Rechtsprechung
   LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15   

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https://dejure.org/2016,4214
LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15 (https://dejure.org/2016,4214)
LG Erfurt, Entscheidung vom 25.02.2016 - 1 S 107/15 (https://dejure.org/2016,4214)
LG Erfurt, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 1 S 107/15 (https://dejure.org/2016,4214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unbeschränkter Unterlassungsanspruch bei ungewollter E-Mail-Werbung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Sind Ihre Mailing-Listen sauber?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung bei unzulässiger E-Mail-Werbung darf nicht auf eine bestimmte E-Mailadresse beschränkt sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umfassender und unbeschränkter Unterlassungsanspruch: Abmahnung nach ungewollter Werbe-E-Mail - Spam

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unterlassungserklärung nach Abmahnung wegen unverlangter E-Mail-Werbung nicht auf konkrete E-Mail-Adresse beschränkbar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Berlin, 04.08.2015 - 15 O 56/15

    Notarielle Unterlassungserklärung - Wettbewerbsverstoß: Rechtsschutzbedürfnis für

    Auszug aus LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15
    Insbesondere das Landgericht Berlin (Urteil vom 04.08.2015 - 15 O 56/15) vertritt die Auffassung, dass auch eine notarielle Unterlassungserklärung generell - unabhängig von ihrem Inhalt - das Rechtsschutzinteresse für eine Klage nicht entfallen lässt.
  • OLG Köln, 10.04.2015 - 6 U 149/14

    Zulässigkeit eines Hauptsacheverfahrens bei notarieller Unterwerfung hinsichtlich

    Auszug aus LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15
    Während einerseits das Oberlandesgericht Köln mit gewichtigen Argumenten davon ausgeht, dass es im Fall einer notariellen Unterlassungerklärung an einem Rechtsschutzinteresse des Unterlassungsgläubigers an einer Klageerhebung fehlt (OLG Köln, Urteil vom 10.04.2015 - I 6 U 149/14 - juris), wird andererseits in der neueren Rechtsprechung auch die gegenteilige Auffassung vertreten.
  • OLG Frankfurt, 30.09.2013 - 1 U 314/12

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. Rechts auf eingerichteten

    Auszug aus LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15
    Die Kammer geht davon aus, dass der mit der Unterlassungsklage geltend gemachte Unterlassungsanspruch - entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. September 2013 - 1 U 314/12 -, juris Rdn. 7) - nicht allein auf eine bestimmte E-mail-Adresse beschränkt ist.
  • OLG Celle, 15.05.2014 - 13 U 15/14

    Unterlassungserklärung mit einer E-Mail-Adresse und Bestätigungsmail im

    Auszug aus LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15
    Mit der Ansicht des OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2014 - 13 U 15/14 -, juris Rdn. 9) - ist vielmehr davon auszugehen, dass der Unterlassungsanspruch sowohl im deliktischen wie auch im wettbewerbsrechtlichen Sinn nicht nur die konkrete Verletzungshandlung, sondern auch im Kern gleichartige Verletzungshandlungen erfasst.
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Erfurt, 25.02.2016 - 1 S 107/15
    Auch Unterlassungserklärungen sind - wie jede andere Willenserklärung auch - der Auslegung zugängig (BGH Urteil vom 20.06.1991 - I ZR 212/93 - juris).
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