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   LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14   

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https://dejure.org/2016,5772
LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14 (https://dejure.org/2016,5772)
LG Duisburg, Entscheidung vom 30.03.2016 - 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14 (https://dejure.org/2016,5772)
LG Duisburg, Entscheidung vom 30. März 2016 - 35 KLs -112 Js 23/11 - 5/14 (https://dejure.org/2016,5772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • nrw.de PDF (Auszüge)

    Auszug aus dem Nichteröffnungsbeschluss

  • lawblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Loveparade: Wie kann der Prozess an einem Gutachter scheitern?

  • faz.net (Pressebericht, 05.04.2016)

    Loveparade-Unglück: "Das ist ein Justizskandal"

  • zeit.de (Pressemeldung, 05.04.2016)

    Strafprozess wegen Loveparade-Unglücks abgelehnt

  • zeit.de (Pressebericht, 05.04.2016)

    "Schwer zu begreifen"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Loveparade - und ein (vorläufiges) Ende

  • lto.de (Pressebericht, 05.04.2016)

    Anklage nicht zugelässt: Loveparade-Unglück 2010 ohne strafrechtliche Folgen

  • lto.de (Pressebericht, 06.04.2016)

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren: Umstrittene Entscheidung

  • archive.is (Pressebericht, 05.04.2016)

    Loveparade-Prozess abgelehnt: Ein harter Schlag für die Angehörigen

  • dropboxusercontent.com PDF (Pressemitteilung)

    Loveparade-Anklage nicht zugelassen

  • derwesten.de (Pressebericht, 05.04.2016)

    Loveparade-Prozess - keine Schuldigen "erfinden"

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Loveparade-Katastrophe in Duisburg - Anklageschrift an Beschuldigte verschickt

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 29.12.2014)

    Möglicher Love-Parade-Prozess 2015: Der Richter und die Raver

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 12.02.2014)

    Love-Parade-Anklage: Keine Frage der Moral

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 04.07.2015)

    Loveparade - Das zweite Drama von Duisburg

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 23.07.2015)

    Love Parade 2010: Die verjährte Katastrophe

  • derwesten.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.02.2016)

    Loveparade-Strafprozess: Gericht entscheidet im Frühjahr

  • wdr.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 02.07.2014)

    Loveparade-Strafverfahren: Die Anklagevorwürfe

Besprechungen u.ä. (7)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gerichtliche Beweiserhebung im Zwischenverfahren (Ri Sebastian Beining; HRRS 2016, 407-409)

  • beck-blog (Kurzanmerkung und Diskussion)

    Loveparade Duisburg 2010 - Fahrlässigkeiten, 21 Tote, keine Hauptverhandlung?

  • lawblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Loveparade: Wie kann der Prozess an einem Gutachter scheitern?

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung)

    Loveparade 2010 - Oh je...

  • roemermann.com (Entscheidungsbesprechung)

    Hintergründe zur Nichteröffnungsentscheidung im Love-Parade-Verfahren

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verloren im Dickicht von Kausalität und Erfolgszurechnung: Über "Alleinursachen", "Mitursachen", "Hinwegdenken", "Hinzudenken", "Risikorealisierungen" und "Unumkehrbarkeitszeitpunkte" im Love Parade-Verfahren (Thomas Grosse-Wilde; ZIS 2017, 638-661)

  • beck-blog (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 31.08.2014)

    Loveparade 2010 - Zweifel am Gutachten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (76)

  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat jeder, der Gefahrenquellen schafft oder unterhält, die nach Lage der Verhältnisse erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz anderer Personen zu treffen (vgl. etwa BGH, NJW 2009, 240 ff.; BGHZ 103, 338, 340).

    Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (vgl. BGH, NJW 2009, 240 ff. - juris Rn. 16).

    Haftungsbegründend wirkt demgemäß die Nichtabwendung einer Gefahr erst dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können (vgl. etwa BGH, NJW 2009, 240 ff. unter Verweis auf BGHR, BGB § 823 Abs. 1 Verkehrssicherungspflicht 31).

    Diese in der zivilrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind maßgebend auch für die Bestimmung der strafrechtlichen Anforderungen an die im Einzelfall gebotene Sorgfaltspflicht (vgl. BGH, NJW 2009, 240 ff. - juris Rn. 16; Löhr/Gröger, Bau und Betrieb von Versammlungsstätten, 3. Aufl., § 38, S. 444 sowie 4. Aufl., § 38, S. 529).

