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   LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16   

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https://dejure.org/2016,23913
LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16 (https://dejure.org/2016,23913)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09.06.2016 - 22 O 50/16 (https://dejure.org/2016,23913)
LG Duisburg, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 22 O 50/16 (https://dejure.org/2016,23913)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch des besonderen Vertreters auf Bestandsverzeichnis einschlägiger Unterlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Besonderen Vertreters auf Vorlage eines Bestandsverzeichnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geltendmachung von Ansprüchen gegen Vorstand und Aufsichtsrat durch besonderen Vertreter

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Entscheidung zu den Informations- und Einsichtsrechten des besonderen Vertreters (§ 147 AktG)

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1970
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 04.12.2015 - 18 U 149/15

    Rechtsstellung des Besonderen Vertreters im Sinne von § 147 AktG

    Auszug aus LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16
    Ein möglicher Verstoß gegen § 147 AktG wegen mangelnder Konkretisierung würde nämlich allenfalls einen Anfechtungsgrund im Sinne des § 243 AktG darstellen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 4.12.2015, Aktenzeichen 18 U 149/15, Rn. 36, zitiert nach Juris).

    Vor diesem Hintergrund kann sich der gesetzliche Vertreter der Verfügungsbeklagten zu 1. dann aber nicht auf die Anfechtbarkeit des der Tätigkeit des Verfügungsklägers zu 2. zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlusses berufen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 4.12.2015, Aktenzeichen 18 U 149/15, Rn. 37, zitiert nach Juris).

    Insbesondere stehen ihm Informations- und Einsichtnahmerechte auch gegen den Willen des Vorstandes zu, wobei ihm ein weiter Ermessensspielraum hinsichtlich der Auswahl der einzusehenden Unterlagen zukommt, der nur der Missbrauchsschranke unterliegt (Henssler/Strohn/Liebscher, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., 2015, § 147 AktG, Rn. 10; vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 4.12.2015, Aktenzeichen 18 U 149/15, Rn. 35, zitiert nach Juris).

    Er ergibt sich aus der in § 147 Abs. 1 Satz 2 AktG vorgesehenen Frist, die bereits für sich genommen die Eilbedürftigkeit begründet (OLG Köln, Urteil vom 4.12.2015, Aktenzeichen 18 U 149/15, Rn. 42 f., zitiert nach Juris).

    Hinzu kommt, dass jede andere Sichtweise das seitens des Gesetzgebers ausdrücklich gewünschte zeitgerechte Vorgehen des Besonderen Vertreters insofern in das Belieben der Gesellschaftsorgane und der hinter diesen stehenden Aktionärsmehrheit stellte, als dass diese die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der zugrundeliegenden Beschlüsse durch Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen, Rechtsmittel in den angestrengten Verfahren und mangelnde Mitwirkung an der Verfahrensförderung in unzumutbarer Weise verzögern (OLG Köln, Urteil vom 4.12.2015, Aktenzeichen 18 U 149/15, Nr. 43, zitiert nach Juris).

    Zudem verlagert jede Verzögerung das Insolvenzrisiko der potenziellen Anspruchsgegner zeitweise auf die Verfügungsbeklagte zu 1. (vgl. OLG Köln, Urteil vom 4.12.2015, Aktenzeichen 18 U 149/15, Rn. 44).

    Wollte man hier eine Leistungsverfügung versagen, könnte der vom Gesetzgeber in § 147 AktG vorgesehene Minderheitenschutz nicht effektiv gewährt werden, sondern unterläge faktisch nahezu vollständig dem Einfluss der Aktionärsmehrheit (vgl. OLG Köln, Urteil vom 4.12.2015, Aktenzeichen 18 U 149/15, Rn. 46, zitiert nach Juris).

  • LG Heidelberg, 04.12.2015 - 11 O 37/15

    Aktiengesellschaft: Informations- und Auskunftsrechte des besonderen Vertreters;

    Auszug aus LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16
    Die Verfügungsklägerin zu 1. ist gegenüber den insoweit passivlegitimierten Verfügungsbeklagten zu 2. und 3. aktivlegitimiert (LG Heidelberg, Urteil vom 24.11.2015, 11 O 37/15, BeckRS 2016, 01668; Heidel/Lochner, Aktienrecht und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., § 147 AktG, Rn. 24 a).
  • OLG Rostock, 13.04.2004 - 3 U 68/04

