Rechtsprechung
LG Duisburg, 28.05.2015 - 12 S 130/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- AG Duisburg-Ruhrort, 26.11.2014 - 10 C 286/14
- LG Duisburg, 28.05.2015 - 12 S 130/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete …
Auszug aus LG Duisburg, 28.05.2015 - 12 S 130/14
Erforderlich sind die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten darf (BGH, Urteil vom 12.04.2011, Az. VI ZR 300/09).Weiter ist es zulässig, dass das Berufungsgericht eine andere Bewertung vornimmt als das erstinstanzliche Gericht (BGH, Urteil vom 12.04.2011, Az. VI ZR 300/09).
- BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei …
Auszug aus LG Duisburg, 28.05.2015 - 12 S 130/14
Es können nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in geeigneten Fällen auch Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH, Urteil vom 18.12.2012, Az. VI ZR 316/11 m. w. N.).Die Eignung von Listen oder Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf allerdings dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken, d.h. wenn die Parteien deutlich günstigere bzw. ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der Anmietung aufzeigen (BGH, Urteil vom 18.12.2012, Az.. VI ZR 316/11 m. w. N.).
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05
Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen
Auszug aus LG Duisburg, 28.05.2015 - 12 S 130/14
Denn der durch einen fremdverschuldeten Unfall Geschädigte kann grundsätzlich bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ersetzt verlangen (BGH Urteil vom 25.10.2005, Az.VI ZR 9/05).
- BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Duisburg, 28.05.2015 - 12 S 130/14
Dementsprechend hat das OLG Dresden (Urteil vom 18.12.2013, Az. 7 U 606/13 mit Bezug auf BGH, Urteil vom 04.07.2006, Az. VI ZR 237/05) entschieden, dass den Unfallgeschädigten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nur dann eine weitergehende Erkundigungspflicht trifft, wenn sich ihm aufgrund eines erheblichen oder aber auffälligen hohen Abweichens von den Preisen der "Schwacke-Liste" Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Tarifs hätten aufdrängen müssen. - OLG Dresden, 18.12.2013 - 7 U 606/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Duisburg, 28.05.2015 - 12 S 130/14
Dementsprechend hat das OLG Dresden (Urteil vom 18.12.2013, Az. 7 U 606/13 mit Bezug auf BGH, Urteil vom 04.07.2006, Az. VI ZR 237/05) entschieden, dass den Unfallgeschädigten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nur dann eine weitergehende Erkundigungspflicht trifft, wenn sich ihm aufgrund eines erheblichen oder aber auffälligen hohen Abweichens von den Preisen der "Schwacke-Liste" Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Tarifs hätten aufdrängen müssen. - BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus LG Duisburg, 28.05.2015 - 12 S 130/14
Aufgrund dessen darf sich der Geschädigte nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in einer Unfallsituation bei der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen damit begnügen, den ihm in seiner Lage ohne weiteres erreichbaren Sachverständigen zu beauftragen, Er muss nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13).Diese Grundsätze sind auf den Fall der Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach einem Unfall zu übertragen, im Gegenteil noch stärker heranzuziehen. - OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14
Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur …
Auszug aus LG Duisburg, 28.05.2015 - 12 S 130/14
Alle diese Gesichtspunkte, vor allem die subjektbezogene Schadensbetrachtung, geben der Kammer keine Veranlassung zu einer Änderung ihrer ständigen Rechtsprechung, auch nicht unter Berücksichtigung der von der Beklagten vorgelegten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 24.03.2015 (Az. I-1 U 42/14), in der der Fraunhofer-Mietpreisspiegel gegenüber der Schwacke-Liste im hiesigen regionalen Bereich als grundsätzlich vorzugswürdiger bewertet wird, wenn der Geschädigte nicht dartun kann, dass er mit der konkreten Anmietung dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügt hat und auch keine Umstände ersichtlich sind, die es bei einer subjektiven Schadensbetrachtung als geboten erscheinen lassen, unter Umständen auch die nicht erforderlichen Mietwagenkosten zu ersetzen.