    Ausgangspunkt ist jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (BGH, NJW 2009, 240 ff.; ferner zur Abhängigkeit zwischen dem Maß der Gefahr und der Sorgfaltspflicht BGHSt 37, 184, 187; 47, 224, 230 f.; Landau, Das strafrechtliche Risiko der am Bau Beteiligten, wistra 1999, 47, 49).

    Dabei begründet zum einen die rechtliche Verantwortlichkeit, darüber hinaus aber zum anderen regelmäßig auch die tatsächliche Übernahme eines entsprechenden Pflichtenkreises diesbezügliche Sorgfaltspflichten (vgl. BGH, NJW 2009, 240 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere dann nämlich, wenn erkennbar Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, die vor Beginn der eigentlichen gefahrträchtigen Handlung durchgeführt werden müssen, muss sich der für die Gefahrenquelle Verantwortliche im Rahmen des ihm Zumutbaren vergewissern, dass der für die notwendige Sicherung Verantwortliche seine Aufgabe erfüllt hat, und darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass dies auch zutrifft (vgl. BGH, NJW 2009, 240 ff.).

    Dies gilt hinsichtlich der Bestimmung der bestehenden Sorgfaltspflichten der verkehrssicherungspflichtigen Personen sowohl für die zivilrechtliche als auch für die strafrechtliche Verantwortlichkeit (vgl. BGH, NJW 2009, 240).

    Auszuwerten sind hierfür insbesondere die tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls, wobei den Ausgangspunkt jeweils das Maß der Gefahr mit der Folge darstellt, dass die Sorgfaltsanforderungen umso höher sind, je größer bei erkennbarer Gefährlichkeit einer Handlung die Schadenswahrscheinlichkeit und Schadensintensität sind (vgl. etwa BGH, MDR 2008, 971; BGH, NJW 2009, 240 ff.; BGHSt 37, 184, 187; BGHSt 47, 224, 230 f.).

  • LG Berlin, 12.03.2003 - 534 Qs 31/03
    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Es obliegt zudem gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren - hier fehlende - wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    Davon sind solche Nachermittlungen umfasst, die eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts bezwecken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; LG Berlin, NStZ 2003, 504; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

    richts nach § 202 StPO darf gerade nicht darauf hinauslaufen, dass dadurch erst die Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts geschaffen würden (LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    Es ist nämlich nicht Aufgabe des Tatgerichts, ein entsprechendes Beweisprogramm im Zwischenverfahren abzuarbeiten und damit quasi eine "Hauptverhandlung vor der Hauptverhandlung" durchzuführen (vgl. LG Berlin, NStZ 2003, 504; Paeffgen, in: SK-StPO, 5. Aufl., § 202 Rn. 3).

    Es obliegt gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    Davon sind solche Nachermittlungen umfasst, die eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts bezwecken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; LG Berlin, NStZ 2003, 504; OLG Karlsru-.

    Eine Ermittlungsanordnung des Gerichts nach § 202 StPO darf gerade nicht darauf hinauslaufen, dass dadurch erst die Voraussetzungen eines hinreichenden Tatverdachts geschaffen würden (LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    Es ist nämlich nicht Aufgabe des Tatgerichts, ein entsprechendes Beweisprogramm im Zwischenverfahren abzuarbeiten und damit quasi eine "Hauptverhandlung vor der Hauptverhandlung" durchzuführen (vgl. LG Berlin, NStZ 2003, 504; Paeffgen, in: SK-StPO, 5. Aufl., § 202 Rn. 3).

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2014 - 2 Ws 614/13

    Zulassungsfähigkeit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren; Sofortige

    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Es obliegt zudem gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren - hier fehlende - wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    Davon sind solche Nachermittlungen umfasst, die eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts bezwecken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; LG Berlin, NStZ 2003, 504; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

    Ermittlungen größeren Umfangs zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs sind indes gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2012, 456; Schneider, in KK-StPO, 7. Aufl., § 202 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 202 Rn. 1); § 202 StPO ist restriktiv auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13).

    Es obliegt gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    Davon sind solche Nachermittlungen umfasst, die eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts bezwecken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; LG Berlin, NStZ 2003, 504; OLG Karlsru-.

    Ermittlungen größeren Umfangs zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs sind indes gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2012, 456; Schneider, in KK-StPO, 7. Aufl., § 202 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 202 Rn. 1); § 202 StPO ist restriktiv auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13).

  • OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer

    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Davon sind solche Nachermittlungen umfasst, die eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts bezwecken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; LG Berlin, NStZ 2003, 504; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

    Ermittlungen größeren Umfangs zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs sind indes gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2012, 456; Schneider, in KK-StPO, 7. Aufl., § 202 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 202 Rn. 1); § 202 StPO ist restriktiv auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13).

    Bei der Auslegung der Anklage ist unter bestimmten Voraussetzungen auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen ergänzend zu berücksichtigen, wobei an die Konkretisierung der Tat keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BGHSt 46, 130, 134; BGH, NStZ 2001, 656, 657; OLG Celle, StV 2012, 456).

    he, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

    Ermittlungen größeren Umfangs zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs sind indes gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2012, 456; Schneider, in KK-StPO, 7. Aufl., § 202 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 202 Rn. 1); § 202 StPO ist restriktiv auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13).

  • BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94

    Holzschutzmittel

    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Dabei sind an die Unparteilichkeit eines Sachverständigen hohe Anforderungen zu stellen, wie sich aus der Gleichstellung der Ablehnung von Sachverständigen mit der von Richtern ergibt (BGH, NJW 1995, 2930, 2931).

    Innerhalb dieses Rahmens abgegebene Äußerungen rechtfertigen die Besorgnis einer Befangenheit grundsätzlich nicht, mag der Sachverständige dabei auch eine wissenschaftliche Meinung vertreten, die sich in einem anhängigen Strafverfahren zum Nachteil des Angeschuldigten bzw. Angeklagten auswirken würde (BGH, NJW 1995, 2930, 2931).

    In der zitierten Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 02.08.1995 (2 StR 221/94, NStZ 1995, 590) wird zur Frage der Feststellung eines Ursachenzusammenhangs zwischen chemischen Substanzen und Gesundheitsschäden ausgeführt, die Feststellung der für das Strafverfahren bedeutsamen Tatsachen, insbesondere auch der Nachweis von Kausalzusammenhängen, verlange keine absolute, von niemandem anzweifelbare Gewissheit, es genüge vielmehr ein mit den Mitteln des Strafverfahrens gewonnenes, nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das keinen vernünftigen Zweifel bestehen lasse.

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NStZ 1995, 590), wonach der Nachweis von Kausalzusammenhängen keine absolute, von.

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik stellen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofes solche Prinzipien und Lösungen dar, die in der Praxis erprobt und bewährt sind sowie sich bei jedenfalls der Mehrheit der Praktiker durchgesetzt haben, wobei abweichende Meinungen nicht ins Gewicht fallen, solange sie vereinzelt bleiben (vgl. BVerfGE 49, 89, 135; BVerwG, NVwZ-RR 1997, 214; ferner RGSt 44, 76, 79; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 317 mit weiteren Nachweisen).

    Zu ermitteln ist demnach die herrschende Auffassung unter den technischen Praktikern (vgl. jüngst etwa BGH, NJW-RR 2015, 778 unter Verweis auf BVerfGE 49, 89, 135 f.).

    Eine Anerkennung in der Wissenschaft genügt hingegen nicht, um eine anerkannte Regel der Bautechnik zu begründen, ist aber umgekehrt auch nicht zu fordern (vgl. BVerfGE 49, 89, 136; RGSt 44, 76; Esser/Keuten, NStZ 2011, 314, 317; Schönenbroicher/Kamp, BauO NRW, 2012, § 3 Rn. 10).

    Zum anderen rekurriert die Anklage in den rechtlichen Ausführungen zur Sorgfaltspflicht der Angeschuldigten H , I und J (jeweils) auf den - von den anerkannten Regeln der Technik zu unterscheidenden - vermeintlich einzuhaltenden "Stand der Technik" (vgl. S. 533, 545, 551 der Anklageschrift, Bl. 36897, 36909, 36915 HA), den aber § 3 Abs. 1 S. 1, 2 BauO NRW - anders als etwa § 5 Abs. 1 Nr. 2 Bundesimmissionsschutzgesetz - gerade nicht zur zu beachtenden Sorgfaltsanforderung erhebt (vgl. zu den Unterschieden etwa BVerfGE 49, 89, 135).

