Rechtsprechung
   LG Duisburg, 06.11.2012 - 32 Qs 49/12, 32 Qs - 245 UJs 89/11 - 49/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44978
LG Duisburg, 06.11.2012 - 32 Qs 49/12, 32 Qs - 245 UJs 89/11 - 49/12 (https://dejure.org/2012,44978)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06.11.2012 - 32 Qs 49/12, 32 Qs - 245 UJs 89/11 - 49/12 (https://dejure.org/2012,44978)
LG Duisburg, Entscheidung vom 06. November 2012 - 32 Qs 49/12, 32 Qs - 245 UJs 89/11 - 49/12 (https://dejure.org/2012,44978)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Burhoff online

    Internetdienst, Mitarbeiter, Zeugnisverweigerungsrecht

  • openjur.de

    § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO
    Kein Zeugnisverweigerungsrecht eines Mitarbeiters einer Online-Bewertungsplattform

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mitarbeiter einer Ärzte-Bewertungsplattform hat kein Zeugnisverweigerungsrecht hinsichtlich der Identität des Urhebers einer kritischen Bewertung

  • IWW
  • JurPC

    Ordnungsgeldfestsetzung gegen den Mitarbeiter eines Klinikbewertungsportals zur Erzwingung der Bekanntgabe des Urhebers einer beleidigenden Äußerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein Zeugnisverweigerungsrecht des Mitarbeiters einer Internetbewertungsplattform gegenüber dem Urheber einer Bewertung auf der Plattform

  • info-it-recht.de

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter eines Ärzte-Bewertungsportals wg. Identität Urheber einer kritischen Bewertung (hier: Ordnungsgeldfestsetzung)

  • aufrecht.de

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter eines Online-Forums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein Zeugnisverweigerungsrecht des Mitarbeiters einer Internetbewertungsplattform gegenüber dem Urheber einer Bewertung auf der Plattform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Bewertungsplattform im Internet - hat deren Mitarbeiter ein Zeugnisverweigerungsrecht?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zwangsmittel gegen aussageunwilligen Mitarbeiter eines Bewertungsportals

  • heise.de (Pressebericht, 14.02.2013)

    Online-Redakteur droht Beugehaft

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zwangsmittel gegen aussageunwilligen Mitarbeiter eines Bewertungsportals

  • derwesten.de (Pressebericht, 14.02.2013)

    Gericht verfügt Beugehaft gegen Online-Journalist

  • peter-kehl.de (Kurzinformation)

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter einer Online-Bewertungsplattform

  • schulz-hillenbrand.de PDF (Kurzinformation)

    Strafprozessrecht: Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter eines medizinischen Bewertungsportals

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beugehaft gegen Onlineredakteur wegen Aussageverweigerung: Legal?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Mitarbeiters bei Bewertungsportalen

Besprechungen u.ä. (3)

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Beugehaft gegen Onlineredakteur

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, 19.02.2013)

    Beugehaft für Bewertungsportal-Mitarbeiter: Das Zeugnisverweigerungsrecht im Journalismus 2.0

  • cr-online.de (Kurzanmerkung)

    "Rück den Namen heraus”: Was sich aus Cicero und Spickmich.de ableiten lässt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 215
  • MMR 2013, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.11.1973 - 2 BvL 42/71

    Journalisten

    Auszug aus LG Duisburg, 06.11.2012 - 32 Qs 49/12
    Denn auch die in solchen Leserbriefen dargestellten Meinungen und Tatsachen tragen zur Funktion der Presse bei, die öffentliche Gewalt zu kontrollieren und an der öffentlichen Meinungsbildung mitzuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.1973 - 2 BvL 42/71 - BVerfGE 36, 193, 204).
  • KG, 17.03.1983 - ER 9/83

    Voraussetzungen für die Durchsuchung von Redaktionsräumen und die Beschlagnahme

    Auszug aus LG Duisburg, 06.11.2012 - 32 Qs 49/12
    Es ist allgemein anerkannt, dass Leserbriefe zum redaktionellen Teil einer Zeitung gehören (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 53 Rdnr. 40; KG, Beschluss vom 17.03.1983 - ER 9/83, NJW 1984, 1133; LG Oldenburg, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Qs 263/10, NStZ 2011, 655) und ihre Verfasser nicht namhaft gemacht werden müssen.
  • LG Oldenburg, 22.09.2010 - 3 Qs 263/10
    Auszug aus LG Duisburg, 06.11.2012 - 32 Qs 49/12
    Es ist allgemein anerkannt, dass Leserbriefe zum redaktionellen Teil einer Zeitung gehören (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 53 Rdnr. 40; KG, Beschluss vom 17.03.1983 - ER 9/83, NJW 1984, 1133; LG Oldenburg, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Qs 263/10, NStZ 2011, 655) und ihre Verfasser nicht namhaft gemacht werden müssen.
  • LG Darmstadt, 21.08.2014 - 3 Qs 376/14
    Insoweit kann sich die Beschwerdeführerin nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen berufen (vgl. dazu für Kommentare in Onlineforen: LG Oldenburg, 3 Qs 263/10. Beschluss vom 22.09.2010 und LG Duisburg, 32 Qs 49/12, Beschluss vom 06.11.2012).
  • LG Osnabrück, 03.07.2013 - 2 Qs /612 Js 52443/10

    (Anteilige) Berücksichtigung von gezahlten Pflichtverteidigergebühren nach Fällen

    Das hat sogar zur Konsequenz, dass gar kein Anspruch des ehemaligen Angeklagten gegen die Landeskasse mehr bestehen kann, wenn die Pflichtverteidigergebühr im Einzelfall höher war als der Gebührenanspruch des Wahlverteidigers (OLG Oldenburg, Beschluss vom 13.08.2008, Az. 1 WS 479/08; LG Osnabrück, Beschluss vom 16.07.2012, Az. 2 Qs 49/12).
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