Rechtsprechung
LG Duisburg, 09.02.2010 - 13 S 142/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20233) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Vermieters gegenüber einem Mieter auf Zahlung der sich aus den Betriebskostenabrechnungen und Heizkostenabrechnungen ergebenden Salden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 18.06.2009 - 9 C 689/08
- LG Duisburg, 09.02.2010 - 13 S 142/09
- BGH, 11.08.2010 - VIII ZR 45/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05
Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Auszug aus LG Duisburg, 09.02.2010 - 13 S 142/09
Dass die Beklagten als Wohnraummieter erheblich mehr belastet würden, weil keine Vorerfassung stattgefunden habe, hätten sie darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH NJW 2006, 1419).Die Kammer lässt die Revision zu, weil nach der Entscheidung des BGH NJW 2006, 1419, auf die die Klägerin sich ausdrücklich bezieht, die Frage der Darlegungs- und Beweislast anders beurteilt werden könnte als die Kammer das in diesem krass anders gelagerten Fall tut.
- LG Berlin, 14.08.2012 - 29 O 297/11
Gewerberaummiete- formularmäßige Beschränkung der Aufrechnung zulässig?
Auch die von der Beklagten zu 1) eingereichte Entscheidung des LG Duisburg (BeckRS 2010, 20550; Anlage B 21) betrifft ein gemischt genutztes Objekt (Wohn- und Geschäftshaus).