und NJW-RR 2007, 621).

    Dies ist ein Umstand, der für den durchschnittlichen Anleger bei der Anlageentscheidung von entscheidender Bedeutung ist (BGH, Urteil v. 18.01.2007 - III ZR 44/06 = NJW-RR 2007, 621).

    Aber selbst dann wäre mit der Argumentation des BGH darauf abzustellen, dass ein frühzeitiges Bedürfnis der Liquidierung entstehen kann, auch wenn dadurch die optimale Steuerausbeute nicht mehr erzielt werden könnte (BGH, Urteil v. 10.05.2007, III ZR 44/06).

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Selbst ein ausschließlich zum Zwecke der Verjährungshemmung gestellter Güteantrag hindert grundsätzlich die Hemmungswirkung nicht (BGH NJW-RR 1993, 1495).
  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Soweit die Verfahrensordnung der Gütestelle S die zumindest kurze Darstellung des Sachverhalts erfordert mit der Folge, dass nur ein Güteantrag, der diese formalen Anforderungen erfüllt, die Hemmungswirkung herbeiführt (dazu BGH NJW 2008, 506), ist gegen dieses Erfordernis nicht verstoßen (anders: OLG Dresden, 5 U 1825/13, vorgelegt von Beklagtenseite, Bl. 871 ff. d.A.).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Die ursprünglich vorgelegte Belehrung entsprach zwar den Vorgaben des § 7 Abs. 3 VerbrKrG, nicht jedoch denen des HaustürWG, da dieses eine Beschränkung des Widerrufs für den Fall, dass das Darlehen nicht binnen zwei Wochen zurückgeführt wird, nicht kennt (vgl. BGH NJW 2008, 1827 Rz. 13).
  • BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Gerade dieser Umstand muss jedoch Gegenstand der Aufklärung sein (vgl. BGH, Urteil v. 20.06.2013 - II ZR 293/12 m.w.N.; BGH NJW-RR 2007, 1075).
  • BGH, 28.01.2014 - XI ZR 42/13

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Anrechnung steuerlicher Vorteile auf einen

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger vorträgt, dass dem Geschädigten auch unter Berücksichtigung der Besteuerung der Ersatzleistung außergewöhnlich hohe Vorteile verbleiben (BGH, Urteil v. 28.01.2014, XI ZR 42/13).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Auch ist das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht gehindert, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (BGH NJW 1999, 363 m.w.N.).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Dies schließt jedoch nicht aus, einer dennoch in Beweisnot geratenen Partei die Möglichkeit der persönlichen Schilderung der Gegebenheiten zu ermöglichen (vgl. zur Anhörung bei Vorhandensein anderweitiger Beweismittel BGH NZG 2010, 947).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2013 - 6 U 84/12

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlageberater

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Soweit auch das OLG Düsseldorf (Urteil v. 02.05.2013, 6 U 84/12, zitiert nach juris) entschieden hat, die verjährungsrechtliche Eigenständigkeit mehrerer Beratungsfehler müsse auch für die Frage der Hemmung gelten, lag der dortigen Prüfung wiederum anders als hier die kenntnisabhängige Verjährung gemäß §§ 195, 199 BGB zugrunde.
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Duisburg, 03.11.2014 - 2 O 21/13
    Wenn das Vorliegen einer Aufklärungspflichtverletzung (wie vorliegend) bewiesen ist, trifft den Berater daher die Darlegungs- und Beweislast, dass der Kunde auch bei gehöriger Aufklärung die Anlage erworben hätte, und zwar nach neuerer Rechtsprechung unabhängig davon, ob er sich in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte, weil er vernünftigerweise nur eine einzige Handlungsalternative gehabt hätte (BGH NJW 2012, 2427).
  • BGH, 14.04.2011 - III ZR 27/10

    Beratungspflichtverletzung des Anlageberaters trotz richtigen Prospekts;

  • BGH, 24.04.2014 - III ZR 389/12

    Prospekthaftung bei Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds:

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Dies führt gem. § 249 Abs. 3 bis 5 LVwG zur Anwendung der VVKVO (vgl. Senatsbeschl. v. 04.03.2014 - 2 O 21/13-).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 28/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Dies führt gem. § 249 Abs. 3 bis 5 LVwG zur Anwendung der VVKVO (vgl. Senatsbeschl. v. 04.03.2014 - 2 O 21/13 -).
  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 219/13

    Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde -

    Insofern erfolgt die Heranziehung zu den von der Beklagten aufgewandten Kosten nach historischer Auslegung des Gesetzeswortlauts aus dem in § 13 Abs. 2 Satz 2 BestattungsG enthaltenen Rechtsfolgenverweis auf §§ 230, 238, 249 Abs. 1 LVwG iVm der VVKVO (vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 04. März 2014, Az.: 2 O 21/13).
  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 62/13

    Grenzen der Verpflichtung zur Übernahme von Bestattungskosten

    Insofern erfolgt die Heranziehung zu den von der Beklagten aufgewandten Kosten nach historischer Auslegung des Gesetzeswortlauts aus dem in § 13 Abs. 2 Satz 2 BestattungsG enthaltenen Rechtsfolgenverweis auf §§ 230, 238, 249 Abs. 1 LVwG iVm der VVKVO (vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 04. März 2014, Az.: 2 O 21/13).
  • VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 154/12

    Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde -

    Insofern erfolgt die Heranziehung zu den von der Beklagten aufgewandten Kosten nach historischer Auslegung des Gesetzeswortlauts aus dem in § 13 Abs. 2 Satz 2 BestattungsG enthaltenen Rechtsfolgenverweis auf §§ 230, 238, 249 Abs. 1 LVwG iVm der VVKVO (vgl. auch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 04. März 2014, Az.: 2 O 21/13).
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