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LG Duisburg, 08.07.2003 - 6 O 525/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kinderlosigkeit infolge Zeugungsunfähigkeit des Mannes aufgrund eines OAT-Syndroms als medizinisch notwendige Heilbehandlung; Medizinisch notwendige Heilbehandlung i.R. einer zweiten künstlichen Befruchtung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85
Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten …
Auszug aus LG Duisburg, 08.07.2003 - 6 O 525/02
Die Fortpflanzungsfähigkeit stellt für Ehepartner, die sich gemeinsam für ein eigenes Kind entscheiden, eine biologisch notwendige Körperfunktion dar, so dass der organbedingt sterile Ehepartner als krank anzusehen ist (BGHZ 99, 228, 231).krankhaften Zustands zu verstehen, sondern von einer Linderung ist vielmehr auch dann zu sprechen, wenn diese auf die Abschwächung, eine patielle oder völlige Unterbindung oder Beseitigung von Krankheitsfolgen gerichtet ist oder eine Ersatzfunktion für ein ausgefallenes Organ bezweckt (BGHZ 99, 228, 233).
- BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95
Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS
Auszug aus LG Duisburg, 08.07.2003 - 6 O 525/02
Ausreichend ist auch eine Maßnahme, die eine Linderung der Krankheit bezweckt (vgl. BGH, VersR 1996, 1224).