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   LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13   

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https://dejure.org/2013,41771
LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13 (https://dejure.org/2013,41771)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29.07.2013 - 7 S 59/13 (https://dejure.org/2013,41771)
LG Duisburg, Entscheidung vom 29. Juli 2013 - 7 S 59/13 (https://dejure.org/2013,41771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirtschaftlichkeitsgebot rechtfertigt Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeit in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08

    Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der

    Auszug aus LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13
    Der Kläger war vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebots gehalten unter mehreren Möglichkeiten der Restitution seines unfallbedingten Schadens diejenige zu wählen, die den geringsten Aufwand erfordert (vgl. BGH NJW 2009, 3713; BGH NJW 2009, 3022; BGH NJW 2005, 1108).

    Ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Zahlung der Bruttoreparaturkosten, scheidet aus (vgl. BGH NJW 2009, 3713; BGH NJW 2005, 1110).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13
    Der Kläger war vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebots gehalten unter mehreren Möglichkeiten der Restitution seines unfallbedingten Schadens diejenige zu wählen, die den geringsten Aufwand erfordert (vgl. BGH NJW 2009, 3713; BGH NJW 2009, 3022; BGH NJW 2005, 1108).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 172/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an

    Auszug aus LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13
    Ein weitergehender Anspruch, insbesondere auf Zahlung der Bruttoreparaturkosten, scheidet aus (vgl. BGH NJW 2009, 3713; BGH NJW 2005, 1110).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13
    Denn der Kläger hat sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht auf eine - unstreitig - gleichwertige und günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt und unter Abzug von Vorhaltungs- sowie Verbringungskosten verweisen zu lassen (vgl. BGH, Urteil v. 23.02.2010, Az. VI ZR 91/09, zitiert nach juris; BGH, Urteil v. 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 03.03.2009 - VI ZR 100/08

    Zuerkennung von über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegender

    Auszug aus LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13
    Insoweit sind vorliegend der Wiederbeschaffungsaufwand in Höhe von 2.200,00 EUR bzw. der Wiederbeschaffungswert in Höhe von 2.600,00 EUR im Zuge der Abrechnung auf (wirtschaftlicher) Totalschadenbasis und - entgegen der Auffassung des Amtsgerichts - die geschätzten Brutto reparaturkosten zu vergleichen (BGH, Urteil v. 03.03.2009, Az. VI ZR 100/08, zitiert nach juris, Rn. 11 f., Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. Auflage 2012, § 249 Rn. 23).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13
    Denn der Kläger hat sich im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht auf eine - unstreitig - gleichwertige und günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt und unter Abzug von Vorhaltungs- sowie Verbringungskosten verweisen zu lassen (vgl. BGH, Urteil v. 23.02.2010, Az. VI ZR 91/09, zitiert nach juris; BGH, Urteil v. 20.10.2009, Az. VI ZR 53/09, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Auszug aus LG Duisburg, 29.07.2013 - 7 S 59/13
    Der Kläger war vor dem Hintergrund des Wirtschaftlichkeitsgebots gehalten unter mehreren Möglichkeiten der Restitution seines unfallbedingten Schadens diejenige zu wählen, die den geringsten Aufwand erfordert (vgl. BGH NJW 2009, 3713; BGH NJW 2009, 3022; BGH NJW 2005, 1108).
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