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Es obliegt zudem gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren - hier fehlende - wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    Davon sind solche Nachermittlungen umfasst, die eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts bezwecken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; LG Berlin, NStZ 2003, 504; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

    Es obliegt gerade nicht dem Gericht, im Zwischenverfahren wesentliche Teile des Ermittlungsverfahrens nachzuholen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; LG Berlin, NStZ 2003, 504).

    he, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

  • OLG Nürnberg, 16.05.2006 - 5 W 781/06

    Stille Weitergabe d. Gutachtens zur Ausarbeitung an Dritte

    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Er ist hingegen auch nicht verpflichtet, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten persönlich vorzunehmen, sondern darf bei der Vorbereitung und Abfassung des schriftlichen Gutachtens geschulte und zuverlässige Hilfskräfte - insbesondere zu einzelnen Untersuchungen - heranziehen und diesen unterstützende Dienste übertragen (BGH, VersR 1972, 927; OLG Nürnberg, Beschl. vom 16.05.2006 - 5 W 781/06 -, juris; BVerwG, NVwZ 1993, 771, 772; BVerwG, NJW 1984, 2645, 2646; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., Rn. 339 mit weiteren Nachweisen; Zimmermann, Pflichten des Sachverständigen, Teil 1, Der Bausachverständige, Heft 3/2013, 57, 64).

    Hilfskräften weiterhin die Gesamtverantwortlichkeit tragen muss; dafür muss er beispielsweise die Untersuchungsergebnisse seiner Hilfskräfte überprüfen, d.h. eigenverantwortlich nachvollziehen und billigen, so dass er persönlich die Gewähr für die Richtigkeit des Gutachtens übernehmen kann (BGH, VersR 1972, 927; BVerwG, NVwZ 1993, 771, 772; BVerwG, NJW 1984, 2645, 2646; OLG Düsseldorf, Urt. vom 16.12.1999 - 8 U 60/99 -, juris; OLG Nürnberg, Beschl. vom 16. Mai 2006 - 5 W 781/06 -, juris; Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 12. Aufl., Rn. 339 mit weiteren Nachweisen; Keldungs/Arbeiter, Leitfaden für Bausachverständige, 3. Aufl., S. 9; Zimmermann, Pflichten des Sachverständigen, Teil 1, Der Bausachverständige, Heft 3/2013, 57, 64).

    Eine solche Überprüfung setzt indes voraus, dass der beauftragte Sachverständige demselben oder einem übergeordneten Fachgebiet angehört wie die Hilfskraft, wobei er mindestens über dieselben Kenntnisse und Erfahrungen verfügen muss wie die Hilfsperson (OLG Nürnberg, Beschl. vom 16. Mai 2006 - 5 W 781/06 -, juris).

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Angeschuldigten nicht mehr vorwerfbarer Kausalverlauf in Gang gesetzt worden wäre (vgl. zu den Anforderungen BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

    Dabei wird der Ursachenzusammenhang grundsätzlich nicht dadurch unterbrochen, dass ein Dritter fahrlässig oder vorsätzlich in das Kausalgeschehen eingreift, sofern er dabei an das Handeln des Täters anknüpft, dieses also Bedingung seines eigenen Eingreifens war (vgl. BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

    Anders verhält es sich allerdings, wenn ein Ereignis die Wirkung des bisherigen Ursachenzusammenhangs vollständig beseitigt und unter Eröffnung einer neuen Kausalkette den Erfolg allein herbeiführt (vgl. etwa BGH, NJW 1994, 205; OLG Celle, NJW 2001, 2816).

  • BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14
    Maßgeblich ist die ursächliche Verbindung zwischen dem wirklichen Geschehensablauf und dem konkreten Erfolg; der Umstand, dass der sozialschädliche Erfolg später aufgrund anderer Ereignisse und in anderer Weise ebenfalls eingetreten wäre, beseitigt die Ursächlichkeit der realen Bewirkungshandlung nicht (vgl. BGH, NStZ 1981, 218).

    Es genügt dabei, dass die Handlung eine (mit-)ursächliche Bedingung für den konkreten Erfolg war oder dessen Eintritt beschleunigt hat (vgl. BGH, NStZ 1981, 218).

    Insoweit wird jedoch gerade nicht - wie erforderlich (vgl. BGH, NStZ 1981, 218; OLG Düsseldorf, 3 Ws 649/02, OLGSt § 222 Nr. 10) - die für eine Kausalität bzw. Realisierung der Pflichtverletzungen im konkreten Taterfolg notwendige ursächliche Verbindung zwischen dem wirklichen Geschehensablauf und dem konkreten Erfolg hergestellt.

