Rechtsprechung
   LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,41993
LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16 (https://dejure.org/2017,41993)
LG Essen, Entscheidung vom 04.09.2017 - 16 O 245/16 (https://dejure.org/2017,41993)
LG Essen, Entscheidung vom 04. September 2017 - 16 O 245/16 (https://dejure.org/2017,41993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,41993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (28)

  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Für jeden Käufer eines Kraftfahrzeugs bedingt der Abschluss des Kaufvertrags als wesentliche Voraussetzung, dass er ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug erhält (vgl. LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 81, juris; LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, Rn. 32, juris).

    Zum anderen liegt eine sittenwidrige Schädigung der Endabnehmern auch schlicht in dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs unter Verschweigen einer gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung, die dazu führt, dass der Betrieb des Fahrzeugs bei einer Messung der Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand im Neuen Europäischen Fahrzyklus erkannt wird und die Abgaswerte, im Gegensatz zum Betrieb im Straßenverkehr, optimiert werden (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, juris; vgl. auch LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 80, juris; LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, Rn. 30, juris).

    Zudem fehlt auch jedwede Begründung, warum trotz des erheblichen Zeitablaufs seit Bekanntwerden des Abgasskandals bis heute angeblich immer noch keine Ergebnisse der (angeblich) durchgeführten Untersuchung vorliegen (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, Rn. 39).

    Im Ergebnis ist die Beklagte zu 2) ihrer sekundären Darlegungslast somit nicht nachgekommen, sodass - mangels Bereitschaft der Beklagten zu 2) zu einer substantiierten gegenteiligen Darlegung - der klägerische Vortrag gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden zu behandeln ist (vgl. auch LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 84 ff.; LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, Rn. 34 ff.; LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, Rn. 20 ff.; LG Krefeld, Urteil vom 19. Juli 2017 - 7 O 147/16 -, Rn. 37, - jeweils juris).

  • LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages i.R.d. sog. VW-Abgasskandals; Erhöhter

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Durch die Installation der Manipulationssoftware, die die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vorspiegelt, weicht ein Fahrzeug von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit ab (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, I-28 W 14/16, OLG München, Beschluss vom 23. März 2017 - 3 U 4316/16 -, Rn. 13; OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, Rn. 6; LG Essen, Urteil vom 16. September 2016 - 16 O 165/16 - jeweils juris).

    Wenn dem Rückruf des Fahrzeugs Folge zu leisten ist, um dessen Zulassung zum Straßenverkehr zu erhalten, dann kann aus dem derzeitigen Fehlen des beim Rückruf aufzuspielenden Software-Updates auch auf die Mangelhaftigkeit des klägerischen Fahrzeugs geschlossen werden (vgl. LG Essen, Urteil vom 16. September 2016 - 16 O 165/16; LG Frankenthal, Urteil vom 12. Mai 2016, 8 O 208/15 - jeweils juris).

    Die Beklagte zu 1) übersieht dabei, dass für die Beurteilung der Frage, ob die in der Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung unerheblich ist und deswegen das Rücktrittsrecht des Käufers ausschließt, auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung abzustellen ist und es dem erklärten Rücktritt deshalb nicht die Wirksamkeit nimmt, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass der zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand behebbare Mangel mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand korrigiert werden kann (BGH, Urteil vom 15. Juni 2011, VIII ZR 139/09; LG Essen, Urteil vom 16. September 2016 - 16 O 165/16; jeweils zitiert nach juris).

    Sie braucht jedoch nicht so lang zu sein, dass der Schuldner die Möglichkeit hat, erst jetzt mit der Leistungsvorbereitung zu beginnen (vgl. statt aller: LG Wuppertal, Urteil vom 23. April 2015, 9 S 255/14; LG Essen, Urteil vom 16. September 2016 - 16 O 165/16; jeweils zitiert nach juris).

  • LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16

    Deliktshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Zum anderen liegt eine sittenwidrige Schädigung der Endabnehmern auch schlicht in dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs unter Verschweigen einer gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung, die dazu führt, dass der Betrieb des Fahrzeugs bei einer Messung der Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand im Neuen Europäischen Fahrzyklus erkannt wird und die Abgaswerte, im Gegensatz zum Betrieb im Straßenverkehr, optimiert werden (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, juris; vgl. auch LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 80, juris; LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, Rn. 30, juris).

