Rechtsprechung
   LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15, 52 Qs - 28 Js 431/14 - 11/15, 52 Qs-28 Js 431/14-11/15   

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https://dejure.org/2015,15304
LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15, 52 Qs - 28 Js 431/14 - 11/15, 52 Qs-28 Js 431/14-11/15 (https://dejure.org/2015,15304)
LG Essen, Entscheidung vom 02.06.2015 - 52 Qs 11/15, 52 Qs - 28 Js 431/14 - 11/15, 52 Qs-28 Js 431/14-11/15 (https://dejure.org/2015,15304)
LG Essen, Entscheidung vom 02. Juni 2015 - 52 Qs 11/15, 52 Qs - 28 Js 431/14 - 11/15, 52 Qs-28 Js 431/14-11/15 (https://dejure.org/2015,15304)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • rudolph-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mirena-Verfahren: Frauenärzte sind keine Drogendealer

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Auszug aus LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15
    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens ist hier genauso zu verstehen wie im Betäubungsmittelrecht (BGH NStZ-RR 2012, 154; NStZ 2004, 457; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 95, Rn. 201f.).

    Der Verkauf zum Selbstkostenpreis - hier gemäß § 10 GOÄ - stellt daher zwar eine entgeltliche Veräußerung, aber kein Handeltreiben dar (vgl. BGH NStZ 2004, 457ff., Rn. 60f.).

  • OLG Hamm, 14.06.2005 - 3 Ss 195/05

    Revision gegen die Verurteilung wegen des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15
    Bloße Entgeltlichkeit reicht nicht aus; vielmehr muss sich für den Täter ein eigener Nutzen aus dem Umsatzgeschäft ergeben (OLG Hamm, Beschluss vom 14.06.2005 (Az.: 3 Ss 195/05), Rn. 9f., veröffentlicht in juris).
  • BGH, 10.06.1998 - 5 StR 72/98

    Gewerbsmäßiger Schmuggel von Arzneimitteln - Beihilfe zur Steuerhinterziehung -

    Auszug aus LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15
    Dass Arzneimittel in diesem Sinne zum Vorrat des Täters werden, setzt voraus, dass dieser die Arzneimittel in ein irgendwie geartetes Lager aufnimmt (zu allem BGH MedR 1999, 270ff., Rn. 14f.).
  • OLG Stuttgart, 18.01.2012 - 4 Ss 664/11

    Unerlaubte Abgabe von Arzneimitteln: Unentgeltliche Abgabe legal mittels Rezept

    Auszug aus LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15
    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens ist hier genauso zu verstehen wie im Betäubungsmittelrecht (BGH NStZ-RR 2012, 154; NStZ 2004, 457; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 95, Rn. 201f.).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 64/12

    Zu den Anforderungen an ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei der

    Auszug aus LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15
    Dass der Täter durch das Geschäft die Voraussetzungen für eine Vergrößerung seiner Gewinnspanne bei der Ausführung beabsichtigter künftiger Geschäfte schaffen will, genügt nicht (vgl. BGH NStZ 2012, 516, Rn. 5f. für den Fall einer "Sammelbestellung" von Betäubungsmitteln für mehrere Abnehmer, denen der Täter die Betäubungsmittel zum Selbstkostenpreis überlässt, um dadurch die für sich selbst erworbenen Betäubungsmittel zu einem günstigeren Einkaufspreis ankaufen und sodann beim späteren Abverkauf höhere Gewinne erzielen zu können).
  • BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11

    BGH hebt Freispruch im Münchener Apotheker-Fall auf

    Auszug aus LG Essen, 02.06.2015 - 52 Qs 11/15
    Mit der Übersendung der Rechnung an die gesetzlichen Krankenkassen oder deren Rechenzentren wird somit ein tatsächlich nicht entstandener sozialrechtlicher Erstattungsanspruch konkludent behauptet bzw. durch den Verkauf an die privat versicherten Patienten ein entsprechender, tatsächlich nicht existenter Kaufpreisanspruchs geltend gemacht (BGH NJW 2012, 3665ff., Rn. 45f. - Az.: 1 StR 534/11).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2015 - 14c O 121/14

    Angebot von Medikamenten einer Apotheke an gynäkologische Praxen zum

    Denn dadurch werden die Produkte nicht in die Verfügungsgewalt des Endverbrauchers gebracht, vielmehr verbraucht der Arzt sie bei Durchführung seiner Behandlung und gibt sie nicht ab (BGH, Urteil vom 11.02.1988, I ZR 117/86, Rdnr. 28; LG Essen, Beschluss vom 02.06.2015, 52 QS 11/15, Rdnr. 13 für die strafrechtliche Beurteilung der Applikation von Intrauterinpessaren - jeweils zitiert nach juris).
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