  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

  • OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00

    Fahrlässige Körperverletzung ; Fahrlässige Tötung ; Eigenverantwortliche

  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 289/01

    Unfall der Wuppertaler Schwebebahn - Freisprüche von vier Monteuren aufgehoben

  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10

    Schadensersatzpflicht des Eissporthallenbetreibers:

  • OLG Oldenburg, 28.02.2012 - 2 U 62/11

    Ersatz des durch die mangelhafte Ausführung der Fliesenverlegearbeiten in einem

  • BGH, 06.04.2011 - 2 StR 73/11

    Strafverfahren: Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von

  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 187/90

    Silo-Begasung - § 222 StGB, Sorgfaltsmaßstab, normierte und ungeschriebene

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

  • BGH, 29.11.1983 - VI ZR 137/82

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Eishockey-Bundesligaspiels

  • BGH, 21.11.1989 - VI ZR 236/89

    Verkehrssicherungspflicht der Organisatoren einer Adventsfeier für ältere Leute

  • BVerwG, 28.02.1992 - 8 C 48.90

    Sachverständigengutachten - Vorbereitung und Abfassung - Hilfsperson

  • BGH, 26.11.1974 - VI ZR 164/73

    Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines motorsportlichen Wettbewerbs

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1993 - 3 Ws 649/92
  • BGH, 28.06.1972 - IV ZR 51/71

    Leistungspflicht bei Neuroseschäden - Neuroseschaden - Antrag -

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896

    Baugenehmigung; Einvernehmen; Bahnwärterhaus; Büronutzung; Fachplanung;

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

  • OLG Saarbrücken, 17.07.2008 - 1 Ws 131/08

    Anklageschrift wegen Beitragsvorenthaltung: Hinreichender Tatverdacht bei

  • OLG Stuttgart, 18.08.2014 - 1 Ws 68/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Marktmanipulation gegen Vorstandsmitglieder

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

  • BGH, 03.11.1999 - 2 StR 326/99

    Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen; Garantenpflicht von Kriminalbeamten

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 358/92

    Garantenstellung von Polizeibeamten außerhalb ihrer Dienstzeit

  • BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10

    Anforderungen an den Sachverständigenbeweis bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung

  • OLG Frankfurt, 16.12.1992 - 13 U 223/89

    Halswirbelsäulen-Schleudertrauma; Schadensersatzrechtliche Folgen; Unfallursache;

  • OLG Naumburg, 10.05.2013 - 10 U 54/12

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht eines Gastwirts und

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77

    Begriff des

  • OLG München, 28.06.2007 - 1 U 5353/06

    Schadensersatz, Schmerzensgeld und Feststellung der Ersatzpflicht für künftige

  • KG, 06.08.2004 - 6 W 135/04

    Entschädigung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Ausschluss bei

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

  • BGH, 13.03.1975 - 4 StR 28/75

    Körperverletzung durch Emission giftiger Dämpfe von Lacklösemitteln und

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 193/14

    Heizkostenabrechnung bei Wohnraummiete: Vereinbarkeit der Regelung der

  • BVerwG, 25.06.1992 - 7 C 1.92

    Fortgeltung der nach DDR-Recht erteilten, atomrechtlichen Genehmigungen für das

  • OLG Köln, 08.03.1990 - 7 U 146/89

    Verkehrssicherungspflicht; Hoteltreppen; Hotel

  • LG Waldshut-Tiengen, 12.09.2000 - Ns 22 Js 6046/98

    Verkehrssicherungspflicht des Vorsitzenden eines Wettkampfausschusses für ein

  • OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 8 U 60/99

    Ausarbeitung eines Gutachtens durch nachgeordnete Ärzte des Klinikdirektors;

  • LG Hanau, 12.11.1987 - 6 Js 13470/84
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 223/09

