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   LG Duisburg, 20.04.2010 - 34 KLs 85 Js 45/04 - 17/08, 34 KLs 17/08   

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https://dejure.org/2010,66202
LG Duisburg, 20.04.2010 - 34 KLs 85 Js 45/04 - 17/08, 34 KLs 17/08 (https://dejure.org/2010,66202)
LG Duisburg, Entscheidung vom 20.04.2010 - 34 KLs 85 Js 45/04 - 17/08, 34 KLs 17/08 (https://dejure.org/2010,66202)
LG Duisburg, Entscheidung vom 20. April 2010 - 34 KLs 85 Js 45/04 - 17/08, 34 KLs 17/08 (https://dejure.org/2010,66202)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07

    Bestechung; Bestechlichkeit; Amtsträger ("sonstige Stelle"); Bestechlichkeit im

    Auszug aus LG Duisburg, 20.04.2010 - 34 KLs 17/08
    Ist eine Einrichtung der Öffentlichen Hand in der Form einer juristischen Person des Privatrechts organisiert, müssen bei ihr Merkmale vorliegen, die eine Gleichstellung mit einer Behörde rechtfertigen; sie muss nach ständiger Rechtsprechung bei einer Gesamtbetrachtung "als verlängerter Arm des Staates erscheinen" (vgl. BGHst 52, 290 m.w.N.).

    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof in seiner neueren Entscheidung vom 19.06.2008 (vgl. BGHst 52, 290) zur PBDE, welche damals eine Tochtergesellschaft der DB Netz AG war, im Rahmen eines "obiter dictum" ausgeführt, dass die DB Netz AG wie die PBDE als eigenständige Gesellschaft einer anderen rechtlichen Einordnung unterliegt als die Deutsche Bahn AG als Ganzes (vgl. BGH a.a.O. - in Juris Rn. 23).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Duisburg, 20.04.2010 - 34 KLs 17/08
    Vollstreckungslösung geboten war (vgl. BGH-GS, NJW 2008, 860 ff).
  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Auszug aus LG Duisburg, 20.04.2010 - 34 KLs 17/08
    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt, in gewissem Umfang übliche und deshalb sozialadäquate Vorteile von der Strafbarkeit auszunehmen, können allenfalls gewohnheitsmäßig anerkannte, relativ geringwertige Aufmerksamkeiten aus gegebenen Anlässen vom Tatbestand ausgenommen sein (vgl. BGHSt 48, 44 m.w.N.).
  • BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03

    Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger

    Auszug aus LG Duisburg, 20.04.2010 - 34 KLs 17/08
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 16.07.2004 (vgl. BGHst 49, 214) zur Deutschen Bahn AG als Ganzes, welche hiernach nicht als sonstige Stelle im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB anzusehen ist, noch ausdrücklich offen gelassen, ob die DB Netz AG als sonstige Stelle im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c) StGB anzusehen ist.
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