    Zur Auskunftspflicht des Mieters über von ihm in die Mietsache eingebrachte und

    Auszug aus LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16
    Dementsprechend ist im Mietrecht die Möglichkeit eines Stufenantrages für den Fall anerkannt, dass ein Mieter die in die Mieträume eingebrachten Sachen entfernt und der Vermieter diese Gegenstände nicht hinreichend konkretisieren kann, um erfolgreich seinen auf ein Vermieterpfandrecht gestützten Herausgabeanspruch geltend zu machen (OLG Rostock, WuM 2004, 471).
  • OLG Koblenz, 23.02.2011 - 9 W 698/10

    "widerlegliche Vermutung der Dringlichkeit"

    Auszug aus LG Duisburg, 09.06.2016 - 22 O 50/16
    Dabei werden einem Antragsteller regelmäßig nicht mehr als ein bis zwei Monate (OLG Koblenz NJW-RR 2011, 624), höchstens drei Monate (OLG Stuttgart, NZ Bau, 2010, 639) zugebilligt.
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen

    Die Ersatzansprüche seien nach Gegner und Gegenstand hinreichend konkret zu bezeichnen (vgl. LG Duisburg, Urteil vom 16.04.2013 - 20 O 12/13, zitiert nach juris, dort Rdnr. 62 und 65; LG Duisburg, Urteil vom 09.06.2016 - 22 O 50/16, zitiert nach juris, dort Rdnr. 56).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2018 - 6 U 215/16

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisses durch die beklagte Aktiengesellschaft im

    Die Informationen, welche sie in ihrem Ergänzungsverlangen berücksichtigt habe, stammten nicht von dem besonderen Vertreter, sondern beruhten auf allgemeiner Lebenserfahrung sowie auf dem in der Fachpresse veröffentlichten Urteil des LG Duisburg vom 09.06.2016 (AG 2016, 795), das den Sachverhalt ausführlich darstelle.
  • BGH, 30.06.2020 - II ZR 8/19

    Revision der Nebenintervenientin; Anfechtungsklage gegen einen

    Eine andere Ansicht nimmt hingegen in einem solchen Fall nur einen Anfechtungsgrund gemäß § 243 Abs. 1 AktG an (OLG München, ZIP 2008, 1916, 1917, 1919; OLG Köln, ZIP 2015, 2470, 2471; LG Heidelberg, ZIP 2016, 471; LG Duisburg, ZIP 2016, 1970, 1972; Butzke, Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft, 5. Aufl., Teil M Rn. 40; Hüffer/Koch, AktG, 14. Aufl., § 147 Rn. 8; Hüffer, ZHR 174 (2010), 642, 667; Spindler, Festschrift Vetter, 2019, S. 763, 777 f.; differenzierend: Beneke, Der besondere Vertreter nach § 147 AktG, 2017, S. 116 f.; Humrich, Der besondere Vertreter, 2013, S. 62 f.).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 6 U 87/20

    Wirksamkeit von in einer ordentlichen Hauptversammlung einer AG gefassten

    Die Pflichtwidrigkeiten bei der Vorbereitung und Umsetzung des Geschäfts folgen schon aus den Feststellungen des Besonderen Vertreters, die er in das Verfahren LG Duisburg 22 0 50/16 eingeführt hat und die unter anderem Grundlage der vom LG Duisburg erlassenen einstweiligen Verfügung vom 09.06.2016 waren:.

    Die Pflichtwidrigkeiten bei der Vorbereitung und Umsetzung des Geschäfts folgen schon aus den Feststellungen des Besonderen Vertreters, die er in das Verfahren LG Duisburg 22 0 50/16 eingeführt hat und die unter anderem Grundlage der vom LG Duisburg erlassenen einstweiligen Verfügung vom 09.06.2016 waren:.

  • LG Düsseldorf, 21.02.2020 - 40 O 66/16
    Die Pflichtwidrigkeiten bei der Vorbereitung und Umsetzung des Geschäfts folgen schon aus den Feststellungen des besonderen Vertreters, die er in das Verfahren LG Duisburg 22 0 50/16 eingeführt hat und die unter anderem Grundlage der vom LG Duisburg erlassenen einstweiligen Verfügung vom 09.06.2016 waren:.
  • LG Düsseldorf, 16.09.2020 - 41 O 56/20
    Prinzipiell ist die Effektivität des Minderheitenschutzes zwar ein Aspekt, der in der Interessenabwägung Berücksichtigung finden kann (OLG Köln, Urteil vom 04.12.2015, NZG 2016, 147; LG Duisburg, Teilurteil vom 09.06.2016, AG 2016, 795).
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