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   LG Duisburg, 30.08.2004 - 21 O 97/04   

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https://dejure.org/2004,4578
LG Duisburg, 30.08.2004 - 21 O 97/04 (https://dejure.org/2004,4578)
LG Duisburg, Entscheidung vom 30.08.2004 - 21 O 97/04 (https://dejure.org/2004,4578)
LG Duisburg, Entscheidung vom 30. August 2004 - 21 O 97/04 (https://dejure.org/2004,4578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • stroemer.de

    Ueber18.de

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgestaltung der wettbewerbsrechtlichen Pflicht zur Nutzung von Altersverifikationssystemen im geschäftlichen Verkehr mit pornografischen Abbildungen im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Anbieters pornographischer Darstellungen im Internet; Einführung eines Altersverifikationssystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 06.09.2004)

    Landgerichte uneins bei Systemen zur Altersverifikation im Internet

  • beck.de (Leitsatz)

    Altersverifikationssystem

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 478
  • MMR 2004, 763
  • ZUM 2004, 933
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 28.07.2004 - 12 O 19/04

    Kein wettbewerbswidriges Handlen des Anbieters eines AVS ohne persönliche

    Auszug aus LG Duisburg, 30.08.2004 - 21 O 97/04
    Die nachträglich vorgelegte Entscheidung aus dem Rechtsstreit ./. des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2004 - 12 O 19/04 - rechtfertigt keine andere Entscheidung oder die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung.
  • LG Krefeld, 05.01.2005 - 12 O 110/04

    Anforderungen an ein Altersverifikationssystem

    Es darf sich nicht um eine mühelos oder mit geringer Mühe zu umgehende Scheinbarriere handeln (KG MMR 2004, 478 ff; Landgericht Duisburg, Urteil v. 30.08.2004, Az. 21 0 97/04; Döring/Günter, MMR 2004, 231, 234).

    Im Übrigen ist es Sache des Anbieters, eine effektive Sicherung vorzusehen, da er mit dem Angebot von Pornografie im Internet eine Gefahrenquelle geschaffen hat (Landgericht Duisburg, Urteil v. 30.08.2004, Az. 21 0 97/04).

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