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   LG Duisburg, 24.04.2007 - 4 O 95/06   

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https://dejure.org/2007,32101
LG Duisburg, 24.04.2007 - 4 O 95/06 (https://dejure.org/2007,32101)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24.04.2007 - 4 O 95/06 (https://dejure.org/2007,32101)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24. April 2007 - 4 O 95/06 (https://dejure.org/2007,32101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts für Verfahren über Ansprüche aus unerlaubten Handlungen gegen eine ausländische Gesellschaft bei Mittäterschaft mit einer inländischen GmbH; Anwendung deutschen Rechts für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung gegen einen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.10.1999 - XI ZR 296/98

    Geschäfte mit Bandbreiten-Optionsscheinen als Börsentermingeschäfte

    Auszug aus LG Duisburg, 24.04.2007 - 4 O 95/06
    Die Beklagte trägt selbst nicht vor, daß der Kläger sich als erfahren und informiert geriert habe (vgl. dazu BGH WM 1999, 2300 ff. und BGHZ 147, 343 ff.).

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 5. Oktober 1999 (WM 1999, 2300 ff.) ausgeführt, daß eine Discountbank, die sich von vornherein lediglich an informierte und erfahrene Anleger wendet und dabei klarstellt, daß sie jegliche Beratung ablehnt und lediglich Order ausführt, reduzierten Aufklärungspflichten unterliegt.

  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

    Auszug aus LG Duisburg, 24.04.2007 - 4 O 95/06
    Denn selbst diese Broschüre läßt immer noch nicht erkennen, daß gerade im vorliegenden Fall für die Anlage des Klägers nicht unerhebliche Gefahren aus der getroffenen Gebührenvereinbarung resultierten, was aber erforderlich ist (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - XI ZR 453/02).
  • BGH, 08.05.2001 - XI ZR 192/00

    Ausführung von Stillhalteroptionsgeschäften ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus LG Duisburg, 24.04.2007 - 4 O 95/06
    Die Beklagte trägt selbst nicht vor, daß der Kläger sich als erfahren und informiert geriert habe (vgl. dazu BGH WM 1999, 2300 ff. und BGHZ 147, 343 ff.).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03

    Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und -

    Auszug aus LG Duisburg, 24.04.2007 - 4 O 95/06
    Die Kammer schließt sich vollumfänglich den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner von dem Kläger auf Seiten 11 f. seines Schriftsatzes vom 17. Juli 2006 zitierten Entscheidung VI ZR 136/03 an, nach denen eine Brokerbank, die die naheliegende Gefahr der von einem Beratungsunternehmen praktizierten Kickbackvereinbarung für den Anleger kennt und sie gleichwohl ohne jede Schutzmaßnahme praktiziert, selbst bei Offenlegung der Vereinbarung zumindest bedingt vorsätzlich Hilfe zu dem sittenwidrigen Handeln des Beraters leistet und somit selbst haftet.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 186/05

    Schadensersatzpflicht des Vermittlers von Aktienoptionsgeschäften bei

    Auszug aus LG Duisburg, 24.04.2007 - 4 O 95/06
    Im übrigen sei auch entsprechend der Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf I - 16 U 186/05 vom 27. Oktober 2006 eine Aufklärungspflicht der Beklagten schon deshalb nicht mehr gegeben gewesen, weil die.
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