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   LG Essen, 03.06.2020 - 44 O 34/19   

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https://dejure.org/2020,15055
LG Essen, 03.06.2020 - 44 O 34/19 (https://dejure.org/2020,15055)
LG Essen, Entscheidung vom 03.06.2020 - 44 O 34/19 (https://dejure.org/2020,15055)
LG Essen, Entscheidung vom 03. Juni 2020 - 44 O 34/19 (https://dejure.org/2020,15055)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei Fehlen einzelner Angaben im Impressum eines geschäftlichen Internetauftritts

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Vertragsstrafe von 3.000 EUR bei wiederholt unrichtigem Impressum

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    3.000 EURO Vertragsstrafe für fehlende Aufsichtsbehörde im Impressum auf Drittplattform - Unternehmen haftet für Fehler der Mitarbeiter nach § 278 BGB

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe für Fehlerhaftes Impressum und Haftung für Mitarbeiter

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Fehlerhaftes Impressum: 3.000 Euro Strafe für Immobilienunternehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fehlerhaftes Impressum - Vertragsstrafe: 3.000 EUR

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe von 3.000 Euro für falsches Impressum zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vertragsstrafe von 3.000,- EUR bei Online-Impressums-Verstoß angemessen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    3.000 EUR Vertragsstrafe für fehlerhaftes Impressum angemessen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.11.2013 - I ZR 77/12

    Vertragsstrafenklausel - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für

    Auszug aus LG Essen, 03.06.2020 - 44 O 34/19
    Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn der Verwender der Klausel missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten des Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne die des Vertragspartners von vornherein hinreichend zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12 - , Rn. 13).

    Die Prüfung erfolgt dabei anhand eines generalisierenden, überindividuellen Maßstabs, dem eine von den im Einzelfall bestehenden Besonderheiten abstrakte, typisierende Betrachtung zu Grunde zu legen ist (Beater in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 339 BGB (Stand: 01.02.2020), Rn. 75; BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12 -, Rn. 13).

    Denn der Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 307 Abs. 1 BGB ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, NJW 2010, 2041 Rn. 30; BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12 -, Rn. 13).

    Die Grenze, die erst dann überschritten sein soll, wenn die Strafe "bereits auf den ersten Blick außer Verhältnis zu dem mit der Vertragsstrafe sanktionierten Verstoß und den Gefahren steht, die mit möglichen zukünftigen Verstößen für den Unterlassungsgläubiger verbunden sind" (BGH 13.11.2013 - I ZR 77/12, NJW 2014, 2180, Rn, 19), ist hier nicht erreicht.

    Der Beklagten obliegt es insgesamt, wenn sie eine solche Unterlassungserklärung unterzeichnet, bestmöglich sicherzustellen, dass weitere Verstöße unterbleiben (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12 -, Rn. 26).

  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus LG Essen, 03.06.2020 - 44 O 34/19
    Denn der Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 307 Abs. 1 BGB ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, NJW 2010, 2041 Rn. 30; BGH, Urteil vom 13. November 2013 - I ZR 77/12 -, Rn. 13).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86

    Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es

    Auszug aus LG Essen, 03.06.2020 - 44 O 34/19
    Vielmehr muss sich die Beklagte auch Wettbewerbsverstöße zurechnen lassen (BGH 15.5.1985 - I ZR 25/83, NJW 1986, 127; BGH 30.3.1988 - I ZR 40/86, NJW 1988, 1907, 1908; BGH 22.1.1998 - I ZR 18/96, NJW 1998, 3342, 3343 f.; BGH 30.4.1987 - I ZR 8/85, NJW 1987, 3253 f.; OLG Frankfurt 6.6.1974 - 6 U [Kart] 15/74, NJW 1974, 2239; OLG Jena 5.5.2015 - 2 U 41/15 Rn. 4, WRP 2015, 1016).
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