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   LG Duisburg, 30.04.2014 - 8 O 385/12   

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LG Duisburg, 30.04.2014 - 8 O 385/12 (https://dejure.org/2014,57504)
LG Duisburg, Entscheidung vom 30.04.2014 - 8 O 385/12 (https://dejure.org/2014,57504)
LG Duisburg, Entscheidung vom 30. April 2014 - 8 O 385/12 (https://dejure.org/2014,57504)
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  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung

    Auszug aus LG Duisburg, 30.04.2014 - 8 O 385/12
    Ebenso liegt darin keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, die dahin auszulegen wäre, dass sie nicht vom Gewährleistungsausschluss erfasst wäre (vgl. hierzu BGHZ 170, 86 ff.).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 80/09

    Wohnungseigentum: Übertragung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen

    Auszug aus LG Duisburg, 30.04.2014 - 8 O 385/12
    Die Wohnungseigentümer können im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer, die nicht wie der Anspruch auf Minderung und kleinen Schadensersatz bereits ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind, durch Mehrheitsbeschluss auf die rechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen (vgl. BGH BauR 2010, 774, 775).
  • OLG Celle, 07.02.1997 - 4 U 188/95

    Verkauf eines Grundstücks und Kontaminationsverdacht; Arglistige Täuschung beim

    Auszug aus LG Duisburg, 30.04.2014 - 8 O 385/12
    Damit erfasst das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, bei denen es an einer betrügerischen Absicht fehlt, die vielmehr auf bedingten Vorsatz - im Sinne eines (bloßen) "Für Möglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. OLG Celle NJW-RR 1997, 848).
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 257/03

    Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines sanierten Altbaus

    Auszug aus LG Duisburg, 30.04.2014 - 8 O 385/12
    Die von den Beklagten übernommene Verpflichtung, die Balkonanlage zu errichten, fällt neben dem eigentlichen Erwerb des Bestandsobjektes nicht derart ins Gewicht, dass sie von Art und Umfang einer Neubauarbeit vergleichbar wäre, sodass insgesamt Kaufrecht anzuwenden ist (vgl. zu diesem Abgrenzungskriterium zum Werkvertragsrecht BGH NZM 2005, 187-190).
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