    Im Ergebnis ist die Beklagte zu 2) ihrer sekundären Darlegungslast somit nicht nachgekommen, sodass - mangels Bereitschaft der Beklagten zu 2) zu einer substantiierten gegenteiligen Darlegung - der klägerische Vortrag gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden zu behandeln ist (vgl. auch LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 84 ff.; LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, Rn. 34 ff.; LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, Rn. 20 ff.; LG Krefeld, Urteil vom 19. Juli 2017 - 7 O 147/16 -, Rn. 37, - jeweils juris).

    Die sich daraus ergebende Schädigung der Kunden hat die Beklagte zu 2) billigend in Kauf genommen (LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, Rn. 48, juris).

  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Für jeden Käufer eines Kraftfahrzeugs bedingt der Abschluss des Kaufvertrags als wesentliche Voraussetzung, dass er ein technisch einwandfreies, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug erhält (vgl. LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 81, juris; LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, Rn. 32, juris).

    Zum anderen liegt eine sittenwidrige Schädigung der Endabnehmern auch schlicht in dem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs unter Verschweigen einer gesetzeswidrigen Softwareprogrammierung, die dazu führt, dass der Betrieb des Fahrzeugs bei einer Messung der Schadstoffemissionen auf einem Prüfstand im Neuen Europäischen Fahrzyklus erkannt wird und die Abgaswerte, im Gegensatz zum Betrieb im Straßenverkehr, optimiert werden (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, juris; vgl. auch LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 80, juris; LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, Rn. 30, juris).

    Im Ergebnis ist die Beklagte zu 2) ihrer sekundären Darlegungslast somit nicht nachgekommen, sodass - mangels Bereitschaft der Beklagten zu 2) zu einer substantiierten gegenteiligen Darlegung - der klägerische Vortrag gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden zu behandeln ist (vgl. auch LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 84 ff.; LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, Rn. 34 ff.; LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, Rn. 20 ff.; LG Krefeld, Urteil vom 19. Juli 2017 - 7 O 147/16 -, Rn. 37, - jeweils juris).

  • BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52

    Hehler und Mittäter

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Der Geschädigte muss auch nicht im Besitz der Sache gewesen sein (vgl. BGHZ 8, 288, 298; BGH, Urt. v. 15. März 1962 - III ZR 17/61, VersR 1962, 548).

    Sache im Sinne von § 849 BGB ist aber auch Geld (BGHZ 8, 288, 298).

  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Auch wenn der Schädiger den Geschädigten durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt, eine Sache wegzugeben oder darüber zu verfügen, entzieht er sie ihm (BGH Versäumnisurteil v. 26.11.2007 - II ZR 167/06, beckonline).

    § 849 BGB ist nicht durch § 90 BGB, wonach nur körperliche Gegenstände Sachen im Sinne des Gesetzes sind, auf die Entziehung von Bargeld beschränkt (BGH Versäumnisurteil v. 26.11.2007 - II ZR 167/06, beckonline; a. A. OLG Hamm NZI 2006, 642).

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Denn eine solche ist dann anzunehmen, wenn die beweisbelastete Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Gegner zumutbar nähere Angaben machen kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 07. Dezember 1998 - II ZR 266/97 - nach juris).

    Diese ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn die beweisbelastete Partei außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Gegner zumutbar nähere Angaben machen kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 07. Dezember 1998 - II ZR 266/97 - nach juris).

  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81

    Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Der Zinsanspruch soll mit einem pauschalierten Mindestbetrag den Verlust der Nutzbarkeit einer Sache ausgleichen, der durch den späteren Gebrauch derselben oder einer anderen Sache nicht nachgeholt werden kann (BGHZ 87, 38, 41).

    Der Zweck des § 849 BGB, den später nicht nachholbaren Verlust der Nutzbarkeit einer Sache auszugleichen (BGHZ 87, 38, 41), erfasst jegliche Form von Geld.