    Verkehrssicherungspflicht für bestehende technische Anlagen: Nachrüstungspflicht

  • OLG Celle, 29.05.2000 - 4 U 45/00

    Wirkung der Nebenintervention; Schadensersatzpflicht eines Bausachverständigen

  • BayObLG, 14.01.1986 - BReg. 1 Z 92/85

    Problematik der "Eigenhändigkeit" eines Testaments; Beweisanforderungen im

  • OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02

    Verbraucherrecht: Nicht jeder lacht auf der "Lachenden Kölnarena"; Umfang der

  • LSG Thüringen, 04.10.2004 - L 6 SF 584/04

    Verlust des Entschädigungsanspruchs des Sachverständigen bei objektiver

  • OLG Stuttgart, 06.04.2010 - 4 Ss 46/10

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts eines türkischen

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

  • BGH, 12.11.1991 - KZR 18/90

    Amtsanzeiger - Wettbewerbsbehinderung

  • BGH, 21.11.2013 - VII ZR 275/12

    Bauträgervertrag über die Errichtung einer Eigentumswohnanlage: Baumangel bei

  • BGH, 24.05.2013 - V ZR 182/12

    Wohnungseigentum: DIN-gerechte Sanierung gravierender Mängel der Bausubstanz als

  • OLG Hamm, 12.01.2016 - 3 RVs 91/15

    Torunfall in Augustdorf - Landgericht muss Fahrlässigkeitsvorwurf genauer prüfen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 10 A 2220/02

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung; Untersagung der Haltung von mehr als einem

  • OLG Nürnberg, 06.07.2015 - 4 U 804/15

    Zuschauer eines Eishockey-Spiels müssen vor Pucks geschützt werden

  • OLG Karlsruhe, 25.01.2006 - 3 Ss 160/05

    Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr: Zurechnung von durch eine

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 182/89

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und Vermieters eines Mehrfamilienhauses

  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 648/94

    Anklageschrift - Anforderungen - Inhalt - Vielzahl sexueller Übergriffe

  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

  • OLG Stuttgart, 29.09.2014 - 1 Ws 124/14

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts;

  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2015 - 1 Ws 418/14

    Tödlicher Kantholz-Schlag kommt doch vor Gericht

  • KG, 28.08.2000 - 4 Ws 134/00
  • KG, 01.02.2002 - 4 Ws 14/02
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 18 U 1/16

    Ansprüche eines Angehörigen der Berufsfeuerwehr der Stadt Duisburg wegen

    Wie die 5. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg in ihrem Nichteröffnungsbeschluss vom 30.03.2016 im Strafverfahren 35 KLs - 112 Js 23/11 - 5/14 dargelegt habe, seien konkrete Fehler der Polizei mitursächlich für die Ereignisse auf der ...... Im Einzelnen zu nennen seien ein vorübergehendes Schließen der Vereinzelungsanlagen, ein Umleiten von Besucherströmen, eine Sperrung der Tunnel West und Ost durch Polizeiketten, eine polizeiliche Anordnung zum Zufluss auf das Gelände auch über die westliche Rampe, die Errichtung einer Polizeikette auf der Rampe Ost, die Ermöglichung der Durchfahrt eines Rettungswagens durch die Vereinzelungsanlage West sowie Intervallöffnungen der Schleuse Ost.

    Zwar bezieht sich der Kläger insoweit auf den Nichteröffnungsbeschluss der 5. großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg vom 30.03.2016 im Strafverfahren 35 KLs - 112 Js 23/11 - 5/14, aus dem sich diese Fehler ergeben sollen.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2016 - 18 W 81/15

    Loveparade-Zivilverfahren

    Dieser hat die Verfahrensbeteiligten mit Beschluss vom 26.03.2015 darauf hingewiesen, dass nicht beabsichtigt sei, das Verfahren bis zum Abschluss des beim Landgericht Duisburg anhängigen Strafverfahrens 35 KLs 5/14 auszusetzen.
  • LG Aachen, 30.11.2020 - 69 KLs 5/18

    Freispruch für Anwalt im Betrugsprozess eines erfundenen NSU-Opfers

    Im Jahr 2014 vertrat der Angeklagte den Mandanten M. N. aus E und beantragte für diesen am 30.10.2014 die Zulassung zur Nebenklage, Prozesskostenhilfe sowie seine eigene Beiordnung in dem sogenannten Loveparade-Verfahren gegen Verantwortliche des Unglücksfalls bei der Loveparade am 24.07.2010 vor dem LG Duisburg, 35 KLs-112 Js 23/11-5/14. Dabei wusste er bereits bei Antragstellung, dass der N. tatsächlich nicht in der im Antrag geschilderten Art und Weise gesundheitlich unter den Folgen der Geschehnisse der Loveparade im Jahr 2010 litt und er dieses Krankheitsbild vielmehr lediglich zu dem Zweck vorgeschoben hatte, um so unberechtigterweise den Antrag auf Zulassung der Nebenklage sowie Prozesskostenhilfe und auf seine eigene Beiordnung stellen zu können.
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