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   LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08   

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https://dejure.org/2012,87382
LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08 (https://dejure.org/2012,87382)
LG Essen, Entscheidung vom 04.01.2012 - 1 O 120/08 (https://dejure.org/2012,87382)
LG Essen, Entscheidung vom 04. Januar 2012 - 1 O 120/08 (https://dejure.org/2012,87382)
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  • OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06

    Arzthaftung: Schadenersatz gegen Frauenärztin wegen nicht erkannter

    Auszug aus LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08
    Als hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit anzusehen, d.h. eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % (OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG München, MedR 2007, 361; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010, Az. 3 U 132/09).
  • OLG Hamm, 17.05.2010 - 3 U 132/09

    Abweisung der Arzthaftungsklage wegen unterbliebener Diagnostizierung einer

    Auszug aus LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08
    Als hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit anzusehen, d.h. eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % (OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG München, MedR 2007, 361; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010, Az. 3 U 132/09).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08
    Die Verletzung der Befunderhebungspflicht führt nach ständiger Rechtsprechung zu einer Kausalitätsvermutung zugunsten des geschädigten Patienten, wenn die unterlassene Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen so deutlichen und gravierenden Befund erbracht hätte, dass seine Verkennung oder die Nicht-Reaktion darauf grob fehlerhaft gewesen wäre (st. Rspr., vgl. etwa BGH, NJW 1999, 3408, 3410 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01

    Nichterheben von medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunden

    Auszug aus LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08
    Als hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit anzusehen, d.h. eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % (OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG München, MedR 2007, 361; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010, Az. 3 U 132/09).
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