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   LG Duisburg, 10.03.2014 - 12 O 27/13   

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https://dejure.org/2014,7179
LG Duisburg, 10.03.2014 - 12 O 27/13 (https://dejure.org/2014,7179)
LG Duisburg, Entscheidung vom 10.03.2014 - 12 O 27/13 (https://dejure.org/2014,7179)
LG Duisburg, Entscheidung vom 10. März 2014 - 12 O 27/13 (https://dejure.org/2014,7179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlender Hinweis auf lange Laufzeit eines Schiffsfonds - Commerzbank verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt - Schiffsfonds an Rentnerin verkauft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Duisburg, 10.03.2014 - 12 O 27/13
    Ein solcher liegt vor, wenn der Kapitalanleger keine ausreichenden wirtschaftlichen Kenntnisse und keinen genügenden Überblick über wirtschaftliche Zusammenhänge hat und daher eine sachkundige Person hinzuzieht (BGH, Urteil vom 13.05.1993, Az. III ZR 25/92, NJW-RR 1993, 1114).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Duisburg, 10.03.2014 - 12 O 27/13
    Die Klägerin hat des Weiteren einen Anspruch auf Zahlung von Zinsen als entgangener Gewinn gemäß § 252 BGB (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 08.05.2012, Az. XI ZR 262/10).
  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus LG Duisburg, 10.03.2014 - 12 O 27/13
    Steuervorteile hat die Klägerin sich nach der Rechtsprechung des BGH, der sich das Gericht anschließt, nicht anrechnen zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2011, Az. XI ZR 96/09), da die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt.
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 99/09

    Haftung des Anlageberaters: Beginn der Verjährungsfrist bei unterlassener

    Auszug aus LG Duisburg, 10.03.2014 - 12 O 27/13
    Eine Kontrolle des Anlageberaters durch den Anleger ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 22.07.2010, III ZR 99/09).
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