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LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Behandlung i.R.e. stationären Aufenthalts (hier: Hirnschaden nach OP)
- medizinrechtsiegen.de
Haftung - Befunderhebungs-/ Behandlungsfehlern bei Ulcusperforation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06
Arzthaftung: Schadenersatz gegen Frauenärztin wegen nicht erkannter …
Auszug aus LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08
Als hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit anzusehen, d.h. eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % (OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG München, MedR 2007, 361; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010, Az. 3 U 132/09). - OLG Hamm, 17.05.2010 - 3 U 132/09
Abweisung der Arzthaftungsklage wegen unterbliebener Diagnostizierung einer …
Auszug aus LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08
Als hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit anzusehen, d.h. eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % (OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG München, MedR 2007, 361; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010, Az. 3 U 132/09). - BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08
Die Verletzung der Befunderhebungspflicht führt nach ständiger Rechtsprechung zu einer Kausalitätsvermutung zugunsten des geschädigten Patienten, wenn die unterlassene Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen so deutlichen und gravierenden Befund erbracht hätte, dass seine Verkennung oder die Nicht-Reaktion darauf grob fehlerhaft gewesen wäre (st. Rspr., vgl. etwa BGH, NJW 1999, 3408, 3410 m.w.N.). - OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01
Nichterheben von medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunden
Auszug aus LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08
Als hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit anzusehen, d.h. eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % (OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG München, MedR 2007, 361; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010, Az. 3 U 132/09).