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   LG Duisburg, 19.12.2012 - 7 T 175/12   

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https://dejure.org/2012,43699
LG Duisburg, 19.12.2012 - 7 T 175/12 (https://dejure.org/2012,43699)
LG Duisburg, Entscheidung vom 19.12.2012 - 7 T 175/12 (https://dejure.org/2012,43699)
LG Duisburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 7 T 175/12 (https://dejure.org/2012,43699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Obliegenheitsverletzung Unrichtige Rechtsmittelbelehrung Versagung der Restschuldbefreiung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Offenlegung der Abtretung eines Treuhänders gegenüber dem Arbeitgeber eines Schuldners bzgl. des Abführens des pfändbaren Teils seines Arbeitseinkommens an einen Treuhänder als Verstoß gegen § 295 Abs. 1 Nr. 4 1. Alt. InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Obliegenheitsverletzung Unrichtige Rechtsmittelbelehrung Versagung der Restschuldbefreiung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Maßgeblichkeit der Rechtsmittelbelehrung des Gerichts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei unrichtiger Rechtsmittelbelehrung kann auch anwaltlich vertretener Partei Wiedereinsetzung gewährt werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Maßgeblichkeit der Rechtsmittelbelehrung des Gerichts -

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nichtzahlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ist keine Obliegenheitsverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nichtzahlung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens ist keine Obliegenheitsverletzung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Göttingen, 02.06.2009 - 74 IK 285/06

    Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten eines Schuldners im Fall einer

    Auszug aus LG Duisburg, 19.12.2012 - 7 T 175/12
    Die vom Amtsgericht im Anschluss an das AG Passau (Beschluss vom 27.11.2008 - 2 IN 404/06, BeckRS 2009, 08541) vertretene Auffassung, die Obliegenheit, Zahlungen nur an den Treuhänder zu leisten, impliziere das Gebot, zumindest die pfändbaren Einkommensanteile, welche von der Abtretung nach § 287 Abs. 2 S. 1 InsO erfasst sind, an den Treuhänder weiterzuleiten, wenn dieser die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners nicht gemäß § 292 Abs. 1 S. 1 InsO offenlegt, ist weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck der Vorschrift gedeckt (AG Göttingen, Beschluss vom 02.06.2009 - 74 IK 285/06, ZInsO 2009, 1606).
  • AG Passau, 27.11.2008 - 2 IN 404/06

    Restschuldbefreiung: Versagung wegen Nichtzahlung der pfändbaren Beträge an den

    Auszug aus LG Duisburg, 19.12.2012 - 7 T 175/12
    Die vom Amtsgericht im Anschluss an das AG Passau (Beschluss vom 27.11.2008 - 2 IN 404/06, BeckRS 2009, 08541) vertretene Auffassung, die Obliegenheit, Zahlungen nur an den Treuhänder zu leisten, impliziere das Gebot, zumindest die pfändbaren Einkommensanteile, welche von der Abtretung nach § 287 Abs. 2 S. 1 InsO erfasst sind, an den Treuhänder weiterzuleiten, wenn dieser die Abtretung gegenüber dem Arbeitgeber des Schuldners nicht gemäß § 292 Abs. 1 S. 1 InsO offenlegt, ist weder vom Wortlaut noch vom Sinn und Zweck der Vorschrift gedeckt (AG Göttingen, Beschluss vom 02.06.2009 - 74 IK 285/06, ZInsO 2009, 1606).
  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LG Duisburg, 19.12.2012 - 7 T 175/12
    Ein durch eine inhaltlich unrichtige Rechtsmittelbelehrung hervorgerufener Rechtsirrtum ist deshalb schon dann entschuldbar, wenn die Belehrung nicht offenkundig fehlerhaft und der durch sie verursachte Irrtum nachvollziehbar ist (BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - V ZB 198-199/11, NJW 2012, 2443).
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