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Im Rahmen dieser umfassenden Interessenabwägung ist bei behebbaren Mängeln im Grundsatz auf die Kosten der Mängelbeseitigung abzustellen (BGH, Urteil vom 28. Mai 2014, VIII ZR 94/13, BGHZ 201, 290-310).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist bei einem behebbaren Mangel im Rahmen dieser Interessenabwägung von einer Geringfügigkeit des Mangels und damit von einer Unerheblichkeit der Pflichtverletzung jedenfalls in der Regel nicht mehr auszugehen, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand einen Betrag von 5 % des Kaufpreises übersteigt (BGH, Urteil vom 28. Mai 2014, VIII ZR 94/13, a.a.O.).

  • LG Krefeld, 19.07.2017 - 7 O 147/16

    Abgasskandal: VW verurteilt

    Auszug aus LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16
    Im Ergebnis ist die Beklagte zu 2) ihrer sekundären Darlegungslast somit nicht nachgekommen, sodass - mangels Bereitschaft der Beklagten zu 2) zu einer substantiierten gegenteiligen Darlegung - der klägerische Vortrag gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden zu behandeln ist (vgl. auch LG Kleve, Urteil vom 31. März 2017 - 3 O 252/16 -, Rn. 84 ff.; LG Hildesheim, Urteil vom 17. Januar 2017 - 3 O 139/16 -, Rn. 34 ff.; LG Offenburg, Urteil vom 12. Mai 2017 - 6 O 119/16 -, Rn. 20 ff.; LG Krefeld, Urteil vom 19. Juli 2017 - 7 O 147/16 -, Rn. 37, - jeweils juris).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

  • BGH, 15.03.1962 - III ZR 17/61
  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 28 U 131/10

    Unzumutbarkeit der Einräumung eines weiteren Nachbesserungsversuchs

  • OLG Hamm, 16.05.2006 - 27 U 190/05

    Verzinsung des Rückgewähranspruchs aufgrund einer Insolvenzanfechtung

  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96

    Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

  • BGH, 13.12.2001 - VII ZR 27/00

    Begründetheit des Werklohnanspruchs bei Ablehnung der Annahme der

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

  • LG Hagen, 18.10.2016 - 3 O 66/16

    Berechtigung zum Rücktritt bei Autokauf mit Schummelsoftware

  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

  • OLG Hamm, 22.03.2016 - 28 U 44/15

    Bentley mit fehlerhafter Navigation? - nach Weiterverkauf nicht aufzuklären

  • OLG Celle, 30.06.2016 - 7 W 26/16

    Mangelhaftigkeit von Fahrzeugen mit einer manipulierten Abgassoftware; Objektive

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 28 W 14/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine vom Abgasskandal betroffene VW-Kundin

  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

  • BGH, 06.02.2013 - VIII ZR 374/11

    Nachbesserungsverlangen beim Kauf eines Neuwagens

  • LG Wuppertal, 23.04.2015 - 9 S 255/14

    Zur Frage der angemessenen Frist für die Nachbesserung beim Vertrag über

  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 178/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Wer demnach durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt wird, Geld zu überweisen oder zu übergeben, kann vom Schädiger eine Verzinsung nach § 849 BGB beanspruchen (vgl. zu § 849 BGB betreffend den " VW-Abgasskandal" auch LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16).
  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom

    Wer demnach durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt wird, Geld zu überweisen oder zu übergeben, kann vom Schädiger eine Verzinsung nach § 849 BGB beanspruchen (vgl. zu § 849 BGB betreffend den " VW-Abgasskandal" auch LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16).
  • LG Stuttgart, 16.08.2019 - 46 O 101/19

    Daimler muss Schadensersatz zahlen - Mercedesfahrerin erhält nahezu gesamten

    Wer demnach durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt wird, Geld zu überweisen oder zu übergeben, kann vom Schädiger eine Verzinsung nach § 849 BGB beanspruchen (vgl. zu § 849 BGB betreffend den "VW-Abgasskanda1" auch LG Essen, 04.09.2017 - 16 O 245/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht