Rechtsprechung
LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 69/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Reisenden auf Rückzahlung des Reisepreises und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten wegen einer nicht vertragsgerechten Unterbringung und Geruchsbelästigung; Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Abfindungsvergleichs im Falle der Einreichung ...
- reise-recht-wiki.de
Minderung des Reisepreises wegen zahlreicher Mängel
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Erhebliche Beeinträchtigung / Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vier Personen im Doppelzimmer
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 18.04.2007 - 45 C 5594/06
- LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 69/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89
Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks
Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 69/07
Im Falle eines Verzichts des Antragenden auf die Erklärung der Annahme des Angebotes ihm gegenüber bedarf es lediglich der Annahme als solcher, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGH, Urteil vom 28.03.1990, NJW 1990, 1655-1656). - BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06
Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 69/07
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 2049) ist unter der Voraussetzung, dass es sich um denselben Gegenstand handelt, eine entstandene Geschäftsgebühr teilweise auf die spätere Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. - OLG Düsseldorf, 05.10.1989 - 18 U 74/89
Auszug aus LG Duisburg, 20.12.2007 - 12 S 69/07
Eine Abweichung von der vereinbarten Hotelkategorie ist für sich gesehen noch kein Reisemangel, sofern nicht von den vereinbarten Hoteleigenschaften abgewichen wird (Führich, Reiserecht, 5. Aufl., Rn 316 mit Nachweisen u.a. OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1528).