Rechtsprechung
LG Duisburg, 22.07.2016 - 10 O 228/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Beteiligung an einem geschlossenen Fonds von Lebensversicherungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus LG Duisburg, 22.07.2016 - 10 O 228/14
Dafür genügt es, dass zwischen einer Bank und ihrem Kunden - wie hier geschehen - Gespräche über konkrete Anlagemöglichkeiten aufgenommen werden (vgl. BGHZ 123, 126; BGHZ 100, 117).Inhalt und Umfang der Beratungspflichten der Beklagten sind von verschiedenen Faktoren abhängig, die sich einerseits aus der Person des Kunden sowie andererseits aus der Art des konkreten Anlagegeschäfts ergeben (vgl. BGHZ 123, 126).
Die Beratung der Bank muss richtig und sorgfältig sowie dabei für den Kunden verständlich und vollständig sein; die Bank muss ferner zeitnah über alle Umstände unterrichten, die für das Anlagegeschäft von Bedeutung sind (vgl. BGHZ 123, 126).
- BGH, 04.02.1987 - IVa ZR 134/85
Devisenarbitragegeschäfte - § 675 BGB, Anlageberatung, Haftung grundsätzlich nur …
Auszug aus LG Duisburg, 22.07.2016 - 10 O 228/14
In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGH NJW-RR 1987, 936). - BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85
Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …
Auszug aus LG Duisburg, 22.07.2016 - 10 O 228/14
Dafür genügt es, dass zwischen einer Bank und ihrem Kunden - wie hier geschehen - Gespräche über konkrete Anlagemöglichkeiten aufgenommen werden (vgl. BGHZ 123, 126; BGHZ 100, 117). - OLG Düsseldorf, 12.09.2014 - 16 U 230/13
Anforderungen an die Anlageberatung bei Erwerb eines Schiffsfonds
Auszug aus LG Duisburg, 22.07.2016 - 10 O 228/14
Dabei kann offen bleiben, ob bereits der Umstand, dass die Zeugin C den Klägern, die sich bezüglich Anlagen für die Altersvorsorge beraten lassen wollten, den N2 empfohlen hat, zu einer nicht anlegergerechten Beratung führt, wobei die Empfehlung eines Fonds mit Totalverlustrisiko nicht per se für eine ergänzende Altersvorsorge ungeeignet ist, solange der Kunde nicht ausdrücklich nach einer sicheren Anlage fragt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.09.2014, 16 U 230/13, zitiert nach juris).