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LG Erfurt, 31.08.2010 - 10 O 217/09 |
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- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 178/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
Auszug aus LG Erfurt, 31.08.2010 - 10 O 217/09
Dies ergibt sich aus der insoweit einschlägigen BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 15.11.2007, NJW 2008, 361; Urteil vom 24.03.2010, Aktenzeichen VIII ZR 178/08; Urteil vom 24.03.2010, Aktenzeichen VIII ZR 304/08), der die Kammer folgt.Dies ist bereits dann anzunehmen, wenn eine Klausel dem Energieversorger eine Preiserhöhung auch in den Fällen erlaubt, in denen ein Anstieg bei einem der Kostenfaktoren durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen wird und das Versorgungsunternehmen daher insgesamt keine höheren Kosten zu tragen hat, als dies bei Abschluss des Belieferungsvertrags der Fall war" (BGH, Urteil vom 24.03.2010, Aktenzeichen VIII ZR 178/08).
Die Entscheidungen unter den Ziffern 2. und 3. des Tenors beruhen auf § 5 UKlaG in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG sowie der BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 24.03.2010, Aktenzeichen VIII ZR 178/08).
- BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08
BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für …
Auszug aus LG Erfurt, 31.08.2010 - 10 O 217/09
Dies ergibt sich aus der insoweit einschlägigen BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 15.11.2007, NJW 2008, 361; Urteil vom 24.03.2010, Aktenzeichen VIII ZR 178/08; Urteil vom 24.03.2010, Aktenzeichen VIII ZR 304/08), der die Kammer folgt. - BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07
Erdgassondervertrag
Auszug aus LG Erfurt, 31.08.2010 - 10 O 217/09
Die Schranke des § 307 BGB wird vom Energieversorgungsunternehmen nur dann eingehalten, wenn eine Klausel gewählt wird, auf Grund der eine Preisanpassung zu genau vorher bestimmten Zeitpunkten nur dann erfolgen kann, wenn die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden und gewährleistet ist, dass die Veränderung des Einstandspreises unter Berücksichtigung der Entwicklung sämtlicher Kostenelemente der dadurch eintretenden Preisanpassung entspricht (Landgericht Erfurt, Urteil vom 19.06.2008, Aktenzeichen 10 O 1427/07, bestätigt durch Urteil des Thüringer OLG, Aktenzeichen 1 U 556/08; BGH, Urteil vom 11.10.2007, MDR 2008, 195; BGH, Urteil vom 29.04.2008, Aktenzeichen KZR 2/07). - LG Erfurt, 19.06.2008 - 10 O 1427/07
Auszug aus LG Erfurt, 31.08.2010 - 10 O 217/09
Die Schranke des § 307 BGB wird vom Energieversorgungsunternehmen nur dann eingehalten, wenn eine Klausel gewählt wird, auf Grund der eine Preisanpassung zu genau vorher bestimmten Zeitpunkten nur dann erfolgen kann, wenn die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden und gewährleistet ist, dass die Veränderung des Einstandspreises unter Berücksichtigung der Entwicklung sämtlicher Kostenelemente der dadurch eintretenden Preisanpassung entspricht (Landgericht Erfurt, Urteil vom 19.06.2008, Aktenzeichen 10 O 1427/07, bestätigt durch Urteil des Thüringer OLG, Aktenzeichen 1 U 556/08; BGH, Urteil vom 11.10.2007, MDR 2008, 195; BGH, Urteil vom 29.04.2008, Aktenzeichen KZR 2/07). - OLG Jena, 23.04.2009 - 1 U 556/08
Auszug aus LG Erfurt, 31.08.2010 - 10 O 217/09
Die Schranke des § 307 BGB wird vom Energieversorgungsunternehmen nur dann eingehalten, wenn eine Klausel gewählt wird, auf Grund der eine Preisanpassung zu genau vorher bestimmten Zeitpunkten nur dann erfolgen kann, wenn die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden und gewährleistet ist, dass die Veränderung des Einstandspreises unter Berücksichtigung der Entwicklung sämtlicher Kostenelemente der dadurch eintretenden Preisanpassung entspricht (Landgericht Erfurt, Urteil vom 19.06.2008, Aktenzeichen 10 O 1427/07, bestätigt durch Urteil des Thüringer OLG, Aktenzeichen 1 U 556/08; BGH, Urteil vom 11.10.2007, MDR 2008, 195; BGH, Urteil vom 29.04.2008, Aktenzeichen KZR 2/07).