Rechtsprechung
LG Duisburg, 17.08.2006 - 8 O 150/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwangsvollstreckung aus vollstreckbaren Ausfertigungen der Urkunden eines Notars; Vollstreckung aus einer Grundschuldbestellungsurkunde; Abschluss eines Treuhandvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03
Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft; …
Auszug aus LG Duisburg, 17.08.2006 - 8 O 150/06
Unter Hinweis darauf, dass es sich bei solchen Treuhandverträgen um eine weit verbreitete, nicht angezweifelte und vom Bundesgerichtshof erstmals im Jahre 2000 beanstandete Geschäftspraktik gehandelt habe, nimmt allerdings der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in mittlerweile als gefestigt zu bezeichnender Rechtsprechung an, dass die finanzierende Bank vor dem Jahr 2000 die Nichtigkeit der Bevollmächtigung nicht gekannt haben müsse und sich folglich auf den Rechtsschein der notariell beurkundeten Vollmachtsurkunde berufen könne (BGH, NJOZ 2006, 1160 ff.; BGH NJW 2005, 664 ff.).Damit wird der Zielsetzung des Rechtsberatungsgesetzes, den Rechtssuchenden möglichst umfassend vor unsachgemäßer Rechtsbesorgung sowie deren häufig nachteiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen zu schützen (BGH, NJW 2005, 664, 666) im Ergebnis nicht ausreichend Rechnung getragen.
- BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …
Auszug aus LG Duisburg, 17.08.2006 - 8 O 150/06
Nach Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG darf eine solche geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt worden ist, (vgl. dazu BGH, NJW 2004, 59, 60; BGHZ 145, 265, 269).Deshalb lassen sich zur Stützung der Rechtsauffassung des 11. Zivilsenats solche Entscheidungen anderer Senate nicht heranziehen, die sich mit der Fahrlässigkeit voraussetzenden Notarhaftung aufgrund der Beurkundung solcher Treuhandverträge befassen (bspw. BGH, NJW 2001, 70 ff.).
- BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02
Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei …
Auszug aus LG Duisburg, 17.08.2006 - 8 O 150/06
Nach Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG darf eine solche geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt worden ist, (vgl. dazu BGH, NJW 2004, 59, 60; BGHZ 145, 265, 269).Die Unwirksamkeit des geschlossenen Treuhandvertrags betrifft auch die in diesem enthaltene Bevollmächtigung der , da ein sachgerechter Schutz des Rechtssuchenden durch das RBerG nicht erreicht werden könnte, wenn man es dem "Rechtsberater" durch die Wirksamkeit der erteilten Vollmacht überließe, seine vom Rechtsberatungsgesetz missbilligten Geschäfte gleichwohl wirksam zuende zu führen (BGH, NJW 2004, 59, 60).
- OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 6 U 46/05
Besorgen von Rechtsangelegenheiten ohne Erlaubnis - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus LG Duisburg, 17.08.2006 - 8 O 150/06
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat diese Frage in seinem Urteil vom 9.3.2006 - Az. 6 U 46/05 - ausdrücklich offen gelassen. - BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02
Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …
Auszug aus LG Duisburg, 17.08.2006 - 8 O 150/06
Auch wenn es sich dabei im Hinblick auf den Ausnahmetatbestand des § 358 Abs. 3 S. 3 BGB nicht um verbundene Verträge im Sinne des früheren Verbraucherkreditgesetzes gehandelt haben mag, ist hierin doch ein strukturiertes Vertriebskonzept zu sehen, an dem sich die Rechtsvorgängerin der Beklagten mindestens durch ihre stillschweigende Billigung beteiligt hat (vgl. BGH, NJW 2004, 2736, 2737). - BGH, 22.10.2003 - IV ZR 33/03
Pflicht des Darlehensnehmers zur Abgabe einer Unterwerfungserklärung; …
Auszug aus LG Duisburg, 17.08.2006 - 8 O 150/06
Insbesondere sind sie nicht aufgrund eines seinerseits wirksamen Darlehensvertrags mit der Beklagten verpflichtet, unverzüglich eine solche Unterwerfungserklärung abzugeben (vgl. dazu BGH, NJW 2004, 62 ff.). - BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02
Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das …
Auszug aus LG Duisburg, 17.08.2006 - 8 O 150/06
Die zivilprozessualen Vorschriften enthalten hingegen keine dem § 172 BGB vergleichbare Regelung, noch verweisen sie auf diese Vorschrift des bürgerlichen Rechts, so dass insofern keine Rechtsscheinshaftung in Betracht kommt (BGH, NJW 2003, 1594 ff.). - BGH, 15.11.2005 - XI ZR 376/04
Wirksamkeit eines von einem Treuhänder abgeschlossenen Darlehensvertrages
Auszug aus LG Duisburg, 17.08.2006 - 8 O 150/06
Unter Hinweis darauf, dass es sich bei solchen Treuhandverträgen um eine weit verbreitete, nicht angezweifelte und vom Bundesgerichtshof erstmals im Jahre 2000 beanstandete Geschäftspraktik gehandelt habe, nimmt allerdings der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in mittlerweile als gefestigt zu bezeichnender Rechtsprechung an, dass die finanzierende Bank vor dem Jahr 2000 die Nichtigkeit der Bevollmächtigung nicht gekannt haben müsse und sich folglich auf den Rechtsschein der notariell beurkundeten Vollmachtsurkunde berufen könne (BGH, NJOZ 2006, 1160 ff.; BGH NJW 2005, 664 ff.).