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   LG Essen, 06.02.2003 - 4 O 296/02   

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https://dejure.org/2003,30737
LG Essen, 06.02.2003 - 4 O 296/02 (https://dejure.org/2003,30737)
LG Essen, Entscheidung vom 06.02.2003 - 4 O 296/02 (https://dejure.org/2003,30737)
LG Essen, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 4 O 296/02 (https://dejure.org/2003,30737)
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    Honorarrechtliche Aufklärungspflichten?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2000 - 22 U 191/99

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Verjährung von

    Auszug aus LG Essen, 06.02.2003 - 4 O 296/02
    Dieser Vortrag ist aber von dem Auftraggeber zu fordern (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2001, 277).
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus LG Essen, 06.02.2003 - 4 O 296/02
    Nach der Rechtsprechung verstößt der Architekt aber nur dann gegen Treu und Glauben, wenn er nach unwirksamer Honorarvereinbarung später nach den Mindestsätzen abrechnen will, wenn der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH MDR 1997, 729 ff).
  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus LG Essen, 06.02.2003 - 4 O 296/02
    Die Schutzwürdigkeit des Auftraggebers kann sich auch daraus ergeben, dass er auf eine abschließende Berechnung des Honorars vertrauen durfte und sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm nach Treu und Glauben eine Nachforderung nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH in Baurecht 1993, 236 ff.).
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI

    Auszug aus LG Essen, 06.02.2003 - 4 O 296/02
    Eine solche Pflicht zur Aufklärung über die Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Honorarvereinbarung besteht nicht generell, sondern nur dann, wenn "besondere Umstände" vorliegen (BGH BauR 1997, 1062).
  • OLG Hamm, 02.12.2003 - 21 U 115/03

    Bindung des Architekten an seine erste Rechnung?

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 06. Februar 2003 verkündete Urteil des Landgerichts Essen - Az.: 4 O 296/02 - wird kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zurückgewiesen.
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