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   LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13   

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https://dejure.org/2013,34513
LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13 (https://dejure.org/2013,34513)
LG Duisburg, Entscheidung vom 22.08.2013 - 8 O 22/13 (https://dejure.org/2013,34513)
LG Duisburg, Entscheidung vom 22. August 2013 - 8 O 22/13 (https://dejure.org/2013,34513)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Verjährungshemmung durch Verwalter!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klageantrag des WEG-Verwalters wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum führt nicht zur Hemmung der Verjährung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klageantrag des WEG-Verwalters wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum führt nicht zur Hemmung der Verjährung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisverfahren durch Verwalter: Hemmung der Verjährung? (IMR 2014, 181)

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 737
  • BauR 2014, 743
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
    Das für eine gewillkürte Prozessstandschaft neben der Ermächtigung des Forderungsinhabers erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse des Verwalters wurde aus der Pflicht hergeleitet, die ihm obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und reibungslos zu erfüllen (vgl. die Nachweise im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10 -, BGHZ 188, 157 = NJW 2011, 278).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden (Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 45/10, BGHZ 1888, 157 = NJW 2011, 1361), dass das für eine Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht aus der Wahrnehmung seiner ihm gegenüber den Eigentümern obliegenden Aufgaben hergeleitet werden kann.

    Solche Umstände, die etwa dann gegeben sein können, wenn sich der Verwalter sich selbst schadensersatzpflichtig gemacht hat und er zur Schadensminderung ermächtigt wird, auf eigene Kosten einen (zweifelhaften) Anspruch gegen Dritte durchzusetzen (vgl. BGH NJW 2011, 1361 [1362]), sind bei der Geltendmachung von deliktischen Ansprüchen wegen der Beschädigung des Gemeinschaftseigentums durch Dritte auch nicht anderweitig ersichtlich - wie nicht zuletzt der vollzogenen Parteiwechsel zeigt, mit dem frühere und jetzige Klägerin gerade dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2011 Rechnung tragen wollten.

  • OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 W 11/07

    Kosten durch Parteiwechsel auf Klägerseite

    Auszug aus LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
    Einer Kostenentscheidung im Hinblick auf die frühere Klägerin bedurfte es nicht mehr, nachdem diese bereits am 9. Juli 2013 anlässlich ihres Ausscheidens aus dem Rechtsstreit ergangen ist (vgl. hierzu OLG Hamm MDR 2007, 1447).
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Auszug aus LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
    Der Bundesgerichtshof hat deshalb entschieden (Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 45/10, BGHZ 1888, 157 = NJW 2011, 1361), dass das für eine Prozessstandschaft erforderliche schutzwürdige Eigeninteresse nicht aus der Wahrnehmung seiner ihm gegenüber den Eigentümern obliegenden Aufgaben hergeleitet werden kann.
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
    Insoweit geht es nicht um die Frage, ob der damalige Antrag unzureichende Angaben enthielt (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 1901; NJW 1998, 1305 [1306] zu § 212 Abs. 1 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) oder überhaupt unzulässig war, wobei überdies zu berücksichtigen wäre, dass das für die Zulässigkeit des Antrags im selbständigen Beweisverfahren notwendige rechtliche Interesse bereits dann besteht, wenn die begehrte Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, § 485 Abs. 2 Satz 2 BGB.
  • BGH, 22.01.1998 - VII ZR 204/96

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen

    Auszug aus LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
    Insoweit geht es nicht um die Frage, ob der damalige Antrag unzureichende Angaben enthielt (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 1901; NJW 1998, 1305 [1306] zu § 212 Abs. 1 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) oder überhaupt unzulässig war, wobei überdies zu berücksichtigen wäre, dass das für die Zulässigkeit des Antrags im selbständigen Beweisverfahren notwendige rechtliche Interesse bereits dann besteht, wenn die begehrte Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, § 485 Abs. 2 Satz 2 BGB.
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
    Der Bundesgerichtshof ist zwar bis zu seiner grundlegenden Entscheidung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05, BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061) davon ausgegangen, dass das selbständige Beweisverfahren die Verjährung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer hemmt, wenn der Verwalter diese in Prozessstandschaft für die Eigentümer mit deren Ermächtigung durchgeführt hat (BGH NJW 2003, 3196).
  • BGH, 24.07.2003 - VII ZR 360/02

    Ermächtigung des Verwalters zur Geltendmachung von rechten der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
    Der Bundesgerichtshof ist zwar bis zu seiner grundlegenden Entscheidung zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 2. Juni 2005 (V ZB 32/05, BGHZ 163, 154 = NJW 2005, 2061) davon ausgegangen, dass das selbständige Beweisverfahren die Verjährung von Ansprüchen der Wohnungseigentümer hemmt, wenn der Verwalter diese in Prozessstandschaft für die Eigentümer mit deren Ermächtigung durchgeführt hat (BGH NJW 2003, 3196).
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen

    Auszug aus LG Duisburg, 22.08.2013 - 8 O 22/13
    "Berechtigt" in diesem Sinne sind zwar nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur der ursprüngliche Forderungsinhaber und sein Rechtsnachfolger, sondern auch der gesetzliche oder gewillkürte Prozessstandschafter (BGH NJW 2010, 2270 m.w.N.).
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